Beitragsrückstand

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
tricki
Beiträge: 4
Registriert: 15.03.2009, 15:08

Beitragsrückstand

Beitrag von tricki » 25.01.2011, 15:05

Hallo,

ich bin selbständig und bei der GKV versichert. Leider lief es über den Winter jetzt nicht so toll. Was zur folge hatte das ich meine Beiträge für November und Dezember letzten Jahres und auch für diesen Monat nicht zahlen konnte. Jetzt habe ich eine 2 Wochenfrist bekommen um die Beiträge von Gesamt ~800 EUR (für Nov und Dez) nach zu zahlen, sonst würde man mich von der Krankenkasse ausschließen. Was wäre denn wenn ich jetzt nur erstmal den Beitrag des November abzahlen würde? Würde ich dann im Februar das gleiche Schreiben nur für die Monate Dez und Jan bekommen und hätte aber dann wenigsten noch etwas einen Monat aufschub oder wird man mir auch die Leistung verweigern wenn ich nicht gleich den Gesamtbetrag zahle.

Momentan läuft es wieder besser und ich denke dass es nur eine Frage von Zeit ist bis ich die Rückstände abzahlen könnte und auch die aktuellen monatlichen Beiträge zahlen kann. Alles was ich aber bräuchte wäre einfach etwas Zeit.

Gast

Beitrag von Gast » 25.01.2011, 15:58

einfachste Lösung: bei der Kasse anrufen und um Ratenzahlung des Gesamtrückstand bitten. eine Ratenzahlung des Rückstands ist aber nur zusammen mit dem laufenden Beitrag möglich, also laufender Beitrag + Rate = monatlicher Zahlbetrag.

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 25.01.2011, 23:58

Nun denn tricki, Dein Gedankenansatz ist super.

Ich sage immer, schlage die Kassen mit den eigenen Waffen.

Du bist derzeit mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Rückstand. Die Kasse hat dann nach den Vorschriften des Künstlersozialversicherungsgesetzes (§ 16 Abs. 2 KSVG) das weitere Verfahren einzuleiten. Dies ergibt sich zwangsläufig aus § 16 Abs. 3a SGB V.

Der erste Schritt ist die Mahnung der Kasse mit dem Hinweis, dass das sog. Ruhe eintritt. Jenes hat die Kasse gerade gemacht.

Okay, dann geht es aber weiter. Die Kasse muss zwischen der Mahnung erst einmal eine angemessene Frist verstreichen lassen. Nach Ablauf der Frist kann die Kasse das sog. Ruhen nur anordnen, wenn Du mit mehr als 1 Monatsbeitrag in Rückstand bist.

Im Klartext bedeutet dies, wenn Du jetzt erst einmal löhnst und der Rückstand keine 2 Monatsbeiträge mehr beträgt, dann hast Du gewonnen. Also zahle erst einmal einen Monatsbeitrag, dann hast Du einen Aufschub um das Instrument des Ruhens zu umgehen.

Das Spielchen kann man - meines Erachtens - bis zum erbrechen durchspielen. Will heißen - Mahung der Kasse mehr als 2 Monatsbeiträge Rückstand - 1 Monatsbeitrag löhnen - und die Kasse ist machtlos. Dass jenes natürlich in der Praxis den Kunden anders verklickert wird, ist dem Rossi völlig klar. Aber dort liegen bekanntlich die Unterschiede zwischen der Theorie und der Praxis.

Ach ja, der Hinweis der Kasse, dass ein Ausschluss droht, ist leider völlig daneben. Es gibt keinen Ausschluss mehr von der Krankenversicherung. Wir leben in einem moderenen Sozialstaat. Jeder soll im Krankheitsfall abgesichert sein. Du kannst von mir aus mit 10.000,00 Euro im Rückstand sein, dennoch bekommst Du eine sog. Grundversorgung von der Kasse. Dem Grunde nach haben wir in Deutschland eine Grundversorgung zum Nulltarif!

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 26.01.2011, 00:06

Hallo,
ja, so einfach ist das - einfach dafür sorgen dass es nicht zur Leistungsverweigerung (ausser für Notfall) kommen kann.
Gruss
Czauderna

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 26.01.2011, 00:26

Sorry, Günni, mich kotzt dieser Hinweis "Leistungsverweigerung" mehr als an.

Dem ist im Ansatz nicht so.

Ich habe manchmal das Gefühl, dass mit dem armen säumigen Kunden (irgendetwas steckt immer dahinter) ein Pokerpsiel durchgeführt wird.

Die Kasse setzt sich ne Pokerfacebrille uff und versucht durch eine gewisse Taktik die betroffenen Kunden einfach zu blöffen. Die materiellen Rechtsvorschriften werden im Ansatz teilweise nicht berücksichtigt.

Sorry, wir leben in einem demokratischen sozialen Rechsstaat. Der Rossi hat dieses System definitiv nicht erfunden.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 26.01.2011, 00:41

Rossi hat geschrieben:Sorry, Günni, mich kotzt dieser Hinweis "Leistungsverweigerung" mehr als an.

Dem ist im Ansatz nicht so.

Ich habe manchmal das Gefühl, dass mit dem armen säumigen Kunden (irgendetwas steckt immer dahinter) ein Pokerpsiel durchgeführt wird.

Die Kasse setzt sich ne Pokerfacebrille uff und versucht durch eine gewisse Taktik die betroffenen Kunden einfach zu blöffen. Die materiellen Rechtsvorschriften werden im Ansatz teilweise nicht berücksichtigt.

Sorry, wir leben in einem demokratischen sozialen Rechsstaat. Der Rossi hat dieses System definitiv nicht erfunden.
Hallo Klaus,

dass dich das "ankotzt", das verstehe ich sogar - wirklich.
Nur, ist es bei Euch nicht auch so, dass Ihr "Strafen" verhängt in Form von Leistungskürzungen wenn sich Euer Kunde nicht an bestimmte Spielregeln hält.
Bei uns ist es doch gegenüber früherer Jahre besser geworden - früher flog der Betreffende raus und war überhaupt nicht mehr versichert, und ggf. seine Familie auch nicht - Heute ist es eben so, dass nur das Mitglied mit dieser "Strafe" wegen Nichtzahlung der Beiträge rechnen muss, aber trotzdem im Notfall seine Behandlung bezahlt wird.
Und um noch einen drauf zu setzen, haben nicht die Kassen diese Vorgehensweise beschlossen sondern der Gesetzgeber.
Es muss doch dann die Frage gestellt werden, warum man überhaupt so etwas eingeführt hat.
Warum nicht einfach den Beitragsrückstand ignorieren und die Leistungen in voller Höhe weiterzahlen ??
Wenn das so wäre - die Selbstzahler in der GKV. könnten mit dem eigentlichen Krankenkassenbeitrag da bestimmt ander Verpflichtungen begleichen . zugegeben, der letzte Satz war mehr als ironisch.
Gruss
Czauderna

leser
Beiträge: 970
Registriert: 16.07.2010, 02:07

Beitrag von leser » 26.01.2011, 00:50

Ich fürchte durch die Rechtsdiskussion wird ein falscher Eindruck erweckt. Ich bezweifel, dass ein Beitragsrückstand mit gegenseitigem Hinhalten ein anzustrebender Status ist. Zumal m.E. nicht unbeträchtliche Säumniszuschläge hinzukommen. Ich würde eher über den Vorschlag von krümel2007 nachdenken. Verzugszinsen und Säumniszuschläge ist bereits ein Unterschied. Rechtstaat setzt Anträge und Kommunikation voraus, Ignorieren ist immer die schlechteste Lösung.

Meint ein Leser

PS: die Regelung des grundsätzlichen Versicherungszwang wurde eingeführt, weil die Kommunen mit der Sozialhilfe allmählich überfordert waren. Die mussten im Zweifelsfall einspringen (und u.U. noch Privatrechnungen bezahlen). Also nicht, dass ihr meint, der Sozialstaat wäre erst mit dem Versicherungszwang erfunden worden, reiner Verschiebebahnhof. Jetzt zahlt es die Solidargemeinschaft mit.

Hucky
Beiträge: 379
Registriert: 17.07.2009, 11:56

Beitrag von Hucky » 26.01.2011, 21:12

Rossi hat geschrieben: Ach ja, der Hinweis der Kasse, dass ein Ausschluss droht, ist leider völlig daneben. Es gibt keinen Ausschluss mehr von der Krankenversicherung. Wir leben in einem moderenen Sozialstaat. Jeder soll im Krankheitsfall abgesichert sein. Du kannst von mir aus mit 10.000,00 Euro im Rückstand sein, dennoch bekommst Du eine sog. Grundversorgung von der Kasse. Dem Grunde nach haben wir in Deutschland eine Grundversorgung zum Nulltarif!
Ich bin der Überzeugung, dass die KK ncihts von einem Ausschluß geschrieben hat- Dann würde sie der Gesetzgebung sehr hinterherhängen. Wie die meisten Vers. verstehen sie unsere Bescheide falsch, obwohl sie i.d.R. eindeutig geschrieben sind. Sie denken, dass die Leistungseinschränkung (Verweigerung liegt ja nicht vor) eine Kündigung der Versicherung o.ä. darstellt.

Den Worten von leser kann ich mich im Übrigen nur anschließen. Da brauche nichts zu ergänzen.

Vg
Hucky

tricki
Beiträge: 4
Registriert: 15.03.2009, 15:08

Beitrag von tricki » 27.01.2011, 02:59

Erstmal danke für die rege Beteiligung. Also kurz zusammengefasst: Wenn ich den Beitrag für Nov zahlen würde hätte ich noch den Rückstand von Dez und Jan den man aber erstmal anmahnen müsste, um erstmal für einen Monat aus dem Schneider zu sein?

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 27.01.2011, 20:16

ja, so ist es.

Der November 2010 muss bei der KK bis zum Ende der 14 Tage eingegangen sein (Werstellung).

Vesuche aber bitte die Rückstände aufzuholen.

Der Beitrag, der zum zweiten Male säumig wird, verursacht 5 % Sämnizuschlag. Pro Monat 5%.

Antworten