Familienvers: geringfügige Überschreitung des 400€ Limits
Verfasst: 28.01.2011, 08:43
Hallo (zum ersten Mal- bin neu hier) !
Extrem dumme Situation:
Ehefrau (fam'versichert) hat Minijob, hart am 400 EUR Limit.
Es kommen aus einer Vermietung durch Zusammenveranlagung 300 EUR Jahreseinnahmen hinzu- so im EKSt Bescheid für 2009 festgestellt.
GKV stellt nun fest: eine Fam'versicherung ist nicht weiter möglich; ab Zustellung dieses Steuerbescheids soll meine Ehefrau selbst krankenversicherungspflichtig sein.
Macht ca. 150 EUR/Monat = 1.800 EUR pro Jahr- verursacht durch Einnahmen von 300 EUR.
Wer kann fundierten Rat geben, wie dies abzuwenden ist?
Für die Zukunft, ist klar: vermeiden, dass Gesamteinkünfte über 400 EUR/Monat rauskommen...
Als gesetzestreuer Bürger, der bisher den Leuten, die diese Gesetze machen, immer noch ein bisschen Intelligenz und Gerechtigkeitssinn zugetraut hat, sage/denke ich natürlich: das kann doch nicht sein, dass ich wegen 300 EUR Mehr-Einnahmen 1.800 EUR an Abgaben (eigene GKV für Ehefrau) abdrücken muss ... ??!!
Welche Argumentationen könnten geeignet sein, die Nachforderung abzuwenden? Hinweis: diese bezieht sich auf 2009; in 2010 war die Situation so, dass die 400-EUR-Grenze NICHT überschritten werden wird- dennoch (total absurd) bezieht sich die Nachforderung nicht etwa auf einen bestimmten Teil des Jahres 2009, sondern für die Zeit ab Mai 2010, als der EKSt-Bescheid mit der Feststellung dieses Einkommens uns zuging.
Danke schon mal vorab - Marc
PS: ich weiß, mit 2 Std Suchen hätte ich wahrscheinlich eine oder mehrere Antworten auch finden können- aber so geht's ein bisschen bequemer- es darf aber gerne auf alte Forums-Beiträge verwiesen werden!
Extrem dumme Situation:
Ehefrau (fam'versichert) hat Minijob, hart am 400 EUR Limit.
Es kommen aus einer Vermietung durch Zusammenveranlagung 300 EUR Jahreseinnahmen hinzu- so im EKSt Bescheid für 2009 festgestellt.
GKV stellt nun fest: eine Fam'versicherung ist nicht weiter möglich; ab Zustellung dieses Steuerbescheids soll meine Ehefrau selbst krankenversicherungspflichtig sein.
Macht ca. 150 EUR/Monat = 1.800 EUR pro Jahr- verursacht durch Einnahmen von 300 EUR.
Wer kann fundierten Rat geben, wie dies abzuwenden ist?
Für die Zukunft, ist klar: vermeiden, dass Gesamteinkünfte über 400 EUR/Monat rauskommen...
Als gesetzestreuer Bürger, der bisher den Leuten, die diese Gesetze machen, immer noch ein bisschen Intelligenz und Gerechtigkeitssinn zugetraut hat, sage/denke ich natürlich: das kann doch nicht sein, dass ich wegen 300 EUR Mehr-Einnahmen 1.800 EUR an Abgaben (eigene GKV für Ehefrau) abdrücken muss ... ??!!
Welche Argumentationen könnten geeignet sein, die Nachforderung abzuwenden? Hinweis: diese bezieht sich auf 2009; in 2010 war die Situation so, dass die 400-EUR-Grenze NICHT überschritten werden wird- dennoch (total absurd) bezieht sich die Nachforderung nicht etwa auf einen bestimmten Teil des Jahres 2009, sondern für die Zeit ab Mai 2010, als der EKSt-Bescheid mit der Feststellung dieses Einkommens uns zuging.
Danke schon mal vorab - Marc
PS: ich weiß, mit 2 Std Suchen hätte ich wahrscheinlich eine oder mehrere Antworten auch finden können- aber so geht's ein bisschen bequemer- es darf aber gerne auf alte Forums-Beiträge verwiesen werden!