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Nicht Krankenversichert, wechsel von Selbständig zu ALG2
Verfasst: 03.02.2011, 14:46
von haerzchen
Hallo,
meine private Krankenversicherung hat mir in meiner selbständigen Zeit wg. Nichtzahlung 2008 gekündigt.
Jetzt möchte ich mein Gewerbe abmelden und habe gerade ALG2 beantragt.
Die Sachbearbeiterin sagte , dass ich mir jetzt eine gesetzl. KV suchen muß.
Muß ich jetzt irgendetwas nachzahlen, oder wie kann ich vorgehen um das zu vermeiden.
Grüße
Haerzchen
Verfasst: 03.02.2011, 19:32
von Gast
aus deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass du seit 2008 gar nicht mehr versichert bist, oder?!
wenn dem so ist, kommst du gar nicht in die GKV, sondern musst zurück in die letzte PKV. geregelt ist dies im §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
Versicherungspflichtig in der GKV sind nur Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.
Ein Anspruch auf ALG2 erzeugt keine Versicherungspflicht in der GKV.
Vor dem Bezug von ALG2 warst du weder a) noch b), also kein Weg in die GKV, auch wenn die ARGE das gerne hätte, weil sie dann weniger für dich an Beiträgen zahlen müssten.
Verfasst: 03.02.2011, 19:43
von Gast
hier noch die Gesetzesgrundlage:
§ 5 Abs. 5a SGB V
Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war...
Verfasst: 05.02.2011, 15:46
von Rossi
Upsela, könnte wieder ein sog. Schlupflochfall werden. So nenne ich diese Fälle mittlerweile auf meinen Seminaren!
Jetzt muss man aufpassen. Die Gewerbeabmeldung bzw. Gewerbeeinstellung muss auf jeden Fall ein paar Tage vor dem ALG II-Antrag erfolgen. Dann hast Du gute Chancen wieder in die GKV zu kommen und brauchst nix nachzulöhnen.
Erfolgt die Gewerbsabmeldung erst später - also während des ALG II-Bezuges - dann musst Du leider zurück in die priv. Kv. Du musst dann in der priv. Kv. Strafzuschläge ab Januar 2009 bis lfd. zahlen. Dürften ca. 3.000 Euronen sein.
Guckst Du hier, dort steht alles drinne, es ist auch ein Musterwiderspruch hinterlegt.
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2837
Es gibt hierzu in Deutschland mittlerweile 10 sozialgerichtliche Entscheidungen. Es steht 9 : 1 gegen die GKV.