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Bundesfreiwilligendienst

Verfasst: 25.01.2011, 16:20
von sozifa90
Kurze Frage:

Der Zivi ist ja nun weggefallen stattdessen kann man den Bundesfreiwilligendienst ab 1.7. leisten. Dieser Diennst ist entgeltlich.

Fallen Personen die diesen Dienst machen unter §5 SGB V und sind somit pflichtig??

Danke im Voraus

Verfasst: 25.01.2011, 21:18
von zost
ich denke mal, es wird bei der freien heilfürsorge bleiben.

Verfasst: 26.01.2011, 18:03
von sozifa90
hab mcih informiert die sind nach §5 pflichtig ist wie ein FSJ bzw FÖJ anzusehen.

Aber danke

Verfasst: 26.01.2011, 22:04
von zost
echt?

gibts da schon ein rundschreiben?

Verfasst: 26.01.2011, 22:15
von sozifa90
nein es wird jedoch auf der seite

www.bundes-freiwilligendienst.de

bereits angekündigt.

Man ist sozialverischert und generell ähnelt dieser Deinst eher den FSJ als dem Zivi

Verfasst: 27.01.2011, 21:54
von zost
ach so für die zivis.

und was ist mit den bundis?

Verfasst: 29.01.2011, 20:08
von sozifa90
wehrPFLICHT ist ja ausgesetzt

rest bleibt gleich

Verfasst: 30.01.2011, 21:37
von zost
noch gleich ne frage hintendran:

wird die fami dann noch verlängert (um das 25. Lj) bzw. die kvds ?

ist ja nun freiwillig und nicht mehr ges. vorgeschrieben.

Verfasst: 31.01.2011, 10:26
von CiceroOWL
Dienstpflicht ist Dienstpflicht, die gibt es dennja nicht mehr, also keine Verlägerung der Familienversicherung, grundsätzlich.