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Ermäßigter Beitragssatz für Betriebsrenten?

Verfasst: 24.01.2011, 08:32
von Urgel
Ermäßigter Beitragssatz für Betriebsrenten (pflichtversicherte Rentner) in der gesetzlichen Krankenkasse?

Warum müssen Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse als Pflichtversicherte für Betriebsrenten (Versorgungsbezüge) den VOLLEN Beitragssatz von (zur Zeit) 15,5 % (1) zahlen, obwohl Rentner kein Krankengeld bekommnen?

Der ermäßigte Beitragssatz (OHNE Krankengeld) bei den gesetzlichen Krankenkassen ist (zur Zeit) 14,9 % (1).

(1) Einschließlich des vom Mitglied (Versicherungsnehmer, Arbeitnehmer, Rentner) allein zu tragenden Anteils in Höhe von 0,9 %.

„Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz, der um 0,6 Prozentpunkte niedriger als der allgemeine Beitragssatz liegt.“

Verfasst: 24.01.2011, 12:16
von GerneKrankenVersichert
In diesem Fall gilt folgender Paragraph:
§ 248 SGB V

Beitragssatz aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen

Bei Versicherungspflichtigen gilt für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen der allgemeine Beitragssatz.

Wurde laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. 2. 2008 - 1 BvR 2137/ 06 nicht beanstandet.

Verfasst: 24.01.2011, 22:04
von zost
fies gedacht von der regierung: rentner verursachen mehr kosten, deshalb müssen sie den höheren satz zahlen.