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Mutter Kind Kur
Verfasst: 17.01.2007, 22:22
von WarmerWinter
Nabend,
eine kurze frage.
wie sieht die sachlage aus, wenn
1 mutter mit 2 kindern zur kur möchte. mutter in behandlung kinder ohne behandlung.
die kinder sind aber privat versichert über den vater.
die GEK sagt das sie die Kinder nicht übernehmen werden.
DIe private sagt, wenn die Kindern behandelt werden müssen zahlen wir selbstverständlich....aber die kinder sollen doch nur mit, damit sie bei der mutti sind.
schwer zu erklären, ich hoffe aber das man es verstehen kann!!
was meint ihr wer das zahlen muss...??
wäre dankbar über eine antwort!
lieben gruss
der wärmste winter den deutschland erleben darf
Kur für Mutter und Kind
Verfasst: 18.04.2007, 22:16
von Conny
Hallo
versuchs doch mal über das Müttergenesungswerk.
Gruß
Conny
Verfasst: 19.04.2007, 20:52
von Dr. eisenbarth
Hallo WarmerWinter,
grundsätzlich hat die Private Recht. Die Unterbringung der Kinder muss der Kostenträger übernehmen, der die Hauptleistung trägt und das ist die GEK auf Grund der Mutter-Kur.
Die GEK muss also die Haushaltshilfe bezahlen, die z.B. zu Hause auf Deine Kinder aufpasst (wenn diese das 12. Lebensjahr nicht überschritten haben). Sollte es den Kindern nicht zumutbar sein, längeren Zeitraum (1-2 Wochen) von der Mutter getrennt zu werden, dann muss die GEK die Kosten der Unterbringung in der Klinik übernehmen.
Sich an das Müttergenesungswerk zu wenden ist für die Antragstellung sinnig, jedoch ist das Müttergenesungswerk nur der Anbieter, nicht der Kostenträger.
Also wende dich nochmal an die GEK und sag' denen auch, dass die ja immer so mit Ihrer Kundenzufriedenheit werben und sich nicht so anstellen sollen, denn von rechtswegen haben die die Kosten zu tragen !!
Verfasst: 03.05.2007, 17:28
von Jazzuli
Hallo Dr. eisenbarth,
habe den gleichen Fall WarmerWinter. Bin selber bei der AOK BW und mein Mann + Kinder privat. Nun hat die AOK meine Mutter-Kind-Kur genehmigt, zahlt aber null für die Kids. Zitat vom AOK-Sachbearbeiter: "Wären die Kinder in einer anderen gesetzlichen KK, wär alles kein Problem."
Wo steht diese Rechtsprechung geschrieben, dass der Kostenträger der Hauptleistung auch die Kids übernimmt?? Habe schon bei der Beratungsstelle VuP (Verbund unabhängige Patientenberatung) angerufen, jedoch konnten die mir bis jetzt auch nicht weiterhelfen.
Freu mich über 'ne Antwort. Gruß Jazzuli
Verfasst: 07.05.2007, 11:54
von Targot
Hallo zusammen,
ich habe mich einmal ein wenig schlau gelesen und bin zu folgender Erkenntnis gekommen:
Soll das Kind lediglich als Begleitperson zur Kur mitkommen, so werden die Kosten durch die Krankenkasse getragen, bei welcher der Patient (also Mutter oder Vater) versichert sind. Die Versicherung des Kindes (Krankenkasse oder private Versicherung) spielet hierbei keine Rolle.
Sollte das Kind jedoch selbst mitbehandlungsbedürftig sein, so ist die Krankenkasse des Kindes zuständig für die Kostenübernahme. Sollte das Kind hier nun privat versichert sein, so kommt es auf den Leistungskatalog des Privatversicherungsunternehmen an. M. E. n. sind jedoch Kuren ein Standart-Leistungsinhalt und sollten bei einem seriösem Privatversicherer abgedeckt sein.
Hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Gruß
Targot
Verfasst: 07.05.2007, 14:53
von Jazzuli
Hallo Targot,
vielen Dank für die Recherche!
Dass die Krankenkasse der Mutter die Begleitkinder bezahlen müsste, war auch meine Meinung. Doch der Sachbearbeiter meiner KK redetet sich damit raus, dass es nur ein Abkommen zwischen den Gesetzlichen KK geben würde.
Kannst Du mir mitteilen, wo Du dieses gelesen hast?
Vielen Dank schon mal!
Gruß Jazzuli