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10.000 Euro Rechnung trotz Kündigung

Verfasst: 08.02.2011, 16:57
von AnjaAchneck
Hallo an alle,
ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich weiss wirklich nicht weiter.
2007 war ich auf hartz4 und da auch krankenversichert. Ich bin dann umgezogen und hatte hartz4 „abgemeldet“ und gleichzeitig auch bei der krankenversicherung gekündigt. Ca 5 monate später flatterte mir eine rechnung ins haus das es ja jetzt dieses gesetz mit der pflichtversicherung gäbe und ich daher die beiträge nachzahlen müsse. Ich hatte damals da angerufen und die meinten das das ein fehler ihrerseits war und sich die sache erledigt habe. Darauf hab ich mich natürlich verlassen. Jetzt 3 Jahre später bekomme ich eine Rechnung von knapp 10.000 Euro weil ich nichts gemacht hätte? Ich hätte nicht auf schreiben reagiert, ich habe nie welche bekommen? Heute war dann in der post wieder ein brief von denen dabei wo sie mir die ganzen briefe geschickt haben, waren irgendwie 3 Briefe in denen sie mich gebeten hatten zu zahlen. Der letzte kam im Mai 2008. Ich aber wie gesagt habe nie post bekommen. Am telefon meinte er das sie das nachweisen könnten anhand von poststempeln. Was mir ja mal so gar nichts bringt wenn die bei mir nicht eingegangen sind, auch wenn es die richtige Adresse war. Wie soll ich mich denn nun verhalten? Könnt ihr mir einen tipp geben? Ich verlasse mich doch auf ihre aussagen am telefon und kann ja nun auch nicht nachweisen das da die frau meinte das sich das erledigt hat. Danach habe ich nie wieder was gehört. Selbst wenn hätte ich sicher nicht solange gewartet bis die schulden bei 10.000 euro sind. Ich weiss nicht was ich machen soll. Würde zu einem anwalt gehen aber ich habe ja nichts in der hand?

Verfasst: 08.02.2011, 18:32
von Krankenkassenfee
Hallo,

war die Kündigung zu einem Zeitpunkt 01.04. oder später im Jahr 2007?
Wenn ja, dann hättest Du eine Anschlußversicherung (GKV oder PKV) nachgweisen müssen. Wenn Du das nicht hast (Deinen Schilderungen nach hast Du ja gar keine Versicherung), ist Deine Kündigung unwirksam geworden und die Krankenversicherung läuft weiter - und kostet weiter.

Ich befürchte mal, dass es (ausser Du warst anderweitig versichert oder im Ausland) wohl kaum einen Weg ums Zahlen gibt.

LG, Fee

Verfasst: 08.02.2011, 18:33
von zost
ui, da müssten erstmal noch ein paar fragen geklärt werden.

um welche zeiten geht es da bei der pflichtversicherung?
wie lange bestand keine versicherung- ausgenommen o.g. versicherung, also wie groß ist die lücke?
wie setzt sich der rückstand zusammen? reine beiträge und auch eine menge an säumniszuschlägen?

nach empfehlung des bundesversicherungsamtes soll diese pflichtversicherung nur durchgeführt werden, wenn der versicherte dies auch wünscht und beantragt. eine zwangsversicherung sollte nicht durchgeführt werden.

Verfasst: 08.02.2011, 20:17
von AnjaAchneck
also da geht es um den zeitraum juli bis dezember 2007, also nach dem das gesetz geändert wurde. das ich da was zahlen muss dachte ich mir schon. mir wurde ende dezember von denen am telefon gesagt das sich das erledigt hat, ich nichts mehr zahlen brauche. angeblich haben die mir dann aber noch mehrere briefe geschrieben, die aber komischerweise bei mir nie ankamen. der letzte brief war wohl mai 2008. jetzt meinen die aber das stimmt nicht das sie das sagten und wollen 10.000 euro haben. also erst so dann so ohne mir bescheid zu geben.

Verfasst: 08.02.2011, 21:46
von Gast
und du warst seit deiner ""Kündigung"" nicht versichert?

Verfasst: 08.02.2011, 23:21
von Rossi
Es hat wohl den Anschein, dass die Posterin in den Monaten Juli 2007 - Dezmber 2007 zum Höchstbeitrag eingestuft worden ist. Dann kommen vermutlich noch die erhöhten Säumniszuschläge von 5 % dazu.

Leider entspricht es der ständigen Rechtsprechung der Gerichte, dass hier die Kasse nachweisen muss, dass der entsprechende Beitragsbescheid und sonstiger Schriftverkehr nachweislich beim Kunden angekommen ist.

Allein die Behauptung, man habe es zur Post gegeben und der Brief sei nicht zurückgekommen, reicht definitiv nicht aus.

Also, soll die Kasse mal einen Zustellnachweis wie bspw. eine Postzustellungsurkunde aus der Schublade kramen - ansonsten geht es mit der Begrüdung, es sei zugestellt definitiv den Bach hinunter.

Verfasst: 16.03.2011, 11:23
von Solidar
Hallo Anja!

Unser Staat hat mittlerweile die lückenlose Versicherungspflicht eingeführt.
Du warst auf Hartz 4, hast zwischenzeitlich offensichtlich auch keine Arztkosten verursacht. Nun da Du Dich einigermaßen gefangen hast, wirst Du möglicherweise auf Grund staatlicher Gesetzeslage in Schulden und Aussichtslosigkeit zurück katapultiert. Da fragt man sich schon was das mit Sozial zu tun hat. Früher konnte in so einem Fall ein Mitarbeiter einer Krankenkasse nach Beurteilung der persönlichen Verhältnisse eine angepasste Einstufung vornehmen. Heute verstecken sich unser Staat und seine Helfershelfer hinter Paragraphen und schrecken vor ihren Aktivitäten mangels Handlungsfreiheit auch dann nicht zurück, wenn die Betreffenden durch solche Maßnahmen erst wieder hilfsbedürftig zu Lasten der Allgemeinheit werden. Nun hoffe ich für Dich, dass Du tatsächlich glaubhaft machen kannst, dass Du die Betreffenden Schreiben nicht erhalten hast bzw. dass Dich Deine Kasse nach Deinen tatsächlich Einkünften einstuft.

Verfasst: 16.03.2011, 11:46
von Paule
...das es ja jetzt dieses gesetz mit der pflichtversicherung gäbe und ich daher die beiträge nachzahlen müsse. Ich hatte damals da angerufen und die meinten das das ein fehler ihrerseits war und sich die sache erledigt habe.
Was hattest du denn bei dem Anruf erzählt, dass die Sachbearbeiterin sagte, die Angelegenheit sei erledigt? Dass du anderweitig versichert bist?

Verfasst: 16.03.2011, 12:45
von filinchen
Haben Sie denn einen Antrag auf Weiterversicheurng (Freiwillig oder als sogenannter Nichtversicherter) gestellt. Wenn nicht, kann die Kasse gar nichts einfordern......

Verfasst: 16.03.2011, 14:37
von Herby2011
Hallo AnjaAchneck,

eine Frage: Wie und wo bist Du krankenversichert, seitdem Du 2007 Hartz 4 und Deine Krankenversicherung abgemeldet hast?
Zum Beispiel: Versichert über eine Beschäftigung, Familienversicherung über einen Ehepartner...

Gruß Herby

Verfasst: 18.04.2011, 18:35
von yerry
filinchen hat geschrieben:Haben Sie denn einen Antrag auf Weiterversicheurng (Freiwillig oder als sogenannter Nichtversicherter) gestellt. Wenn nicht, kann die Kasse gar nichts einfordern......
Das stimmt so nicht. Dank der eingeführten "Versicherungspflicht für Nichtversicherte" wird man auch dann versichert, wenn man keinen Antrag stellt. Schließlich handelt es sich hierbei um eine Pflichtmitgliedschaft, für welche man keinen Antrag benötigt. Wenn diese "von Amts wegen" durchgeführt wird, kommt man nach einer gewissen Zeit automatisch in den Höchstbeitrag, falls man keine geringeren Einkünfte nachweisen kann.

Verfasst: 18.04.2011, 20:11
von Gast
yerry hat geschrieben:Das stimmt so nicht. Dank der eingeführten "Versicherungspflicht für Nichtversicherte" wird man auch dann versichert, wenn man keinen Antrag stellt. Schließlich handelt es sich hierbei um eine Pflichtmitgliedschaft, für welche man keinen Antrag benötigt. Wenn diese "von Amts wegen" durchgeführt wird, kommt man nach einer gewissen Zeit automatisch in den Höchstbeitrag, falls man keine geringeren Einkünfte nachweisen kann.
das wäre mir ganz neu. auch eine Nichtversicherung bedarf einer Willenserklärung. diese "Zwangseinstufungen" sind nicht rechtens.

Verfasst: 18.04.2011, 22:30
von Rossi
aha
auch eine Nichtversicherung bedarf einer Willenserklärung. diese "Zwangseinstufungen" sind nicht rechtens.
Woher nimmst Du diese Erkenntnis?

Die Versicherungspflicht entsteht kraft Gesetz, ohne mullen und knullen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann man sich gegen diese Versicherungspflicht leider im Ansatz nicht wehren.

Mein SGB V sagt:

Versicherungspflichtig "sind"...

Folgt man Deiner Ausführung, dann müsste dort stehen:

Versicherungspflichtig "sollen sein"

Verfasst: 21.04.2011, 16:01
von nabo1979
Nein "freiwillige Versicherung" ist ja wie der Name schon sagt freiwillig.
Geht also nicht ohne Unterschrift.

Du wurdest sicher Pflichtversichert kraft Gesetztes - also nach § 5,1,13.

Das geht ohne Unterschrift, wenn kein anderweitiger Versicherung besteht!

Verfasst: 21.04.2011, 17:54
von filinchen
nabo1979 hat geschrieben:Du wurdest sicher Pflichtversichert kraft Gesetztes - also nach § 5,1,13.

Das geht ohne Unterschrift, wenn kein anderweitiger Versicherung besteht!
Wenn sich die Krankenkassen an die Rechtsauffassung des Gesetzgebers und Ihrer Aufsichtsbehörden halten würden, kommt eine Versicherung nach 5, 1,13 nur mit Antrag und Unterschrift zustande!