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Wie Hoch ist Beitrag als Freiw. vers. Rentner bei BEK?
Verfasst: 08.02.2011, 18:45
von Karl Dall
Hallo,
Ich bin seit Jahren bei der Barmer als freiwillig Versicherter versichert und bezahle derzeit einen Beitrag von 142.- € Monatl., da ich nichts verdiene. Ich werde in absehbarer Zeit in Rente gehen die leider Monatl. nur 318.- € beträgt, wie Hoch wird der Beitragssatz ausfallen? Ich hoffe doch nicht das was ich jetzt bezahle denn das wäre ja fast die Hälfte!
Gruß Karl.
Verfasst: 08.02.2011, 19:30
von zost
wenn die 9/10 erfüllt sind (ist dir das bekannt?) dann wirst du als rentner pflichtversichert. dh, die rentenversicherung behält 7,9 % und 1,95% (oder 2,2% wenn kinderlos) von deiner rente ein.
du selber musst dann nichts selber mehr an die kasse zahlen.
ist die voraussetzung (s.o.) nicht erfüllt verbleibt es bei der freiwilligen versicherung und dem beitrag von ca. 145 euro (die rv wird dir einen kleinen zuschuss zur rente mitausbezahlen für die beiträge zur kv)
Den Fragen der Entscheidet
Verfasst: 09.02.2011, 20:59
von hammer62
Bevor hier weiter spekuliert wird empfehle ich den Anruf in der zuständigen Geschäftsstelle. Der entsprechende Mitarbeiter wird in den Bildschirm schauen und kann dann die Frage beantworten....
Auf jeden Fall empfehle
ich, bei dieser Rentenhöhe, auch einen Antrag auf Grundsicherung bei der Behörde/Sozialamt zu stellen.......
Verfasst: 09.02.2011, 21:25
von Karl Dall
zost hat geschrieben:wenn die 9/10 erfüllt sind (ist dir das bekannt?) dann wirst du als rentner pflichtversichert. dh, die rentenversicherung behält 7,9 % und 1,95% (oder 2,2% wenn kinderlos) von deiner rente ein.
du selber musst dann nichts selber mehr an die kasse zahlen.
ist die voraussetzung (s.o.) nicht erfüllt verbleibt es bei der freiwilligen versicherung und dem beitrag von ca. 145 euro (die rv wird dir einen kleinen zuschuss zur rente mitausbezahlen für die beiträge zur kv)
Was genau bedeutet 9/10?
Gruß Karl.
Verfasst: 09.02.2011, 23:50
von roemer70
9/10-Regelung:
Wenn Du 90% der zweiten Hälfte der Zeit von erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung bis zur Rentenantragsstellung gesetzlich versichert warst (egal, ob freiwillig, pflicht- oder familienversichert), bist Du als Rentner pflichtversichert.
Die Beiträge bemessen sich dann aus der tatsächlichen Höhe von Rente, Betriebsrente u.ä. Die Sätze hat zost ja schon geschrieben. Das würde deutlich geringer sein als Dein derzeitiger Wert.
Verfasst: 11.02.2011, 23:45
von Karl Dall
Ich habe 1962 als Lehrling angefangen zu arbeiten und war immer bei der GKK Pflichtversichert bis 1986 und dann da ich Selbständig war und meinen Führerschein für 13 Monate verlor arbeitslos gemeldet war aber dann die Neuanmeldung bei der AOK um 6 Wochen verpasste sodass ich als selbständiger mich erstmal bei einer Firma als Arbeiter für ein halbes Jahr anmelden mustte um als freiwillig Versicherter anerkannt zu werden.
Ich denke mal das hat mit der Rentenversicherung nichts zu tun da ich seit 1985 keien Beiträge mehr zur RV geleistet hatte sondern alles in eine LV gesteckt hatte.
Habe ich nun die 9/10 erreicht?
Gruß Karl.
Verfasst: 12.02.2011, 01:24
von Schmarotzer,der
roemer70 hat geschrieben:9/10-Regelung:
Wenn Du 90% der Zeit von erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung bis zur Rentenantragsstellung gesetzlich versichert warst (egal, ob freiwillig, pflicht- oder familienversichert), bist Du als Rentner pflichtversichert.
Müßte es nicht richtigerweise heisen ...
Wenn Du 90% der zweiten Hälfte Deines Erwerbslebens von der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung bis zur Rentenantragsstellung gesetzlich versichert warst ...
Verfasst: 12.02.2011, 01:57
von roemer70
@ Schmarotzer:
Du hast natürlich Recht. Ist mir beim Umschreiben durchgerutscht. Um neue Leser nicht zu verwirren, habe ich es oben korrigiert.
Danke!
Verfasst: 12.02.2011, 17:29
von Karl Dall
Dann kann ich mich ja beruhigt zurücklehnen denn bis auf eine 8 Monatige Arbeitslosigkein im Jahr 1986-87 war ich seit 1985 als Unternehmer freiwillig versichert und bin es heute noch, davor immer Pflichtversichert.
Danke für die kompetente Beratumg.
Gruß Karl.