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Minimaler Job für gesetzliche Krankenversicherung
Verfasst: 26.01.2011, 18:14
von Horst 58
Welche minimalen Bedingungen muss eine berufliche Tätigkeit erfüllen, damit über sie die Krankenkassenbeiträge errechnet werden.
Welche Beträge erhält dabei die Krankenkasse?
Danke
Verfasst: 26.01.2011, 18:21
von sozifa90
ab 400,01 ist es ein sogenannter Medi-Job. Die beiträge berechnen sich nach der sogenannten gleitzone. Die berechnung ist allerdings kompliziert,
Ab 800,01 werden ganz normale SV-beiträge gezahlt
Die Medi-Job regelung gilt nicht für auszubildende
bis 400€ ist es ein Minijob. Dann trägt lediglich der Arbeitgeber Pauschalbeiträge. Krankenversicherungsschutz besteht daraus aber nicht
wenn die Beschäftigung allerding im Voraus auf nicht mehr als 2 monate begrez ist ist sie ebenfalls als geringfügige beschäftigung anzusehen.
Der normale KV-Satz liegt seit dem 1.1. bei 15,5% wobei 7,3% der Arbeitgeber und 8,2 der Arbeitnehmer zahlt
Verfasst: 26.01.2011, 20:19
von Lady Butterfly
wenn die Beschäftigung allerding im Voraus auf nicht mehr als 2 monate begrez ist ist sie ebenfalls als geringfügige beschäftigung anzusehen.
das gilt aber nicht, wenn derjenige "berufsmäßig" tätig ist - also nicht für z. B. Arbeitslose, Selbständige oder Arbeitnehmer
@Horst: in welche Richtung genau geht denn deine Frage? wie bist du denn z. Zt. versichert bzw. tätig? wenn du mehr darüber schreibst, bekommst du auch genauere Antworten...
Gruß
Lady Butterfly
Verfasst: 27.01.2011, 16:31
von Horst 58
Lady Butterfly hat geschrieben: @Horst: in welche Richtung genau geht denn deine Frage? wie bist du denn z. Zt. versichert bzw. tätig? wenn du mehr darüber schreibst, bekommst du auch genauere Antworten... Gruß Lady Butterfly
Danke für die Antworten.
Zur Zeit bin ich gesetzlich versichert und zahle Krankenkassenbeiträge von Mieteinnahmen und Kapitalerträgen.
Ich arbeite nicht und würde eventuell einen kleinen Job anstreben, wenn darüber die Krankenkassenbeiträge gezahlt würden. Das Einkommen ist dabei sekundär.
Verfasst: 27.01.2011, 16:49
von sozifa90
dann bleibt es bei einem regelmäßigen arbeitsentgelt von mindestens 400,01€
Verfasst: 12.02.2011, 16:39
von Dorothy
ich wollt quasi dieselbe frage stellen.
Nur damit ich das richtig verstehe:
Wenn man 400,01 euro verdient (regelmässig nicht nur 2 monate) wird zu berechnung des Krankenkasse nur das gehalt und nicht mehr die einkünfte aus vermietung und verpachtung mit heran gezogen?
Verfasst: 12.02.2011, 17:06
von CiceroOWL
401 € regelmäßig mit Arbeitsvertrag ja denn sind die Vorrausetzungen für die Pflichtversicherung gegeben.
Verfasst: 12.02.2011, 20:55
von Czauderna
Hallo, wobei wir nur der Ordnung und Vollständigkeithalber darauf hinweisen müssen, dass es sich um wirkliche Arbeitsverhältnisse handeln muss, also nicht nur auf dem Papier existieren dürfen.
Gruss
Czauderna