Geburt im Ausland/EU?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Schwanger
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Geburt im Ausland/EU?

Beitrag von Schwanger » 03.02.2011, 11:23

Hallo,

ich erwarte ein Kind von einem EU-Bürger und würde zur Geburt gern in seiner Nähe sein. Kann/Darf ich als normal gesetzlich Versicherte diese Leistungen (Vorsorge in den letzten Wochen, Geburt im Krankenhaus) auch im Ausland in Anspruch nehmen? (Ich weiss schon dass ich "könnte", die Frage ist natürlich ob ich dies dann privat zahlen müsste oder ob meine Krankenkasse die Kosten übernimmt.)

Vielen Dank schon einmal...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.02.2011, 20:08

Hallo,
die Frage habe ich in einem anderen Forum in der gleichen Form schon einmal gelesen. Was sagt denn deine Krankenkasse dazu.
Soweit ich das in Erinnerung habe gelten die Sozialversicherungsabkommen
innerhalb der EU. entweder nur für "ungeplante" Behandlungen bei vorübergehendem Aufenthalt im "Abkommensstaat" (Urlaub, beispielsweise)
oder bei ständigen Aufenthalt (zweiter Wohnsitz) und dann auch nur ggf. dann, wenn sich derjenige im dortigen Szozialversicherungssystem angemeldet hat. Er/Sie wird dann nach den dort geltenden Grundsätzen behandelt. Aber auch "geplante" Behandlungen können von der deutschen Krankenkasse übernommen werden, das muss aber vor Antritt des Auslandsaufenthaltes eindeutig mit der Kasse geklärt werden.
Nach Rückkehr aus dem Ausland einfach die Rechnungen einzureichen zur Erstattung, das kann übel ausgehen.
Mein Rat, unbedingt vorher mit der Kasse diese Sache abklären.
Gruss
Czauderna

Zinnober
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Beitrag von Zinnober » 04.02.2011, 10:55

Um einen Anruf bei deiner zuständigen KK kommst du nicht drum rum.
Dort den Sachverhalt schildern und dann um einen E112 bitten.
Bedenke aber, dass die ausländische KK nur die Untersuchungen zur Verfügung stellen kann, die deren Leistungskatalog her gibt. Du kannst also nicht hergehen und sagen "in Deutschland bekomme ich diese Untersuchung aber". Des Weiteren kann die deutsche KK den E112 auch entsprechend eingrenzen (ist sonst ein Freifahrtschein) und an diese Eingrenzungen musst du und die ausländische KK sich halten. Häufig bezieht sich dies aber nur auf die Art der Behandlung/Untersuchung und oder den Behandler....wenn überhaupt.

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