Hallo ich habe Fragen zur Versicherung.
Ich habe 3 Tage in der Woche einen Job für 1200 Brutto und den Rest der Woche bin ich selbstständig und habe da ca. Einnahmen von 800-1000 Euro vor Steuer. Zur Zeit zahle ich nur den gesetzlichen Beitrag, wo mein Arbeitgeber ja die Hälfte trägt. Muss ich denn für die selbstständige Arbeit auch Beiträge zahlen? Da gibt es doch soweit ich mich erinnere Grenzen bzgl. der Einnahmen und der wöchentlichen Arbeitsstunden. Kann mir jemand die genauen Zahlen mitteilen?
Und wie ist es wenn ich krank werde, bekomme ich da dann auch nach 6 Wochen Krankengeld?
Danke im voraus.
Bachelina
Angestellt und Selbstständig
Moderator: Czauderna
Hallo bachelina,
nachdem der zeitliche Rahmen wie auch die Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis überwiegen bleibt es bei der Pflichtversicherung als Arbeitnehmer, wodurch keine Beitragspflicht aus der selbstständigen Tätigkeit besteht. Auch Krankengeld wird nach 6 Wochen entsprechend dem Arbeitsentgelt bezahlt.
Von einer selbstständigen Tätigkeit wird dann ausgegangen, sofern diese überwiegt, d.h. über 20 Wochenstunden ausgeübt wird und die Einnahmen gegenüber der Beschäftigung überwiegen.
nachdem der zeitliche Rahmen wie auch die Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis überwiegen bleibt es bei der Pflichtversicherung als Arbeitnehmer, wodurch keine Beitragspflicht aus der selbstständigen Tätigkeit besteht. Auch Krankengeld wird nach 6 Wochen entsprechend dem Arbeitsentgelt bezahlt.
Von einer selbstständigen Tätigkeit wird dann ausgegangen, sofern diese überwiegt, d.h. über 20 Wochenstunden ausgeübt wird und die Einnahmen gegenüber der Beschäftigung überwiegen.