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Anwartschaft für Familienangehörige

Verfasst: 26.01.2011, 16:31
von chris00
Ich lebe seit 6 Jahren in Malaysia und habe eine Anwartschaft bei der TK für mich selbst abgeschlossen. Allerdings hat meine Frau keine Anwartschaft. Ich hatte mir immer gedacht, dass sie bei der Rückkehr nach Deutschland bei mir mitversichert werden könnte, sollte sie dann nicht arbeiten. Das hat mir jemand bei der TK Ende 2004 so erklärt. In der Zwischenzeit habe ich Zweifel daran, dass das problemlos funktioniert. Ist die Mitversicherung meiner Frau wirklich ohne Anwartschaft möglich? (Meine Frau ist keine Deutsche, hat allerdings von 2000 – 2004 in Deutschland gelebt und war in dieser Zeit auch bei der TK versichert)

Desweiteren haben wir in Malaysia zwei Töchter bekommen. Eine davon ist zufällig in Deutschland gemeldet, die andere zufällig nicht. Natürlich war keine von beiden je im Deutschen Krankenversicherungssystem. Ich gehe davon aus, dass die Mitversicherung für die beiden Töchter kein Problem wäre, falls wir wieder nach Deutschland zurückkehren. Ist das richtig?

Diese Fragen beschäftigen mich schon seit längerem und ich wäre wirklich dankbar, wenn jemand darauf eine Antwort hat.

Viele Grüße, Chris

Verfasst: 26.01.2011, 17:11
von zost
leibliche kinder können auf jeden fall bei dir mitversichert werden- egal wo sie geboren oder gemeldet sind. sie müssen zum zeitpunkt der familienversicherung allerdings in d ihren gewöhnlichen aufenthaltsort haben.

sollte deine ehe nach deutschem recht anerkannt bzw. geschlossen worden sein, so gibt es auch bei deiner frau keine probleme.