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Familienvers: geringfügige Überschreitung des 400€ Limits

Verfasst: 28.01.2011, 08:43
von marc57
Hallo (zum ersten Mal- bin neu hier) !

Extrem dumme Situation:
Ehefrau (fam'versichert) hat Minijob, hart am 400 EUR Limit.
Es kommen aus einer Vermietung durch Zusammenveranlagung 300 EUR Jahreseinnahmen hinzu- so im EKSt Bescheid für 2009 festgestellt.
GKV stellt nun fest: eine Fam'versicherung ist nicht weiter möglich; ab Zustellung dieses Steuerbescheids soll meine Ehefrau selbst krankenversicherungspflichtig sein.
Macht ca. 150 EUR/Monat = 1.800 EUR pro Jahr- verursacht durch Einnahmen von 300 EUR.

Wer kann fundierten Rat geben, wie dies abzuwenden ist?


Für die Zukunft, ist klar: vermeiden, dass Gesamteinkünfte über 400 EUR/Monat rauskommen...

Als gesetzestreuer Bürger, der bisher den Leuten, die diese Gesetze machen, immer noch ein bisschen Intelligenz und Gerechtigkeitssinn zugetraut hat, sage/denke ich natürlich: das kann doch nicht sein, dass ich wegen 300 EUR Mehr-Einnahmen 1.800 EUR an Abgaben (eigene GKV für Ehefrau) abdrücken muss ... ??!!

Welche Argumentationen könnten geeignet sein, die Nachforderung abzuwenden? Hinweis: diese bezieht sich auf 2009; in 2010 war die Situation so, dass die 400-EUR-Grenze NICHT überschritten werden wird- dennoch (total absurd) bezieht sich die Nachforderung nicht etwa auf einen bestimmten Teil des Jahres 2009, sondern für die Zeit ab Mai 2010, als der EKSt-Bescheid mit der Feststellung dieses Einkommens uns zuging.

Danke schon mal vorab - Marc
PS: ich weiß, mit 2 Std Suchen hätte ich wahrscheinlich eine oder mehrere Antworten auch finden können- aber so geht's ein bisschen bequemer- es darf aber gerne auf alte Forums-Beiträge verwiesen werden!

Verfasst: 28.01.2011, 12:08
von Rentner
Die Grenze von 400 € für die beitragsfreie Familienversicherung bezieht sich nur auf die geringfügige Tätigkeit (Minijob). Sobald andere Einkünfte hinzu kommen sinkt diese Grenze auf 365 €.

Im Antrag auf die Familienversicherung ist auch vermerkt, daß sich das Mitglied zu melden hat, sofern diese Grenze überschritten wird - und ein Überschreiten war bei deinen Angaben durchaus vorhersehbar.

Zu deiner Frage:

Bei einem Einkommen von 550 € (400 + 150) wird der Kasse wohl nichts anderes übrig bleiben, als den entsprechenden Beitrag zu fordern. Für die Zukunft wäre es sinnvoll die Mieteinnahmen auf deinen Namen zu übertragen, ansonsten bleibt nur die Reduzierung des Minijobs.

Im Übrigen wäre es auch ungerecht, wenn ein Azubi mit 550 € brutto Beiträge zu zahlen hat und in eurem Fall keine anfallen würden.

Verfasst: 28.01.2011, 12:55
von GerneKrankenVersichert
Rentner hat geschrieben:Die Grenze von 400 € für die beitragsfreie Familienversicherung bezieht sich nur auf die geringfügige Tätigkeit (Minijob). Sobald andere Einkünfte hinzu kommen sinkt diese Grenze auf 365 €.
Es ist genau anders herum. Sobald ein Minijob hinzukommt, steigt die Grenze auf 400,-- €.

Re: Familienvers: geringfügige Überschreitung des 400€ Limit

Verfasst: 28.01.2011, 13:03
von GerneKrankenVersichert
marc57 hat geschrieben:
Wer kann fundierten Rat geben, wie dies abzuwenden ist?
Es geht nur für die Zukunft, mit der Erstellung eines neuen Einkommenssteuerbescheids. Also - die EST-Erklärung so schnell wie möglich abgeben.
marc57 hat geschrieben: Als gesetzestreuer Bürger, der bisher den Leuten, die diese Gesetze machen, immer noch ein bisschen Intelligenz und Gerechtigkeitssinn zugetraut hat, sage/denke ich natürlich: das kann doch nicht sein, dass ich wegen 300 EUR Mehr-Einnahmen 1.800 EUR an Abgaben (eigene GKV für Ehefrau) abdrücken muss ... ??!!
Über die Gerechtigkeit lässt sich seitenweise diskutieren. Zunächst mal musst nicht du, sondern deine Frau die Beiträge "abdrücken". Ist es gerecht, dass ich ab meinem ersten Euro Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, deine Frau jedoch 400,-- € sozialversicherungsabgabenfrei verdienen kann? Ist es gerecht, dass jemand mit 350,-- € Verdienst und ohne Anspruch auf Familienversicherung knapp 150,-- € zahlen muss und nicht kostenfrei versichert ist?
marc57 hat geschrieben: Welche Argumentationen könnten geeignet sein, die Nachforderung abzuwenden?
Keine. Eine Grenze ist eine Grenze ist eine Grenze. Deiner Krankenkasse könnte es egal sein, ob deine Frau familienversichert oder selbst versichert ist, sie erhält dieselbe Zahlung aus dem Gesundheitsfonds. Und genau deshalb wird die Krankenkasse genau überprüft und muss bei falschen Beurteilungen Strafgelder zahlen.

Verfasst: 28.01.2011, 18:12
von heinrich
Lösung für Zukunft:
Überschreibung des Mietobjektes. Notar und alles was daran hängt. Na ja . dies ist evt nicht die optimale Lösung.

Zukünftige Lösung 1: Senkung der Bezüge aus dem Minijob, damit INSGESAMT die 400 EUR Grenze für die Familienversicherung (diese gilt, wenn ein Minijob ausgeübt wird. Ohne Minijob gilt 365 EUR-Grenze).

Lösung 2: über 400 EUR verdienen. Dann besteht aus der Beschäftigung Versicherungspficht.


Aber jetzt hab ich mal ne Frage: was ist denn mit 2008. Bestand da auch schon eine Familienversicherung

Gab es da auch schon Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung