Neuberechnung Krankengeld nach "gefühlter" Arbeits
Verfasst: 04.02.2011, 10:46
Liebe Forumsmitglieder,
ich habe mich quer durchs Forum gelesen und bin beeindruckt von den vielen hilfreichen Antworten.
So hoffe ich, auch auf meine Anfrage hin so kompetente Antworten zu erhalten.
Folgende Situation gibt Anlass, mich an euch zu wenden:
Mein Sohn wurde vor gut einem Jahr in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Einen Tag später wurde das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber fristlos gekündigt.
Die AU erfolgte also noch bei bestehendem Arbeitsverhältnis und besteht seitdem lückenlos fort.
Jetzt wurde meinem Sohn mündlich mitgeteilt, dass bei der Berechnung seines Krankengeldes ein Fehler unterlaufen sei.
Da er "eigentlich" seit dem Tag der Kündigung arbeitslos sei, hätte das Krankengeld nur in Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet werden dürfen. Für die vergangene Zeit wolle man es so belassen, ab sofort jedoch gelte die neue Berechnung, in der er als Arbeitsloser behandelt wird.
Ich riet meinem Sohn sich dieses schriftlich – unter Angabe der rechtlich zugrundeliegenden Quellen- geben zu lassen und er erhielt einen Brief, indem auf den § 47b Abs.1 und 2 des 5. Sozialgesetzbuches verwiesen wurde.
Erklärend erfolgte der Zusatz:" Das Krankengeld übernimmt eine Lohnersatzfunktion und wird nicht auf Dauer gewährt. Daher sind auch die tatsächlichen Verhältnisse der Versicherten zugrunde zu legen. Da Sie seit XXX grundsätzlich arbeitslos sind und eine entsprechende Leistung von der Agentur für Arbeit erhalten würden, ist bei der Berechnung des Krankengeldes dieser Betrag zu berücksichtigen."
Mir kommt das recht merkwürdig vor. Wieso ist er "grundsätzlich arbeitslos"? (Gleichstellungsgebot oder so etwas??)
Puhh, zu schwer (oder zu hoch) für mich. Daher bitte ich um eure Meinungen!
Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass mein Sohn in den ersten 6 Wochen (die Zeit, in der der Arbeitgeber eigentlich weitergezahlt hätte) kein Krankengeld erhielt. Damals begründete dieselbe Sachbearbeiterin es mir gegenüber mündlich so, dass die Kündigung nicht rechtens sei, da sie nicht verhaltens- sondern krankheitsbedingt erfolgte und mein Sohn solle klagen. Krankengeld-Anspruch bestünde leider nicht.
Darauf vertraute ich- und bat daher auch nicht um etwas Schriftliches, mein Sohn stellte auch keinen Antrag. Inzwischen bin ich nicht sicher, ob das "rechtens" war.
Von einer Klage sah mein Sohn übrigens ab, damals war er ohnehin nicht in der Lage. Ausschlag gab auch seine Überlegung, dass ihm vor Ablauf der Frist vom Arbeitgeber zugesichert wurde bei ihm wieder anfangen zu können, wenn er wieder gesund sei. Dies wollte er nicht durch Streit gefährden.
Jetzt, in dem mündlichen Gespräch, argumentierte die KK-Sachbearbeiterin damit, dass er ja fristlos (also eigenverschuldet) gekündigt worden sei und DAHER auch nur den Anspruch eines arbeitslosen Kranken hätte.
Im Schreiben wurde das jedoch gar nicht erwähnt.
Freue mich auf eure Einschätzungen und Ratschläge!
Herzliche Grüße
Mechthild
ich habe mich quer durchs Forum gelesen und bin beeindruckt von den vielen hilfreichen Antworten.
So hoffe ich, auch auf meine Anfrage hin so kompetente Antworten zu erhalten.
Folgende Situation gibt Anlass, mich an euch zu wenden:
Mein Sohn wurde vor gut einem Jahr in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Einen Tag später wurde das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber fristlos gekündigt.
Die AU erfolgte also noch bei bestehendem Arbeitsverhältnis und besteht seitdem lückenlos fort.
Jetzt wurde meinem Sohn mündlich mitgeteilt, dass bei der Berechnung seines Krankengeldes ein Fehler unterlaufen sei.
Da er "eigentlich" seit dem Tag der Kündigung arbeitslos sei, hätte das Krankengeld nur in Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet werden dürfen. Für die vergangene Zeit wolle man es so belassen, ab sofort jedoch gelte die neue Berechnung, in der er als Arbeitsloser behandelt wird.
Ich riet meinem Sohn sich dieses schriftlich – unter Angabe der rechtlich zugrundeliegenden Quellen- geben zu lassen und er erhielt einen Brief, indem auf den § 47b Abs.1 und 2 des 5. Sozialgesetzbuches verwiesen wurde.
Erklärend erfolgte der Zusatz:" Das Krankengeld übernimmt eine Lohnersatzfunktion und wird nicht auf Dauer gewährt. Daher sind auch die tatsächlichen Verhältnisse der Versicherten zugrunde zu legen. Da Sie seit XXX grundsätzlich arbeitslos sind und eine entsprechende Leistung von der Agentur für Arbeit erhalten würden, ist bei der Berechnung des Krankengeldes dieser Betrag zu berücksichtigen."
Mir kommt das recht merkwürdig vor. Wieso ist er "grundsätzlich arbeitslos"? (Gleichstellungsgebot oder so etwas??)
Puhh, zu schwer (oder zu hoch) für mich. Daher bitte ich um eure Meinungen!
Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass mein Sohn in den ersten 6 Wochen (die Zeit, in der der Arbeitgeber eigentlich weitergezahlt hätte) kein Krankengeld erhielt. Damals begründete dieselbe Sachbearbeiterin es mir gegenüber mündlich so, dass die Kündigung nicht rechtens sei, da sie nicht verhaltens- sondern krankheitsbedingt erfolgte und mein Sohn solle klagen. Krankengeld-Anspruch bestünde leider nicht.
Darauf vertraute ich- und bat daher auch nicht um etwas Schriftliches, mein Sohn stellte auch keinen Antrag. Inzwischen bin ich nicht sicher, ob das "rechtens" war.
Von einer Klage sah mein Sohn übrigens ab, damals war er ohnehin nicht in der Lage. Ausschlag gab auch seine Überlegung, dass ihm vor Ablauf der Frist vom Arbeitgeber zugesichert wurde bei ihm wieder anfangen zu können, wenn er wieder gesund sei. Dies wollte er nicht durch Streit gefährden.
Jetzt, in dem mündlichen Gespräch, argumentierte die KK-Sachbearbeiterin damit, dass er ja fristlos (also eigenverschuldet) gekündigt worden sei und DAHER auch nur den Anspruch eines arbeitslosen Kranken hätte.
Im Schreiben wurde das jedoch gar nicht erwähnt.
Freue mich auf eure Einschätzungen und Ratschläge!
Herzliche Grüße
Mechthild