Viele Fragen zur freiwilligen GKV
Verfasst: 07.02.2011, 10:57
Hallo,
da ich in diesem Jahr mit meinem Gehalt die Bemessungsgrenze überschreite, muss ich mich freiwillig versichern. Bisher war ich bei der GKV pflichtversichert. Meine Frau ist als Beamtin in der PKV.
Jetzt habe ich zwei Möglichkeiten:
1. In die PKV.
Ich habe jedoch ein Kind, ein zweites ist unterwegs. Irgendwann ein drittes Kind kann ich nicht ausschließen. Ich denke, eine PKV wäre dann ziemlich teuer, da ja jedes Kind einzeln versichert werden muss. Für jedes Kind soll eine PKV ca. 130 EUR kosten. Ist das wirklich so? Dann käme diese Möglichkeit nicht in Frage.
2. Freiwillig in der GKV bleiben.
Gilt für freiwillig- und Pflichtversicherte in der GKV der gleiche Beitrag? Ich habe gelesen, dass bei "Freiwilligen" weitere Einkünfte berücksichtigt werden, ich habe sonst nur Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen). Heißt das, dass es dadurch zu einem höheren Beitrag kommt?!?
Weitere Frage:
Falls ich in diesem Jahr zwei Monate Elternzeit nehme, rutscht mein Gehalt wieder unter die Bemessungsgrenze. Hat dies dann Auswirkungen auf die freiwillige Mitgliedschaft?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
da ich in diesem Jahr mit meinem Gehalt die Bemessungsgrenze überschreite, muss ich mich freiwillig versichern. Bisher war ich bei der GKV pflichtversichert. Meine Frau ist als Beamtin in der PKV.
Jetzt habe ich zwei Möglichkeiten:
1. In die PKV.
Ich habe jedoch ein Kind, ein zweites ist unterwegs. Irgendwann ein drittes Kind kann ich nicht ausschließen. Ich denke, eine PKV wäre dann ziemlich teuer, da ja jedes Kind einzeln versichert werden muss. Für jedes Kind soll eine PKV ca. 130 EUR kosten. Ist das wirklich so? Dann käme diese Möglichkeit nicht in Frage.
2. Freiwillig in der GKV bleiben.
Gilt für freiwillig- und Pflichtversicherte in der GKV der gleiche Beitrag? Ich habe gelesen, dass bei "Freiwilligen" weitere Einkünfte berücksichtigt werden, ich habe sonst nur Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen). Heißt das, dass es dadurch zu einem höheren Beitrag kommt?!?
Weitere Frage:
Falls ich in diesem Jahr zwei Monate Elternzeit nehme, rutscht mein Gehalt wieder unter die Bemessungsgrenze. Hat dies dann Auswirkungen auf die freiwillige Mitgliedschaft?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!