Weiterleitung an D. Rentenversicherung Bund?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Weiterleitung an D. Rentenversicherung Bund?
Ich habe schön öfters eine Kur über meine Krankenkasse bekommen und nun habe ich heute ein Schreiben erhalten in dem steht:
"Die Weiterleitung erfolgte auf der Grundlage des § 14 Abs. 1 SGB IX"
Nun ist auf einmal der Deutsche Rentenversicherung Bund für mich zuständig.
Ich verstehe nicht, warum auf einmal die KK nicht mehr für mich zuständig ist.
An meiner privaten und beruflichen Situation hat sich nichts geändert.
Kann mir jemand mal erklären, unter welchen Umständen die KK und wann die BfA für Rehabilitation zuständig ist.
Ich verstehe das nicht so ganz.
"Die Weiterleitung erfolgte auf der Grundlage des § 14 Abs. 1 SGB IX"
Nun ist auf einmal der Deutsche Rentenversicherung Bund für mich zuständig.
Ich verstehe nicht, warum auf einmal die KK nicht mehr für mich zuständig ist.
An meiner privaten und beruflichen Situation hat sich nichts geändert.
Kann mir jemand mal erklären, unter welchen Umständen die KK und wann die BfA für Rehabilitation zuständig ist.
Ich verstehe das nicht so ganz.
Grundsätzlich ist der DRV Bund denn zuständig wenn du 5 Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hast,
deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/03_Rehabilitation/01_leistungen/02_medizinische_reha/voraussetzungen.html?nn=32308
Die Kasse muss prüfen ob Sie denn der zuständige Leistungsträger ist. Sollte die Kasse feststellen das Sie nicht zuständig ist, verweist Sie an den zuständigen Reha Träger.
lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/bkk.cgi?chosenIndex=263129_bv&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=263129_bv&xid=159594,0&
Das ganz richtet sich nach dem SGB IX § 14
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... d=159762,0&
Ich hoffe diese Links unterstützen dich beim Verständnis der Materie.
Was ich jetzt nur nicht so ganz verstehe ist warum die Kasse erst jetzt darauf kommt.
deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/03_Rehabilitation/01_leistungen/02_medizinische_reha/voraussetzungen.html?nn=32308
Die Kasse muss prüfen ob Sie denn der zuständige Leistungsträger ist. Sollte die Kasse feststellen das Sie nicht zuständig ist, verweist Sie an den zuständigen Reha Träger.
lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/bkk.cgi?chosenIndex=263129_bv&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=263129_bv&xid=159594,0&
Das ganz richtet sich nach dem SGB IX § 14
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... d=159762,0&
Ich hoffe diese Links unterstützen dich beim Verständnis der Materie.
Was ich jetzt nur nicht so ganz verstehe ist warum die Kasse erst jetzt darauf kommt.
Danke für die Anwort.
Ich werde mich dann mal einlesen.
Ich weiß auch nicht, warum die Kasse vorher immer gezahlt hat.
Ich bin mich auch sicher, dass die Rentenversicherung diese Kur nicht übernimmt, da es sich um eine Reha im Ausland handelt.
Was kann ich also machen, dass die KK wieder zuständig ist und ich meine Reha bekomme.
Ich muss noch sagen, dass ich zur Zeit ALG II bekomme.
Hat das damit etwas zu tun.
Ich war aber auch schon bei meiner letzten Kur schon Harzt IV Empfänger.
Ich werde mich dann mal einlesen.
Ich weiß auch nicht, warum die Kasse vorher immer gezahlt hat.
Ich bin mich auch sicher, dass die Rentenversicherung diese Kur nicht übernimmt, da es sich um eine Reha im Ausland handelt.
Was kann ich also machen, dass die KK wieder zuständig ist und ich meine Reha bekomme.
Ich muss noch sagen, dass ich zur Zeit ALG II bekomme.
Hat das damit etwas zu tun.
Ich war aber auch schon bei meiner letzten Kur schon Harzt IV Empfänger.
Nein bei mir handelt es sich immer um die gleiche Krankheit. Außerdem bin ich zu 50 % schwerbehindert wegen dieser Krankheit.
Aber ich habe diese Krankheit schon seit über 20 Jahren und habe eine Reha immer von meiner Krankenkasse bekommen, wenn es nötig war. Also auch vor Ablauf der 3 Jahresfrist.
Ich war bis jetzt auch immer sehr dankbar, dass meine KK mich so unterstützt hat und deshalb auch sehr vor den Kopf geschlagen, da ich so sehr gehofft habe, dass ich bald wieder zur Reha kann.
Von anderen Betroffenen weiß ich, dass die Rentenversicherung diese Kur nicht zahlt und ich mich auf einen sehr langen Kampf einstellen muss. Dafür bin ich aber aufgrund psychischer Verfassung nicht in der Lage.
Was kann ich tun?
Aber ich habe diese Krankheit schon seit über 20 Jahren und habe eine Reha immer von meiner Krankenkasse bekommen, wenn es nötig war. Also auch vor Ablauf der 3 Jahresfrist.
Ich war bis jetzt auch immer sehr dankbar, dass meine KK mich so unterstützt hat und deshalb auch sehr vor den Kopf geschlagen, da ich so sehr gehofft habe, dass ich bald wieder zur Reha kann.
Von anderen Betroffenen weiß ich, dass die Rentenversicherung diese Kur nicht zahlt und ich mich auf einen sehr langen Kampf einstellen muss. Dafür bin ich aber aufgrund psychischer Verfassung nicht in der Lage.
Was kann ich tun?
Hm jetzt wird es schwierig, du müßtet nachweisen das deine Erwerbsfähigkeit gefährdet ist und das du auf diese Kur angewiesen bist. Denn ins Widerspruchsverfahren gehen und soweiter, wenn der RV Träger denn sein Nichtzuständigkeit feststellt wäre die Kasse dran. Oder die Kasse müßte denn in vorleistung treten unddas Ganze mit dem DRV Bund klarmachen. Relativ schwierig das Ganze.
Ich dachte immer, dass wenn die Erwerbsfähigkeit in Gefahr ist, dann der DRV Bund als Ansprechpartner für Kuren dran wäre.
Ich möchte aber erreichen, dass meine Kasse für mich zuständig ist. Da sehe ich mehr Chancen, dass ich meine Kur bekomme.
Wie kann man eine Nichtzuständigkeit des DRV Bundes erreichen?
Wie könnte ich argumentieren, dass sie meinen "Fall" wieder an die KK zurückweisen.
Gibt es im SGB entsprechende §, die ich nachlesen könnte?
Ich möchte aber erreichen, dass meine Kasse für mich zuständig ist. Da sehe ich mehr Chancen, dass ich meine Kur bekomme.
Wie kann man eine Nichtzuständigkeit des DRV Bundes erreichen?
Wie könnte ich argumentieren, dass sie meinen "Fall" wieder an die KK zurückweisen.
Gibt es im SGB entsprechende §, die ich nachlesen könnte?
schemesch hat geschrieben:Ich dachte immer, dass wenn die Erwerbsfähigkeit in Gefahr ist, dann der DRV Bund als Ansprechpartner für Kuren dran wäre.
Ich möchte aber erreichen, dass meine Kasse für mich zuständig ist. Da sehe ich mehr Chancen, dass ich meine Kur bekomme.
Wie kann man eine Nichtzuständigkeit des DRV Bundes erreichen?
Wie könnte ich argumentieren, dass sie meinen "Fall" wieder an die KK zurückweisen.
Gibt es im SGB entsprechende §, die ich nachlesen könnte?
Hallo,
ich denke, dass deine Kasse das anders sieht als du, schliesslich geht es hier um Geld. Reha im Ausland ??, da fällt mir spontan eigentlich nur das Toite Meer in Israel ein, denn nur da kenne ich persönlich die Möglichkeit, dass die Kasse die Kosten übernimmt wenn es in Deutschland keine Alternativbehandlung gibt.
Nur, wie gesagt, wenn es um die Bedrohung der Erwerbsfähigkeit geht, dann ist die Rentenversicherung vorrangig und dein Wunsch, dass die Kasse das zahlen soll bleuibt da der Vater des Gedankens.
Gruss
Czauderna
Also die Kasse nach § 14 SGB IX festgestellt das Sie nicht zuständig, die Reha Leistungg dient dazu eine Behinderung und Berufsunfähigkeit zu verhindern. Ich nehme mal das die Kasse in deinem Fall immer in vorleistung gegangen ist § 43 SGB I. Naja jetzt liegt der Rehaantrag halt beim zuständigen Reha Träger, § 40 Abs. 3 SGB V, der DRV Bund leistet denn halt Leistungen nach § 125 ff SGB VI. Der DRV Bund hat denn innerhalb von 4 Wochen zu entscheiden obe er deinen Reahantrag genehmigt oder nicht. Nach § 9 SGB IX hast du aber eine Mitspracherecht beim Rehabillitationsort.
Nach § 14 SGB IX kannst du aber auch die Leistungen aber auch selber beschaffen und dem zuständigen Rehaträger in Rechnung stellen, wenn er nicht innerhalb von 4 Wochen über deinen Antrag entschieden hat oder es drängt die Maßnahme durchzuführen.
Am besten abe sich nochmals beraten lassen duch den SovD oder VDAK usw.
Nach § 14 SGB IX kannst du aber auch die Leistungen aber auch selber beschaffen und dem zuständigen Rehaträger in Rechnung stellen, wenn er nicht innerhalb von 4 Wochen über deinen Antrag entschieden hat oder es drängt die Maßnahme durchzuführen.
Am besten abe sich nochmals beraten lassen duch den SovD oder VDAK usw.
Danke für die Antworten.
Ja, ich habe sehr schwere chronische Schuppenflechte und bin in Deutschland austherapiert.
Habe alles versucht (auch diverse Medikamente, Kurkliniken in D, Krankenhausaufenthalte) und habe keine längeranhaltende Erfolge damit.
Einzig und allein Kuraufenthalte am Toten Meer lassen mich wieder "leben". Denn mir hilft nur das Klima dort und da kann man ja in D nicht nachmachen.
Auch hoffe ich, durch einen erneuten Kuraufenthalt endlich wieder aus ALG II zu kommen.
Werde mich jetzt mal genauer mit den von Dir angegebenen Paragraphen beschäftigen.
Was meinst Du mit SovD oder VDAK?
Einen schönen Sonntag noch.
Ja, ich habe sehr schwere chronische Schuppenflechte und bin in Deutschland austherapiert.
Habe alles versucht (auch diverse Medikamente, Kurkliniken in D, Krankenhausaufenthalte) und habe keine längeranhaltende Erfolge damit.
Einzig und allein Kuraufenthalte am Toten Meer lassen mich wieder "leben". Denn mir hilft nur das Klima dort und da kann man ja in D nicht nachmachen.
Auch hoffe ich, durch einen erneuten Kuraufenthalt endlich wieder aus ALG II zu kommen.
Werde mich jetzt mal genauer mit den von Dir angegebenen Paragraphen beschäftigen.
Was meinst Du mit SovD oder VDAK?
Einen schönen Sonntag noch.