aus der GKV in die Familienversicherung???
Verfasst: 24.01.2011, 17:18
Meine Status:
ich bin seit 2006 selbständig und quäle mich mit der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV. Ich bin 52 Jahre alt und zahle monatlich bei 900 € Einkommen 315 € Krankenversicherung. Neben der Selbständigkeit habe ich an Einkünften noch zusätzlich Zinsen von 2000 € pro Jahr und Mieteinnahmen von 1500 € pro Jahr.
Vorwiegend arbeite ich als Honorardozentin - leider sind mir zum Jahresende alle Verträge ausgelaufen, so dass ich nun zur Agentur für Arbeit gehen musste, um mich arbeitslos zu melden. Hier habe ich aus der Arbeitslosenversicherung für Selbständige einen - ich denke - 12-monatigen Anspruch.
´
Mein Mann ist sowohl angestellt und zahlt somit GKV, als auch selbständig tätig im Verhältnis etwa 70:30. Nach Mieteinkünften oder Zinsen hat bis dato keiner gefragt. Bei mir ist es im Gegenzug so, dass ich alle Jahre wieder meinen Steuerbescheid einreichen muss und danach eingestuft werde.
Meine Frage:
Kann ich - falls ich nun mit meinem "zarten" Alter keinen Job mehr finde, ohne weiteres zu meinem Mann als Familienversicherte in sein bestehendes Pflichtverhältnis eintreten? Verlangt die Versicherung nur bei Selbständigen die hohen Beiträge auch für Mieteinkünfte und Zinsen? Irgendwo ist ja da keine soziale Gerechtigkeit, oder?
Erbitte kompetente Auskünfte.
Lieben Dank - Birgit
ich bin seit 2006 selbständig und quäle mich mit der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV. Ich bin 52 Jahre alt und zahle monatlich bei 900 € Einkommen 315 € Krankenversicherung. Neben der Selbständigkeit habe ich an Einkünften noch zusätzlich Zinsen von 2000 € pro Jahr und Mieteinnahmen von 1500 € pro Jahr.
Vorwiegend arbeite ich als Honorardozentin - leider sind mir zum Jahresende alle Verträge ausgelaufen, so dass ich nun zur Agentur für Arbeit gehen musste, um mich arbeitslos zu melden. Hier habe ich aus der Arbeitslosenversicherung für Selbständige einen - ich denke - 12-monatigen Anspruch.
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Mein Mann ist sowohl angestellt und zahlt somit GKV, als auch selbständig tätig im Verhältnis etwa 70:30. Nach Mieteinkünften oder Zinsen hat bis dato keiner gefragt. Bei mir ist es im Gegenzug so, dass ich alle Jahre wieder meinen Steuerbescheid einreichen muss und danach eingestuft werde.
Meine Frage:
Kann ich - falls ich nun mit meinem "zarten" Alter keinen Job mehr finde, ohne weiteres zu meinem Mann als Familienversicherte in sein bestehendes Pflichtverhältnis eintreten? Verlangt die Versicherung nur bei Selbständigen die hohen Beiträge auch für Mieteinkünfte und Zinsen? Irgendwo ist ja da keine soziale Gerechtigkeit, oder?
Erbitte kompetente Auskünfte.
Lieben Dank - Birgit