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aus der GKV in die Familienversicherung???

Verfasst: 24.01.2011, 17:18
von Apple
Meine Status:
ich bin seit 2006 selbständig und quäle mich mit der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV. Ich bin 52 Jahre alt und zahle monatlich bei 900 € Einkommen 315 € Krankenversicherung. Neben der Selbständigkeit habe ich an Einkünften noch zusätzlich Zinsen von 2000 € pro Jahr und Mieteinnahmen von 1500 € pro Jahr.

Vorwiegend arbeite ich als Honorardozentin - leider sind mir zum Jahresende alle Verträge ausgelaufen, so dass ich nun zur Agentur für Arbeit gehen musste, um mich arbeitslos zu melden. Hier habe ich aus der Arbeitslosenversicherung für Selbständige einen - ich denke - 12-monatigen Anspruch.
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Mein Mann ist sowohl angestellt und zahlt somit GKV, als auch selbständig tätig im Verhältnis etwa 70:30. Nach Mieteinkünften oder Zinsen hat bis dato keiner gefragt. Bei mir ist es im Gegenzug so, dass ich alle Jahre wieder meinen Steuerbescheid einreichen muss und danach eingestuft werde.

Meine Frage:
Kann ich - falls ich nun mit meinem "zarten" Alter keinen Job mehr finde, ohne weiteres zu meinem Mann als Familienversicherte in sein bestehendes Pflichtverhältnis eintreten? Verlangt die Versicherung nur bei Selbständigen die hohen Beiträge auch für Mieteinkünfte und Zinsen? Irgendwo ist ja da keine soziale Gerechtigkeit, oder?

Erbitte kompetente Auskünfte.

Lieben Dank - Birgit

Verfasst: 24.01.2011, 19:48
von CiceroOWL
Also Mieteinahmen und Zinseinkünfte sind dem Gesamteinkommen zu zurechnen.

Grenze im Jahr 2011 liegt bei 4380 €

Das heißt also du bist mit deinen Einnahmen unter der Grenze, zu dem Betrag ist entsprechend denn noch der Sparerfreibertrag hinzuzurechnen/ abzurechnen bei den Zinseinnahmen.

Die Nachweise sind entsprechend bei Antragstellung beizubringen. § 10 SGB V.

Gruß

cicero

RÜCKFRAGE zur Antwort

Verfasst: 25.01.2011, 13:27
von Apple
Danke für die kompetente Antwort...

und was ist, wenn ich die 4380 € überschreite, weil es irgendwann vielleicht mehr an Zinsen gibt???

Das wäre mir noch sehr wichtig zu wissen.

Danke - Birgit

Verfasst: 25.01.2011, 14:00
von CiceroOWL
Also der Sparerfreibetrag plus dazu rechnen, sollte es dazukommen das festgesetellt wird das die 4380 € derzeit, als Gesamteinkommengrenze überschritten wird, erlischt die Familienversicherung mit dem Tag, wo diese Grenze überschritten wird. Sollte diese Grenze überschritten werden muss / kann / sollte ein freiwillige Versicherung bei der zuständigen Kasse aufgebaut werden. Die Beitragsberechnung für die freiwillige Versicherung richtet sich denn nach dem Status : Also Familienmitglied, Hauptveruflich selbst. tätig., Erwerbslos.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... =&#hlt_ank

4380 € + 801 € = 5181 €

http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... _13601.pdf

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... d=159194,0&

Die derzeitig geltende Beitragsberechnung siehe 4.2

Ich hoffe ,ich konte weiterhelfen.

Gruß
Cicero