Ein sonniges Hallo,
u.U. bin ich auf der Suche nach einer neuen Krankenkasse. Bin seit vielen Jahren bei der TK, doch kurz zu den Einzelheiten:
Bin zu 100% schwerbehindert mit ein Merkzeichen G aG H RF inkl. mehreren Grunderkrankungen
darunter auch massive Osteoporose mit verheerenden Knochendichtewerten aufgrund meines Untergewichts von 40kg.
Bei Osteoporose wird Untergewicht oft kaum mit bedacht sondern nur meist alten Frauen zugerechnet!
Selbst die TK geht lt. Homepage davon aus dass dies nur „die Alten“ haben!
Zitat: „Gibt es keine Risikofaktoren außer dem Alter, empfehlen die neuesten Leitlinien die Knochendichtemessung
für Frauen über 70 und Männer über 80 Jahren.“ welche Ignoranz hat hier die TK!
Quelle:http://www.tk.de/tk/untersuchungen-a-z/ ... ilfe/32640
Erstens würde ich natürlich gerne die Kosten der Messung (ca 40,-- jährlich) von der TK erstattet bekommen (ich weiß igel!!)
aber aufgrund meiner Behinderung MUSS da doch was zu machen sein – wenn ich mir was breche dann zahlen sie – TOLL
Die Medikamente (Calcium + Vitamin D) zahlt die TK, wo ist da die Logik? Habe jetzt letztes Jahr keine Messung
gemacht (Scheiß Werte kenne ich ja) doch nun macht der Orthopäde eine weitere MedikamentenVerschreibung von einer weiteren Messung abhängig.
Zum anderen plane ich die Anschaffung einer Galileo Vibrationsplatte. Hab mich hier im Netz und bei meiner
Physiotherapeutin schon schlau gemacht, dass dies bei Osteoporose und dem Muskelaufbau positiv entgegen wirkt.
Dieses Teil kostet ca. 5.000,-- (die billigen bei ALDI, ebay&co. sind totaler Schrott für diese Therapie aufgrund technischer
Daten wie Frequenz, Amplitude… aber das wäre jetzt hier zu fachchinesisch) Auch hier verweigert die TK die Kosten –
immer mit den gleichen Argumenten „wir dürfen das gesetzlich nicht“. Hab schon bis zum Vorstand der TK geschrieben –
erfolglos (obwohl die GKV für uns „Behindis“ dank RSA mehr Kohle bekommt…)
Bin für alle Tipps dankbar, gerne auch als PN:
- gibt es eine GKV (in Bayern) die einen Schwerpunkt auf Osteoporose legt?
- gibt es irgendeine Möglichkeit zur Finanzierung der Galileo Vibrationsplatte?
- hat schon einer Erfahrung mit einer evtl. Förderung der DRV Bund (BfA)?
Im Voraus schon mal herzlichen Dank für alle Infos
Franky
100% schwebi, verheerende Knochendichte, Galileo und die TK
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Re: 100% schwebi, verheerende Knochendichte, Galileo und die
Bin zwar auch nur Patient, aber:
Die Vibrationsplatten gibt es auch in manchen Physiopraxen und Zentren gegen monatliche Zahlung, dürfte günstiger sein (da auch Wartung, Dämmung des Fußbodens wegen der Vibration u.ä. wegfällt.)
Haben Sie in dem Zitat den ersten Teil überlesen? Dass Sie welche haben, wird Ihnen der Arzt aber evtl. nicht so gerne bescheinigen - bei privat abgerechneten Leistungen verdient er mehr.Franky hat geschrieben: Zitat: „Gibt es keine Risikofaktoren außer dem Alter, empfehlen die neuesten Leitlinien die Knochendichtemessung
für Frauen über 70 und Männer über 80 Jahren.“ welche Ignoranz hat hier die TK!
...
Zum anderen plane ich die Anschaffung einer Galileo Vibrationsplatte. Hab mich hier im Netz und bei meiner
Physiotherapeutin schon schlau gemacht, dass dies bei Osteoporose und dem Muskelaufbau positiv entgegen wirkt.
Dieses Teil kostet ca. 5.000,--
Die Vibrationsplatten gibt es auch in manchen Physiopraxen und Zentren gegen monatliche Zahlung, dürfte günstiger sein (da auch Wartung, Dämmung des Fußbodens wegen der Vibration u.ä. wegfällt.)
nein nicht überlesen - aber all meine Krankheitsbilder sind der TK bekannt deshalb versteh ich nicht weshalb die so auf blöd machen.Zitat: „Gibt es keine Risikofaktoren außer dem Alter, empfehlen die neuesten Leitlinien die Knochendichtemessung
für Frauen über 70 und Männer über 80 Jahren.“ welche Ignoranz hat hier die TK!
vielleicht sollte ich auch gleich den Orthopäden wechseln...bei privat abgerechneten Leistungen verdient er mehr
aber dann müsste ich täglich - für nur wenige Minuten dort hin - wäre doch sehr aufwendig, aber dennoch danke für diesen TipDie Vibrationsplatten gibt es auch in manchen Physiopraxen und Zentren gegen monatliche Zahlung, dürfte günstiger sein
(da auch Wartung, Dämmung des Fußbodens wegen der Vibration u.ä. wegfällt.)
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Es stimmt, da passt was nicht zusammen. Vitamin D und Calcium dürfen nur bei manifester Osteoporose zu Kassenlasten verordnet werden. Und als manifest wird eine Osteoporose erst dann bezeichnet, wenn Frakturen ohne adäquates Trauma (z. B. Sturz) vorliegen. Bei einer manifesten Ostoeporose ist die Knochendichtemessung eine Kassenleistung, wie es auch auf der TK-Seite steht:
Wenn Sie sich früher schon ohne offensichtlichen Grund Wirbelkörper gebrochen haben und Ihr Arzt bei Ihnen weitere Anzeichen für Osteoporose feststellt, trägt die TK die Kosten für die Knochendichtemessung beim Vertragsarzt - auch für spätere Kontrolluntersuchungen.
Entweder verlangt der Arzt zu Unrecht die Zahlung der Knochendichtemessung, die er über Kasse abrechnen könnte, oder er verordnet die Medikamente zu Unrecht. Wobei ich mir letzteres kaum vorstellen kann, da die Voraussetzungen für die Verordnung bestimmt genauestens von der Kassenärztlichen Vereinigung und ggf. der Krankenkasse überprüft werden.
So oder so wird dir ein Kassenwechsel nichts bringen, Knackpunkt ist der Arzt, der entweder eine Abrechnung über Kasse durchführt oder Geld für eine IGeL-Leistung verlangt. Die Krankenkasse kann daran nichts ändern, höchstens im Fall der Verweigerung der dir zustehenden Leistung eine Klärung über die kassenärztliche Vereinigung anstrengen.
Das Problem bei dieser Galieo-Vibrationsplatte liegt zunächst mal darin, dass sie kein zugelassenes Hilfsmittel ist und nicht im Hilfsmittelkatalog aufgeführt ist (siehe § 139 SGB V). Es gibt zugelassene Hilfsmittel zur Bewegungstherapie. Diese sind meines Wissens jedoch nur bei schweren neurologischen oder neuromuskulären Erkrankungen (z. B. Multiple Sklerose und Parkinson) verordnungsfähig. Ansprechpartner ist auch wieder dein Arzt. Er weiß, ob dein Krankheitsbild für eine Verordnung ausreicht oder nicht. Ohne Kassenrezept kann die Krankenkasse dein Ansinnen nur ablehnen. Der Arzt muss sich jedoch bei der Verordnung genauso wie die Krankenkasse bei der Prüfunng an das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) halten, d. h., die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Wenn Sie sich früher schon ohne offensichtlichen Grund Wirbelkörper gebrochen haben und Ihr Arzt bei Ihnen weitere Anzeichen für Osteoporose feststellt, trägt die TK die Kosten für die Knochendichtemessung beim Vertragsarzt - auch für spätere Kontrolluntersuchungen.
Entweder verlangt der Arzt zu Unrecht die Zahlung der Knochendichtemessung, die er über Kasse abrechnen könnte, oder er verordnet die Medikamente zu Unrecht. Wobei ich mir letzteres kaum vorstellen kann, da die Voraussetzungen für die Verordnung bestimmt genauestens von der Kassenärztlichen Vereinigung und ggf. der Krankenkasse überprüft werden.
So oder so wird dir ein Kassenwechsel nichts bringen, Knackpunkt ist der Arzt, der entweder eine Abrechnung über Kasse durchführt oder Geld für eine IGeL-Leistung verlangt. Die Krankenkasse kann daran nichts ändern, höchstens im Fall der Verweigerung der dir zustehenden Leistung eine Klärung über die kassenärztliche Vereinigung anstrengen.
Das Problem bei dieser Galieo-Vibrationsplatte liegt zunächst mal darin, dass sie kein zugelassenes Hilfsmittel ist und nicht im Hilfsmittelkatalog aufgeführt ist (siehe § 139 SGB V). Es gibt zugelassene Hilfsmittel zur Bewegungstherapie. Diese sind meines Wissens jedoch nur bei schweren neurologischen oder neuromuskulären Erkrankungen (z. B. Multiple Sklerose und Parkinson) verordnungsfähig. Ansprechpartner ist auch wieder dein Arzt. Er weiß, ob dein Krankheitsbild für eine Verordnung ausreicht oder nicht. Ohne Kassenrezept kann die Krankenkasse dein Ansinnen nur ablehnen. Der Arzt muss sich jedoch bei der Verordnung genauso wie die Krankenkasse bei der Prüfunng an das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) halten, d. h., die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Wenn ich micht nicht ganz täusche oritiert sich der DRV Bund an dem Hei-l und Hilfsmittelvezeihnis der GKV
deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/03_Rehabilitation/01_leistungen/persoenliches_budget/welche_leistungen.html?nn=32322.
ggf. kann der DRV Bund das im Rahmen einer Einzelfallentscheidung machen,so denn die Gegebenheiten gegeben sind.
Grundsatz ist ja Reha vor Rente.
Gruß
Cicero
deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/03_Rehabilitation/01_leistungen/persoenliches_budget/welche_leistungen.html?nn=32322.
ggf. kann der DRV Bund das im Rahmen einer Einzelfallentscheidung machen,so denn die Gegebenheiten gegeben sind.
Grundsatz ist ja Reha vor Rente.
Gruß
Cicero