Hochzeit. ehemann noch Familienversichert bei seinen Eltern?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Dorothy
Beiträge: 5
Registriert: 31.01.2011, 16:55

Hochzeit. ehemann noch Familienversichert bei seinen Eltern?

Beitrag von Dorothy » 03.02.2011, 14:33

Guten Tag,
ich bin neu hier und hab über die Suche nichts gefunden.

Also ich und mein freund überlegen zu heiraten, und nun stellt sich die frage wie sieht es danach mit der Krankenkasse aus.

Unsere voraussetzungen:
Ich bin wegen der Halbwaisenrente gesetzlich schon eigenständig versichert (bin 23 und studiere noch)

Mein Freund ist durch seine Behinderung (er ist 29) immernoch Familienversichert und dies ist ja solang so, wie er sich selbst nicht versorgen kann.

Was ist aber nun wenn wir Heiraten? kann er trotzdem Familienversichert bei seinen Eltern bleiben? Auch wenn ich über vermögen verfüge und ihn mitversorge?

Danke für euer Wissen

regina45
Beiträge: 1
Registriert: 03.02.2011, 13:28

Beitrag von regina45 » 04.02.2011, 11:46

Wenn ihr verheiratet seit, kann dein Mann über dich mitversichert sein - so weit ich weiß! Keine Gewähr.

Grüße
Firmenversicherung für Selbstständige
Zuletzt geändert von regina45 am 11.02.2011, 13:03, insgesamt 1-mal geändert.

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 04.02.2011, 22:14

Hallo,

die Hochzeit beendet nicht den Familienversicherungsschutz. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Dein Freund kann also auch weiterhin über ein Elternteil familienversichert bleiben. Ausnahme: Du überträgst ihm soviel Deines Vermögens, dass er mit den Zinsen (und ggf. weitere Einnahmen) über die Einkommensgrenze von 365,- Euro monatlich kommt.

MfG
ratte1

Dorothy
Beiträge: 5
Registriert: 31.01.2011, 16:55

Beitrag von Dorothy » 05.02.2011, 12:02

Was heißt den "übertragen"? Passiert sowas automatisch?

Ich sehe eben in der Zukunft ein Problem, da ich auf Lehramt studiere und mich später wohl Privat versichern. Da ist es ja dann so das ehepartner nicht so einfach kostenlos mit aufgenommen werden und mit der Behinderung wird das ganze dann vermutlich auch nicht mit der Privatverischerung.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 05.02.2011, 13:09

Hallo,
es ist durchaus denkbar, dass auch nach der Heirat ein doppelter Anspruch auf Familienversicherung besteht, einmal bei den Eltern, wenn diese noch den überwiegenden Unterthalt bestreiten und einmal bei der Ehefrau, wenn er selbst weniger als 365,00 bzw. 400,00 € (geringfügiger Tätigkeit) Einkommen hat.
Wenn die Ehefrau aber mehr Einkommen hat und dadurch der überwiegende Unterhalt nicht mehr von den Eltern geleistet wird, dann fällt der Anspruch bei den Eltern weg. Wenn die Ehefrau in die PKV wechselt, dann wird dem Ehemann 50% des EInkommens der Ehefrau als Einnahme angerechnet und er müsste sich selbst versichern. Dieser Konstellation, wie hier geschildert ist nicht alltäglich, deshalb mein Rat, das sollte direkt mit der GKV-Kasse der Ehefrau besprochen werden und mit der GKV-Kasse der Eltern abgeglichen werden.
Gruss
Czauderna

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 05.02.2011, 13:29

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
es ist durchaus denkbar, dass auch nach der Heirat ein doppelter Anspruch auf Familienversicherung besteht, einmal bei den Eltern, wenn diese noch den überwiegenden Unterthalt bestreiten und einmal bei der Ehefrau, wenn er selbst weniger als 365,00 bzw. 400,00 € (geringfügiger Tätigkeit) Einkommen hat.
Wenn die Ehefrau aber mehr Einkommen hat und dadurch der überwiegende Unterhalt nicht mehr von den Eltern geleistet wird, dann fällt der Anspruch bei den Eltern weg. Wenn die Ehefrau in die PKV wechselt, dann wird dem Ehemann 50% des EInkommens der Ehefrau als Einnahme angerechnet und er müsste sich selbst versichern. Dieser Konstellation, wie hier geschildert ist nicht alltäglich, deshalb mein Rat, das sollte direkt mit der GKV-Kasse der Ehefrau besprochen werden und mit der GKV-Kasse der Eltern abgeglichen werden.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,

auch wenn ich sonst Ihre Sachkompetenz schätze: Ich glaube hier liegen Sie mit Ihrer Antwort komplett daneben. Der Anspruch auf die Familienversicherung über ein leibliches Elternteil, hängt nicht von dessen überwiegendem Unterhalt ab. Auch zählt das Einkommen des privat versicherten Ehegatten nicht - auch nicht zur Hälfte - zum Gesamteinkommen des Kindes.

Ich gehe daher davon aus, dass - wenn keine Änderung bezüglich der behinderungsbedingten Unmöglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen eintritt und auch kein eigenes Einkommen von mehr als 365 Euro monatlich erzielt wird - der Familienversicherungsanspruch unbegrenzt fortbesteht.

Ändern würde sich erst dann etwas, wenn der Familienversicherte durch Trennung von der Ehefrau tatächlich Unterhalt von mehr als 365,- Euro erhält (doof, wenn man so etwas schon vor der Hochzeit anspricht, sorry) oder das Elternteil verstirbt.

MfG
ratte1

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 05.02.2011, 13:47

ratte1 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
es ist durchaus denkbar, dass auch nach der Heirat ein doppelter Anspruch auf Familienversicherung besteht, einmal bei den Eltern, wenn diese noch den überwiegenden Unterthalt bestreiten und einmal bei der Ehefrau, wenn er selbst weniger als 365,00 bzw. 400,00 € (geringfügiger Tätigkeit) Einkommen hat.
Wenn die Ehefrau aber mehr Einkommen hat und dadurch der überwiegende Unterhalt nicht mehr von den Eltern geleistet wird, dann fällt der Anspruch bei den Eltern weg. Wenn die Ehefrau in die PKV wechselt, dann wird dem Ehemann 50% des EInkommens der Ehefrau als Einnahme angerechnet und er müsste sich selbst versichern. Dieser Konstellation, wie hier geschildert ist nicht alltäglich, deshalb mein Rat, das sollte direkt mit der GKV-Kasse der Ehefrau besprochen werden und mit der GKV-Kasse der Eltern abgeglichen werden.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,



auch wenn ich sonst Ihre Sachkompetenz schätze: Ich glaube hier liegen Sie mit Ihrer Antwort komplett daneben. Der Anspruch auf die Familienversicherung über ein leibliches Elternteil, hängt nicht von dessen überwiegendem Unterhalt ab. Auch zählt das Einkommen des privat versicherten Ehegatten nicht - auch nicht zur Hälfte - zum Gesamteinkommen des Kindes.

Ich gehe daher davon aus, dass - wenn keine Änderung bezüglich der behinderungsbedingten Unmöglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen eintritt und auch kein eigenes Einkommen von mehr als 365 Euro monatlich erzielt wird - der Familienversicherungsanspruch unbegrenzt fortbesteht.

Ändern würde sich erst dann etwas, wenn der Familienversicherte durch Trennung von der Ehefrau tatächlich Unterhalt von mehr als 365,- Euro erhält (doof, wenn man so etwas schon vor der Hochzeit anspricht, sorry) oder das Elternteil verstirbt.

MfG
ratte1
Hallo Ratte1,

vielen Dank für den Beitrag - ich hatte ja geschrieben, dass es sich um eine eher "seltene" Konstellation handelt und ich hier auf jeden Fall rate beide beteiligten Kassen dazu zu kontaktieren.
Wie du weisst, lerne ich gerne dazu und zweifele deine Aussage erstmal nicht an.
Ich werde mich mal nächste Woche bei uns im Haus schlau machen und sei sicher, ich melde mich dazu gerne wieder.

Gruss
Czauderna

Dorothy
Beiträge: 5
Registriert: 31.01.2011, 16:55

Beitrag von Dorothy » 06.02.2011, 20:08

Danke Ratte 1 und Czauderna für eure mühe.

Nun ich würde mich vor der Hochzeit sowieso informieren, aber gut ist wenn man vorher weiß wie in etwa die lage ist (ist ja immer gut vorher möglichkeiten zu kennen, um nicht unvorbereitet getroffen zu werden)

Ein einkommen von mehr als 400 € wird glaub ich nie erzielt werden.


Nochmal vom Unterhalt der Eltern. Derzeit lebt er bei den eltern bekommt aber Gurndsicherung. Wenn wir heiraten würde diese ja weg fallen.


Und wenn du (Czauderna) dich noch mal informierst fänd ich das toll.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 06.02.2011, 21:01

Hallo,
ich habe schon mal vorab recherchiert und folgendes gefunden:

Nach den Vorschriften des § 10 SGB V. kann ein mehrfacher Familienversicherungsanspruch bestehen, wenn dafür alle Voraussetzungen erfüllt sind kann gewählt werden wo und bei welcher Kasse der Anspruch umgesetzt werden soll. Insofern könnte also der Ehemann durchaus bei seinen Eltern versichert bleiben (Ratte 1 - danke für den Hinweis).
Unklar ist aber immer noch folgender Umstand, nämlich der wenn du als Ehefrau in die PKV wechselst - dazu gibt es offenbar noch keine gesetzliche Regelung weil nach den Vorschriften des BGB. die Reihenfolge der Unterhaltsberechtigung lautet Ehegatte und dann die Eltern.
Ob das nun in Zusammenhang mit der Familienversicherung gebracht werden kann oder muss, genau das versuche ich dann mal rauszufinden.
Gruss
Czauderna

Dorothy
Beiträge: 5
Registriert: 31.01.2011, 16:55

Beitrag von Dorothy » 10.02.2011, 17:52

Super danke, aber solang ich noch studiere und mich nicht PKV kann er also bei seinen Eltern bleiben.

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 10.02.2011, 17:54

Dorothy hat geschrieben:Super danke, aber solang ich noch studiere und mich nicht PKV kann er also bei seinen Eltern bleiben.
richtig!

MfG
ratte1

Antworten