Seite 1 von 1

nur auf 400 Euro beschäftigt-wie bin ich krankenversichert?

Verfasst: 26.01.2011, 09:22
von sunny3005
Hallo!
Ich bin alleinerziehend und arbeite Teilzeit (etwas über 400 Euro). Leider muss ich mir einen anderen Job suchen und finde leider nur Stellen auf 400 Euro Basis. Wie sieht das dann mit der Krankenversicherung aus? Mir würde vorübergehend auch ein Job auf 400 Euro reichen, da ich noch Einnahmen aus Vermietungen habe. Machen die Krankenkassen Ausnahmen, da ich nur 400 Euro verdiene oder wie funktioniert das?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen??

Schöne Grüße

Verfasst: 26.01.2011, 11:43
von CiceroOWL
Grundsätzlich bist du in deine ersten Job in der Gleitzone, also voll krankenversichert, mit dem Minijob ändert sich da nichts, solange er unter 401 € ist, der ist kranken - und pflegeversicherungsfrei, solange du nicht freiwillig versichert bist werden die Mieteinahmen auch nicht berücksichtigt.

Gruss

Cicero

Verfasst: 26.01.2011, 14:00
von Paule
Für mich klang die Frage aber nicht nach einem zusätzlichen Job, sondern nach einem Wechsel in einen 400-EUR-Job!

Verfasst: 26.01.2011, 16:09
von sunny3005
Vielen Dank schon mal für die Antworten. Ja das ist richtig. Ich wechsel NUR auf einen 400 Euro Job

Verfasst: 26.01.2011, 17:05
von zost
mit nur einem 400 € job ist man nicht mehr eingenständig versichert. Rufe dringend bei der kasse an.

sofern du nicht verheiratest bist musst du dich freiwillig versichern.

Verfasst: 26.01.2011, 17:26
von sunny3005
nein ich bin nicht verheiratet. was muss ich denn ungefähr für eine Krankenversicherung bezahlen bei einem 400 euro job??

Verfasst: 26.01.2011, 18:35
von sozifa90
eine Freiwillige versicherung ist ziemlcih teuer für einen 400€-Jobber.

Die Frage ist wie viel du mit Der Vermietung verdienst. Diese Einnahmen zählen bei der freiwilligen versicherung dazu.

Verfasst: 26.01.2011, 20:46
von heinrich
der Beitrag wäre im Monat

143,51 EUR.

ausgehend davon, dass neben dem 400 EUR-Job keine weitere Einnahmen vorliegen.

Bis gesamte Einnahmen von 851,67 (damit meine ich Vermietung Zinsen, Renten) bleibt der Beitrag gleich.

Bei höheren Einnahmen oder Selbstständigkeit ist Beitrag höher.

Alternativ: Antrag Arbeitlosengeld 1 oder 2.
Wird von dort aus gezahlt, besteht darüber ein (kostenloser) Versicherungsschutz,

wenn ALG 1 gezahlt wird
bzw. ALG 2 gezahlt wird. Jedoch nicht, wenn ALG 2 als Darlehen gezahlt wird.

Verfasst: 26.01.2011, 23:00
von sunny3005
vielen Dank für eure Antworten. Ist ein tolles Forum.
Dann wird mir wohl leider der Gang zum Arbeitsamt nicht erspart bleiben.

Schöne Grüße

Verfasst: 28.01.2011, 18:53
von sunny3005
Hallo! Jetzt muss ich nochmal nachfragen. Ich habe in einem anderen Forum folgendes gelesen: Wenn ich zwei Minijobs habe, werden diese zusammengerechnet und man ist krankenversichert?Stimmt das?
Wäre ja super!! Dann würde es doch bestimmt auch keine Rolle spielen, ob ich bei einem Arbeitgeber 200 und bei dem anderen Arbeitgeber z.B. 300 Euro verdienen würde.Hauptsache man kommt über 400 Euro, oder?
Ich hoffe, ihr könnt mir nochmal helfen!!
Vielen Dank im voraus!

Verfasst: 30.01.2011, 21:42
von zost
ja, 2 geringfügige beschäftigungen werden zusammengerechnet. kommt man über 400 euro, tritt versicherungspflicht ein.

auf jeden fall muss man beiden arbeitgebern voneinander erzählen und auch den verdienst angeben!