Ermäßigter Beitragssatz für Betriebsrenten?
Verfasst: 24.01.2011, 08:32
Ermäßigter Beitragssatz für Betriebsrenten (pflichtversicherte Rentner) in der gesetzlichen Krankenkasse?
Warum müssen Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse als Pflichtversicherte für Betriebsrenten (Versorgungsbezüge) den VOLLEN Beitragssatz von (zur Zeit) 15,5 % (1) zahlen, obwohl Rentner kein Krankengeld bekommnen?
Der ermäßigte Beitragssatz (OHNE Krankengeld) bei den gesetzlichen Krankenkassen ist (zur Zeit) 14,9 % (1).
(1) Einschließlich des vom Mitglied (Versicherungsnehmer, Arbeitnehmer, Rentner) allein zu tragenden Anteils in Höhe von 0,9 %.
„Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz, der um 0,6 Prozentpunkte niedriger als der allgemeine Beitragssatz liegt.“
Warum müssen Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse als Pflichtversicherte für Betriebsrenten (Versorgungsbezüge) den VOLLEN Beitragssatz von (zur Zeit) 15,5 % (1) zahlen, obwohl Rentner kein Krankengeld bekommnen?
Der ermäßigte Beitragssatz (OHNE Krankengeld) bei den gesetzlichen Krankenkassen ist (zur Zeit) 14,9 % (1).
(1) Einschließlich des vom Mitglied (Versicherungsnehmer, Arbeitnehmer, Rentner) allein zu tragenden Anteils in Höhe von 0,9 %.
„Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz, der um 0,6 Prozentpunkte niedriger als der allgemeine Beitragssatz liegt.“