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Rückwirkende Kündigung der Familienversicherung

Verfasst: 28.01.2011, 19:26
von Horst71
Folgende Konstellation, Kind 5 Jahre alt, lebt bei seinen Eltern im Haushalt, beide arbeiten als Angestellte. Mitte 2010 kommt ein Fragebogen zu den Verhältnissen des Kindes, dieser wird ausgefüllt an die KK versendet. Es folgen Briefe, dass man den Fragebogen ausgefüllt zurück senden sollte. Wenn man das gemacht habe sollte man dieses Schreiben als erledigt betrachten. Dies haben die Eltern, dann auch so befolgt, die Sache als erledigt betrachtet, da früher öfter sinnlose Post gekommen ist.

Vor einer Woche kommt ein Brief, dass die Familienversicherung seit 01.06.2010 aufgehoben sei und das Arztbesuche, wenn vorhanden selbst bezahlt werden müssten. Das Kind könnte aber freiwillig versichert werden.

Ist so etwas zulässig? :shock:

Verfasst: 28.01.2011, 19:54
von heinrich
was ist denn der Grund, warum die Familienversicherung beendet wurde ??

Verfasst: 28.01.2011, 20:05
von Horst71
Der Grund ist, das angeblich der Fragebogen von den Eltern NICHT zurück gesendet worden ist. Eltern leben zusammen, gehen beider einer normalen Arbeit nach, zahlen brav ihre Beiträge bei der gleichen KK ein. Kein Vermögen, keine Erbschaft, kein Lottogewinn und die Tochter (5 Jahre alt) hat auch keinen Job aufgenommen.

Verfasst: 28.01.2011, 20:45
von CiceroOWL
Schönen Gruß an die Krankenkasse oder deren Dienstleister, wenn der Brief nich zurückgesendet wurde muß mindestens noch mal erinnert werden grundsätzlich besteht Mitwirkungspflicht. Sollte beide Eltern in der GKV sein und das Kind über kein Einkommen verfügen ist das Ganze so zusagen bullsiht en gro. Bei Kindern unter 14 Jahren wird nur alle 3 Jahre geprüftt, Die Krankekasse muss jetzt erstmall beweisen das kein Brief eingangen ist. Beweisumkehrverfahren. Am besten mal die Tel. kontaktieren und mal fragen ob man denn Mitgleider vergraulen will. Ist doch bestimmt eine BKK?

Gruß

cicero

Verfasst: 28.01.2011, 22:16
von bkkinsider
oder eine Ersatzkasse, IKK, AOK oder die Knappen..... :lol:

Verfasst: 29.01.2011, 09:31
von GerneKrankenVersichert
Ich vermute, das Schreiben ist der letzte verzweifelte Versuch, die Eltern zu einer Reaktion zu veranlassen. Und frage mich, warum es nicht möglich ist, nach mehreren (!) Erinnerungen mal den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und die Sache zu klären, immerhin geht es um die Versicherung des Kindes. Die Erinnerung kann viele Ursachen haben, der Antwortbrief kann tatsächlich nicht eingegangen sein, falsch eingescannt worden sein, der Sachbearbeiter hat im Computer das Häkchen vergessen usw. usf. Aber eine Sache als erledigt zu betrachten, obwohl Erinnerungen kommen - sorry, da fehlt mir ganz eindeutig das Verständnis.

Verfasst: 29.01.2011, 10:10
von CiceroOWL
Folgende Konstellation, Kind 5 Jahre alt, lebt bei seinen Eltern im Haushalt, beide arbeiten als Angestellte. Mitte 2010 kommt ein Fragebogen zu den Verhältnissen des Kindes, dieser wird ausgefüllt an die KK versendet. Es folgen Briefe, dass man den Fragebogen ausgefüllt zurück senden sollte. Wenn man das gemacht habe sollte man dieses Schreiben als erledigt betrachten. Dies haben die Eltern, dann auch so befolgt, die Sache als erledigt betrachtet, da früher öfter sinnlose Post gekommen ist.

Hm taja, ich würde ehre denn mal sagen den Schuh sollte sich denn mal die Krankenkasse anziehen, so wird Kunden los.

Verfasst: 29.01.2011, 10:39
von GerneKrankenVersichert
Ich sehe das so ähnlich wie eine Zahlungserinnerung. Da können sich Zahlung und Erinnerung überschnitten haben. Wenn dann aber die Mahnung kommt - auch mit dem Hinweis, dass bei zwischenzeitlicher Zahlung die Mahnung gegenstandslos ist - muss mir eigentlich klar sein, dass dies sich auf den Zwischenzeitraum zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung bezieht und dass mit meiner ersten Zahlung vor der Zahlungserinnerung irgendwas schief gelaufen sein muss. Die Angelegenheit zieht sich jetzt seit 7 Monaten (!) hin.

Bevor ein solches Schreiben rausgeht, sollte natürlich auch die Kasse überprüft haben, ob der Fehler bei ihr liegt und versucht haben, die Angelegenheit telefonisch zu klären. Wir wissen nicht, ob dies geschehen ist.

Ich weiß nicht, ob irgendeiner, der nichts mit diesen Überprüfungsaktionen zu tun hat, sich vorstellen kann, welche Massen an Schreiben da ein- und ausgehen. Obwohl es nicht vorkommen sollte, passiert es doch immer wieder (nicht nur Dienstleistern, sondern auch qualifizierten Sofas), dass was schief läuft. Die Erinnerungen laufen dann meist computergesteuert ohne weiteres Eingreifen weiter. Was ist denn so schlimm daran, wenn man in einem solchen Fall den Telefonhörer in die Hand nimmt und darauf hinweist, dass man das Schreiben zugeschickt hat und irgendwo ein Fehler vorliegt?

Verfasst: 29.01.2011, 10:46
von CiceroOWL
Ich weiß wie sowas abläuft, ich weiß aber auch das die letzten Schreiben die rausgehen eine Mahnung ist- sollte dann nichts passieren, ruft meine Kasse an und klärt das Ganze sozusagen Auge in Auge. Aber einen Rauswurf so , nuja, da ist aber irgendwie was ganz krumm gelaufen. Ich würde empfehlen da doch mal einen klärenden Anruf zu starten. Suchet so werdet Ihr finden.

Verfasst: 29.01.2011, 11:21
von heinrich
richtig, wenn wie hier beide Elternteile bei einer gesetzlichen KK versichert sind, gibt es eigentlich keinen Möglichkeit, dass das Kind nicht kostenlos mitversichert ist.

Ein einziger Anruf bei der KK würde dies klären.

Fragebogen nochmals zuschicken lassen, ausfüllen, dass Kind keine Einnahmen hat UND alles ist gut.

Besser noch: zur Krankenkasse hingehen und dort persönlich ausfüllen, dann kann auch nichts wegkommen (auf dem Postweg).


Ich schreibe immer wieder: redet mit Eurer KK. Mensch tut es einfach.
Die wollen nichts Böses. Die sind auch froh, wenn das Kind wieder als kostenloses Familienmitglied geführt werden kann.

Verfasst: 29.01.2011, 13:51
von roemer70
heinrich hat geschrieben:Ich schreibe immer wieder: redet mit Eurer KK. Mensch tut es einfach.Die wollen nichts Böses. Die sind auch froh, wenn das Kind wieder als kostenloses Familienmitglied geführt werden kann.
Danke, Heinrich, besser kann man es nicht formulieren!

@ Cicero: Nicht jeder Kunde hat seine Telefonnummer bei der KK hinterlegt oder einen Eintrag im Telefonbuch... Vielleicht spielt auch das hier eine Rolle.

Und diese Geschichte lässt sich nun wirklich ruckzuck aus der Welt bringen.

Verfasst: 29.01.2011, 15:32
von Czauderna
Hallo,
auch bei uns ird es so gemacht, dass wir nach schriftlicher Erinnerung den persönlichen Kontakt suchen um die Fragebogen ausgefüllt zu bekommen.
Der vorliegende Fall beweist wieder einmal welchen Ärger man sich gegenseitig bereiten kann, wenn man nicht miteinander spricht. Die Kasse hätte den mündllichen Kontakt suchen müssen aber auch das Mitglied hätte stutzig werden müssen wenn da "sinnlose" Post im Kasten liegt.
Ich habe mir angewöhnt Post von allen Firmen zu öffnen mit denen ich in irgendeiner Beziehung stehe - wie will ich denn beurteilen ob eine Post "sinnlos" ist wenn ich sie nicht lese. Spätestens nach der zweiten "Erinnerung" hätte ich bei der Kasse angerufen und daraufhingewiesen dass die Anfrage von mit schon seit Wochen dort vorliegen müsse.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 29.01.2011, 16:45
von Horst71
Also sinnlose Post dieser KK ist normal, wenn die Eltern immer alles beantworten dann fragt man sich schon warum man diese KK hat.

Zumal die Eltern den Fragebogen ausgefüllt haben und sich an den Satz "Sollten Sie den Fragebogen bereits ausgefüllt haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegestandslos" befolgt haben. Man hat sich also an die Informationen der Kasse gehalten. Die Kasse hat sich auch 7 Monate nicht mehr gemeldet.

Als nun ein Elternteil wegen einer chronischen Erkrankung ins KG fällt "erinnert" sich die KK an den angeblich fehlenden Fragebogen, komisch oder?

Ach und die User die meinen man sollte mit der KK mal reden, das erkrankte Elternteil hat nun ca. 20 Telefonate mit der KK geführt, bezüglich der Erkrankung, des KG usw. bei diesen Gesprächen ist nicht einmal der Status durch des Kindes durch einen Mitarbeiter der KK angesprochen worden. Vorbei gehen kann man nicht, es gibt nur die Hotline.

Die Eltern haben immer noch keinen KG, der Krankengeldzahlschein kommt meist erst einen Tag vor Untersuchungstermin beim Arzt oder später.

Verfasst: 29.01.2011, 17:09
von CiceroOWL
Also sagen wir mal so., die Krankenkasse kann nicht beweisen das der Bogen nicht eingegangen ist, bzw. die Bearbeitung dauerte 7 Monate und das Fesstellen das der Fragebogen fehlt.

Jetzt kommt auch noch bei einem der betroffenen Elternteile KG Bezug hinzu, wobei ich sagen muss das eine hat leider nichts mit dem anderen zutun, das sind 2 Paar Schuhe oder Äpfel und Birnen.

Meine Frage wäre jetzt eigentlich ob dieser omnimöse Frgebogen zur Familienversicherung nochmal zugeschickt wurde.

Ob das nun denn Post für die Ablage P war oder ist, kann ich leider auch nicht so sagen. wenn der Großteil der Briefsendungen allerdings tatsächlich nur Ablage P = Pappierkorb ist und der Mitwirkungspflicht nachgekommen ist, denn hat die Kasse das Problem.

Wie schon geschrieben, vieleicht mal eine böse FAX Anfrage starten.

Verfasst: 29.01.2011, 17:39
von Horst71
Es sind zwei Schreiben eingetroffen, ohne erneute Zusendung des Fragebogens. Die damit endeten, dass wenn der Fragebogen zugesendet wurde und das hat diese Familie gemacht, es handelt sich nicht um ein RTL-Problemfamilie ganz im Gegenteil, diese Erinnerungen als erledigt betrachtet werden sollen.

Mal ehrlich wer wird denn bei zwei Schreiben, ohne weiteren Fragebogen sich nicht auch denken, dass sich da nur etwas überschnitten hat? Besonders wenn beide Eltern einen Fulltime-Job nachgehen.

Klar hat das KG nichts mit der Familienversicherung zu tun aber es ist im System vermerkt wenn noch etwas fehlt und dann kann man das Elternteil doch mal eben drauf ansprechen. Nö wurde nicht gemacht, es wurde auch dann kein Bogen erneut zugesandt, sondern direkt mitgeteilt das die Familienversicherung RÜCKWIRKEND aufgehoben wird. Es ist vorher kein Bescheid ergangen nichts.

Es sieht halt von aussen aus als würde man die Eltern wegekeln wollen, weil in Zukunft es wohl so aussieht das ein Elternteil mehr kosten wird.

Ich finde es interessant wie teilweise, den Eltern untergeschoben wird das sie sich nicht gekümmert haben. Die haben die gesamte Zeit gearbeitet und brav eingezahlt, soll man nun jedes kleines Schreiben per Einschreiben an seinen Versicherungsträger senden? Ist es schon so weit?

Meine Frage ist auch nicht gewesen wie man das Verhalten der Familie einschätzt, die haben nichts falsch gemacht. Sondern ob die KK sich so verhalten darf? Bitte mit Rechtsquelle. Danke. :wink: