Seite 1 von 1

Rückwirkende Kündigungsstornierung

Verfasst: 25.01.2011, 14:17
von TheDoctor
Ich bin gerade von meiner Krankenkasse etwas überfahren worden und hoffe jemand kann mir helfen oder mich aufklären.

Ich bin noch Student und war lange Zeit in einer BKK versichert. Als diese vergangenes Jahr ankündigte den Zusatzbeitrag einzuführen habe ich das als Anlaß genommen dort zu kündigen und zur hkk zu wechseln.
Die Anmeldebestätigung ließ ich meiner FH per Mail zukommen. Das ist nun gute 8 Monate her. Jetzt hat mich gestern ein Brief meiner ehemaligen BKK erreicht das man sich mit der FH auseinandergesetzt hätte und da dort keine Anmeldebestätigung vorliege ist die Kündigung nicht wirksam, ich solle direkt die neue Kasse informieren und bin weiter BKK versichert.
Ich habe mich direkt an die FH gewandt und dort sagte man mir es liege keine Anmeldebestätigung vor.

Ganz davon ab was da auch immer passiert sein mag und das ich selbst schuld bin die Anmeldung nicht per Einschreiben geschickt zu haben sagte man mir allerdings auch gleich das die BKK sich bereits im Juni letzten Jahres dort gemeldet hätte und nun scheinbar ein halbes Jahr gebraucht hat mich darüber zu informieren.

Was sind jetzt meine Möglichkeiten? Muss ich jetzt tatsächlich wieder BKK Versicherter werden? Muss ich die kompletten Beiträge nachzahlen? Gibt es Möglichkeiten rückwirkend für den Zeitraum den sie mich uninformiert gelassen haben noch zu kündigen? Was wird mit erbrachten Leistungen der neuen Kasse passieren?

Ich bin da gerade ein wenig ratlos und verzweifelt.

Verfasst: 25.01.2011, 14:35
von CiceroOWL
Hast du noch die Email als Kopie? Hat die HKK dir deine Mitgliedschaft bestätigt und denn die die Uni einen entsprechenden Nachweis ausgestellt?

Verfasst: 25.01.2011, 14:38
von TheDoctor
Nein habe ich leider nicht da ich an meine FH die eMail über ein Webformular schicken musste und der Mailer keine Kopie an den Sender herausschickt.

Die HKK hat mir die Mitgliedschaft bestätigt und das entsprechende Formular zugesandt das ich der FH per Mail zugeschickt habe (oder meinst Du jetzt noch was anderes?).

Verfasst: 25.01.2011, 14:40
von CiceroOWL
Genau das meine ich, taja, da gibt es jetzt ein Problem. Am besten mal mit der HKK in Verbindung setzten ob die eine Bestätigung von der FH bekommen haben das du da studierst.

Verfasst: 25.01.2011, 14:46
von TheDoctor
Die hkk hat meiner Meinung nach damals von mir eine Studienbescheinigung haben wollen die sie von mir auch bekommen haben aber ich werde da einfach mal nachfragen.

Verfasst: 25.01.2011, 14:49
von CiceroOWL
Das ist das Beste, sollten die von der FH die entsprechende Bescheinigung vorliegen haben, hat sich die Sache erledigt, am Besten das ganze eh mal durch die hkk klären lassen. Kommt besser.

Verfasst: 23.02.2011, 10:30
von TheDoctor
Ich habe nochmal eine Anschlussfrage.
Der Streit mit der alten Krankenkasse ist noch nicht ausgestanden aber sie haben mir relativ überraschend einfach mal die rückwirkend ausstehenden Beträge vom Konto abgebucht. Nun hatte ich bei meiner Kündigung aber alle Nutzungsbedingungen meiner Daten und die Löschung der nicht mehr benötigten ausgesprochen. Nach meinem Verständniss wäre doch da auch die Einzugsermächtigung drunter gefallen?!
Nachdem ich mit der Kasse gesprochen habe sagte mir die Mitarbeiterin das sie keine Genehmigung bräuchten das wäre gesetzlich schon so geregelt das die Kasse immer abbuchen darf. Davon habe ich noch nie gehört. kann mir da jemand was zu sagen?

Verfasst: 23.02.2011, 15:13
von Hucky
Hallo TheDoctor,

sofern du Nutzung der Daten wie geschrieben entzogen hast, dann werden zumindest die Kommunikationdaten gelöscht (Ausnahme: Postanschrift). Die ursprünglich erteilte Einzugsermächtigung (EINERMA) zählt für mich nicht zwingend darunter. Es handelt sich zwar um Daten, die aber zur Umsetzung der immer noch gültigen EINERMA verarbeitet und genutzt werden müssen.

Die Äußerung der BKK-MA kann ich nicht wirklich unterschreiben. Gesetzlich ist die Zahlung des Semesters im Voraus oder per Lastschrift vorgeschrieben. Bei der Lastschrift braucht man ja bekanntlich die Erlaubnis/Zustimmung des Kontoinhabers. Die gute Dame hat sich da wohl etwas ungünstig ausgedrückt, weil eine gütlige Einzugsermächtigung vorliegt.

Zum Kassenwechsel wurde ja hier schon erwähnt, dass die berühmte Versicherungsbescheinigung vorliegen muss. Jedoch muss diese auch fristgerecht der FH vorliegen, also bis zum Ende der Kündigungsfrist. Sonst ist der Kassenwechsel auch unwirksam. Dies erlebe ich bei Kündigern sehr häufig. Somit wird bei uns die ganze Sache in die Hand genommen, so dass der Versicherte nach Möglichkeit nichts davon mitbekommt und um gerade solche Konflikte zu vermeiden.

VG
Hucky

Verfasst: 23.02.2011, 21:30
von Krankenkassenfee
Hallo,

was den gewünschten Kassenwechsel angeht ist die BKK im Recht. Liegt der zur Meldung verpflichteten Stelle nicht die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse nachweislich pünktlich vor, ist es nix mit dem Krankenkassenwechsel. Ob und wann Du es abgeschickt hat ist latte - es muss halt ankommen. Pech gehabt.

Was den Beitrag angeht: Der ist fällig. Wenn Du der Meinúng bist, dass Du die Einzugsermächtigung widerrufen hast, dann lass es zurückbuchen. Denk aber dran: Der Beitrag wird fürs ganze Semester im vorneherein fällig, wenn du keine Einzugsermächtigung gibst.

Über das verzögerte Feststellen der BKK kann man kritisch urteilen. Ich mach das Nachprüfen immer sofort nach Ende der Kündigungsfrit :-)

LG, Fee