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GKV bei Selbstaendigkeit im Ausland
Verfasst: 26.01.2011, 18:10
von Juergen77
Hallo beziehe SGB2 seit nem Jahr und moechte mich nun im Ausland selbstaendig machen,da ich in Deutschland keine Perspektiven fuer mich mehr sehe.
Moechte aber auf die deutsche GKV nicht verzichten,falls ich mal wieder kommen sollte oder was wirklich schlimmes passieren sollte.Nun meine Frage,da ich im Ausland (EU) selbstaendig werde und dort meine Steuern ,sowie fuer die heimische GKV einzahlen muss,ob ich um die deutsche GKV zu behalten dann nochmals gezwungen bin 15,5% von dem verdienten fuer die deutsche GKV zu bezahlen,da dies ja eine gewaltige Doppelbelastung fuer mich waere.
Waere sehr dankbar fuer hilfreiche Ratschlaege
Verfasst: 26.01.2011, 20:38
von Czauderna
Hallo,
na ja, man muesste dazu wissen - welches Land du dir da ausgewählt hast.
Dann muesste man wissen ob as dortige Sozialversicherungssystem auch den Kreis der Selbständigen beinhaltet - wenn das so ist, dann könntest du bei deinem Aufenthalt in Deutschland über den internationalen Krankenschein im Falle des Falles behandelt werden. Handelt es sich dagegen im Ausland um eine "private" Vesicherung und kommt das Sozialversicherungsabkommen (siehe Frage nach dem Land) nicht zum tragen, dann musst du die Doppelversicherung in Kauf nehmen, um deinem Wunsch gerecht zu werden. Das kostet dich dann natürlich entsprechenden Beitrag und der beträgt mindestens 14,9 % deiner Einkünfte.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 26.01.2011, 20:56
von heinrich
ohne besonder geprüft und viel Zeit investiert zu haben.
hier meine Auffassung
Nach meiner Auffassung würde dann, wenn im EU-Ausland (z.B. aufgrund der Selbstständigkeit) keine gesetzliche Versicherung durchgeführt würde und eine private Versicherung herhalten müsste
eine Anwartschaftversicherung in der gesetzlichen (deutschen) KK durchführbar sein
mtl. Beitrag dann ca 45 EUR
Verfasst: 26.01.2011, 21:10
von Juergen77
Hallo erstmal Danke fuer die Antworten.Also ich plane mich in Polen selbstaendig zu machen und dort zu wohnen.Will aber meine Wohnung in Deutschland nicht aufgeben und meine deutsche GKV nicht verlieren,da die polnische GKV ein wirklicher Horror ist und man da ehh alles privat zahlen muss,wenn man nicht 3-12 Monate fuer nen Termin warten will.Die Ausstattung gegenueber Deutschland ist auch nicht grad die modernste.
Wuerde auch gerne,wenn es ginge weiter meinen Artzt bei dem ich ueber 10 Jahre bin besuchen koennen,da mir sehr an der Kontinuitaet legt
und weil er einfach ein spitzen Artzt ist.Zum "internationalen Krankenschein im Falle des Falles behandelt werden" ja dieses obkommen haben Deutschland und Polen.Problem nur die Kosten der Behandlungen in Deutschland sind fuer die polnischen GKV zu teuer und werden daher nur zum kleinen Teil erstattet.
@heinrich
Hallo Heinrich kenne mich leider darin ueberhauptnicht aus.Haettest Du vielleicht einen Link ,wo ich mich mal durchlesen koennte zu diesem Thema.
mfG Juergen
Verfasst: 26.01.2011, 21:43
von heinrich
bei dem was ich da geschrieben hatte, ging es nur um den Beitrag
§ 240 Abs. 4a SGB V.
hier der link
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
Für einen Laien schwer zu lesen.
Dieser Anwartschaftsbeitrag gilt aber nicht für Personen, die weiter in Deutschland zum Arzt gehen wollen. Dies gilt nur für RUHENDE Leistungsansprüche.
Tipp: 1, bleib hier. dat wird nix
Tipp 2: wenn Du nicht auf Tipp 1 hörst, dann frag bei einer Deiner KK nach.
Die sollen mal bei einer Geschäftsstelle anrufen, die ganz knapp an der polnischen Grenze sind, wie das da so abläuft.