Hallo Foris,
ich bin Momentan ziemlich verunsichert und auch verärgert.
Seit einigen Jahren bin ich bei der DAK Krankenversichert, eigentlich, für mich als Laien, ganz zufrieden mit den Leistungen.
Seit letztem Jahr Mai bin ich freiwillig weiterversichert. Für die Berechnung der Beiträge mußte ich Einkommensbelege abgeben, wie schonmal.
Für meine drei Kinder und mich wurde, aufgrund des Gehaltes meines Mannes, ein monatlicher Beitrag von ca. 146€ errechnet.
Ende 2010 kam eine Anfrage bezüglich Einkommen der Kinder, ob sie halt immer noch beitragsfrei mitversichert sind. Ausgefüllt, drei Einkommensbelege von meinem Mann dazugelegt und ab an die DAK.
An unserem Einkommen hat sich bis auf 10-20€ plus/minus nichtsgeändert.
Deshalb war ich auch geschockt als der Brief von der DAK kam. Ich soll jetzt knapp 235€ zahlen.
Zur gleichen Zeit hat ein Kollege meines Mannes ebenfalls Post bekommen. Dessen Famillie soll für die letzten 3 Jahre nachzahlen.
In beiden Fällen wurde der Familien-und Kinderzuschlag ursprünglich nicht mitgerechnet. Deshalb fielen die Beiträge niedriger aus.
Mein Mann ist Polizeibeamter, ist über die freie Heilfürsorge versichert. Die Kinder und ich können auch zu 70% (Ich) oder 80% (Kinder) mitversichert werden. Der Rest wird privat Versichert.
Wenn wir von vornherein mit dem neuen Versicherungsbeitrag konfrontiert worden wären hätten wir eine private Zusatzversicherung genommen. So doll ist der Unterschied nicht.
Eventuell hab ich jetzt nicht alles klar geschrieben, bin sehr aufgeregt bitte nachfragen und ich werde antworten.
Plötzlich fast 100 Euro mehr an Beitrag?
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
fü Deine 3 Kinder und Dich 145 €? Das ist die Mindesteinstufung. Dann müsste Dein Mann ja nur etwa 1800 € Brutto verdienen.
Lass Dir mal das von der DAK zuschicken, was Du als Einkommensanfrage ausgefüllt hast. Vielleicht sind da Kreuzchen falsch gesetzt worden. Denn in jeder GKV gilt: Ist der Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert, dann zählt die Hälfte des Familieneinkommens (hier Brutto Ehemann) als Einnahme. Abschläge für Kinder gibt es nur, wenn die nicht in der gesetzlichen KV versichert sind (bei Dir also nicht).
Das ist gängige Rechtslage und sollte so auch in einer Beratung aufgezeigt werden. Aber: Nichtwissen schützt nicht vor Strafe. Freiwillige Versicherung beantragt, Berichtigung der Beitragsberechnung, Du musst zahlen.
Ob und welche Konsequenzen Du aus dieser Sache ziehst ist Deine private Sache. Ich wüßte, was ich mache.
LG, Fee
fü Deine 3 Kinder und Dich 145 €? Das ist die Mindesteinstufung. Dann müsste Dein Mann ja nur etwa 1800 € Brutto verdienen.
Lass Dir mal das von der DAK zuschicken, was Du als Einkommensanfrage ausgefüllt hast. Vielleicht sind da Kreuzchen falsch gesetzt worden. Denn in jeder GKV gilt: Ist der Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert, dann zählt die Hälfte des Familieneinkommens (hier Brutto Ehemann) als Einnahme. Abschläge für Kinder gibt es nur, wenn die nicht in der gesetzlichen KV versichert sind (bei Dir also nicht).
Das ist gängige Rechtslage und sollte so auch in einer Beratung aufgezeigt werden. Aber: Nichtwissen schützt nicht vor Strafe. Freiwillige Versicherung beantragt, Berichtigung der Beitragsberechnung, Du musst zahlen.
Ob und welche Konsequenzen Du aus dieser Sache ziehst ist Deine private Sache. Ich wüßte, was ich mache.
LG, Fee
Hallo,
ja, nachfragen bei der Kasse wie es zu der "Beitragserhöhung" kam.
Auch bei familienversicherten Kindern gibt es Abschläge.
Kann durchaus sein, dass es sich da um einen Irrtum handelt, das kann aber nur die Kasse selbst feststellen.
Noch eine Nachbemerkung - 146,00 € für eine Krankheitskostenvollversicherung in der GKV für eine Person ist schon niedrig, für zwei oder gar drei Personen sogar ein "Spottpreis" - nur mal so allgemein geschrieben.
Gruss
Czauderna
ja, nachfragen bei der Kasse wie es zu der "Beitragserhöhung" kam.
Auch bei familienversicherten Kindern gibt es Abschläge.
Kann durchaus sein, dass es sich da um einen Irrtum handelt, das kann aber nur die Kasse selbst feststellen.
Noch eine Nachbemerkung - 146,00 € für eine Krankheitskostenvollversicherung in der GKV für eine Person ist schon niedrig, für zwei oder gar drei Personen sogar ein "Spottpreis" - nur mal so allgemein geschrieben.
Gruss
Czauderna
Danke für Eure Antworten!
Die drei Kinder sind bei mir mitversichert, also auch in der DAK.
Ich habe sofort in der Zweigstelle angerufen und nachgefragt wie es zu dieser Erhöhung kommen kann. Auskunft am nächsten Tag: Jetztige Berechnung korrekt, vorher wurde der Familien/Kinderzuschlag nicht mit einbezogen.
Das Bruttogehalt wird wegen der drei Kinder um ca. 1500€ gesenkt.
Wie gesagt, mein Mann ist Polizeibeamter. Er hat ein relativ niedriges Grundgehalt, zusätzlich erhalten Beamte einen Familienzuschlag (verheiratet) und Kinderzuschlag (für jedes Kind). Solche Beträge können ein Gehalt natürlich aufstocken.
Es scheint so, dass die DAK im laufe des letzten Jahres auf die Idee gekommen ist Geld zusätzlich einzunehmen.
Normalerweise sitzt nicht eine Person an den Beitragsberechnungen. Da der Kollege meines Mannes, bzw. seine Frau, ebenfalls wegen dieser Zuschläge die Beiträge nachzahlen müßen, scheint es eine Änderung innerbetrieblich zu sein.
Im Jahre 2007 wurde auch nur das Grundgehalt zugrunde gelegt
Bestimmt für viele ein Schock diese Änderung.
Die drei Kinder sind bei mir mitversichert, also auch in der DAK.
Ich habe sofort in der Zweigstelle angerufen und nachgefragt wie es zu dieser Erhöhung kommen kann. Auskunft am nächsten Tag: Jetztige Berechnung korrekt, vorher wurde der Familien/Kinderzuschlag nicht mit einbezogen.
Das Bruttogehalt wird wegen der drei Kinder um ca. 1500€ gesenkt.
Wie gesagt, mein Mann ist Polizeibeamter. Er hat ein relativ niedriges Grundgehalt, zusätzlich erhalten Beamte einen Familienzuschlag (verheiratet) und Kinderzuschlag (für jedes Kind). Solche Beträge können ein Gehalt natürlich aufstocken.
Es scheint so, dass die DAK im laufe des letzten Jahres auf die Idee gekommen ist Geld zusätzlich einzunehmen.
Normalerweise sitzt nicht eine Person an den Beitragsberechnungen. Da der Kollege meines Mannes, bzw. seine Frau, ebenfalls wegen dieser Zuschläge die Beiträge nachzahlen müßen, scheint es eine Änderung innerbetrieblich zu sein.
Im Jahre 2007 wurde auch nur das Grundgehalt zugrunde gelegt
Bestimmt für viele ein Schock diese Änderung.