Nachzahlung, da doch nicht pflichtversichert ?? Elternzeit ?
Verfasst: 21.01.2011, 10:10
Hallo, ich bin auch neu im Forum und hätte eine knifflige Situation wegen der uns gerade ein Nachforderung ins Haus steht und ich hoffe es gibt hier jemanden der sich damit auskennt.
Die Situation ist folgende:
Es geht um eine rückwirkende Forderung von Krankenkassenbeiträgen innerhalb der Elternzeit, weil sich herausgestellt hat, dass ich nicht als pflichtversichert gelte.
Im März 2010 wurde mein Sohn geboren, kurz davor hatte ich mein Studium zum Gymnasiallehrer abgeschlossen.
Im August 2010 habe ich eine Stelle als Referendarin an einer Schule angenommen, diese jedoch nicht angetreten, da ich mich ja in Elternzeit befand und auch Elterngeld bekommen habe. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich noch familienversichert über meine Eltern.
Nun hatte ich ein Stelle und bekomme auch jeden Monat eine Gehaltsabrechnung über 0 € und dachte alles ist gut, denn meines Wissens nach sind pflichtversicherte Personen während der Elternzeit beitragsfrei weiterversichert.
Und nun schreibt die Krankenkasse mir nach 5 Monaten einen Brief um mir mitzuteilen, dass ich gar nicht als pflichtversichert gelte und möchte nachwirkend die Beiträge für eine freiwillige Versicherung haben.
Es stellte sich heraus, dass ich nicht als pflichtversichert gemeldet bin. Und laut Auskunft des Finanzamtes ist dies auch richtig so, da ich ja kein Einkommen habe (is ja aber klar, ich bin ja in Elternzeit!).
Und nun ist die Frage ab wann man als pflichtversichert eingestuft wird? Bei Antritt einer Arbeitsstelle oder wenn man das erste Gehalt kassiert hat?? Denn das Finanzamt meinte auch, dass wenn ich nur einen Monat gearbeitet hätte, dann wäre ich pflichtversichert und alles wär super.
Die Krankenkasse möchte nun eine nachwirkende Anmeldung als freiwillig Versicherter mit der damit verbundenen Nachzahlung.
Ich hoffe ich konnte die Situation einigermaßen verständlich beschreiben. Wenn nicht, dann lege ich gern noch nach, wenn mir jemand helfen möchte.
Danke
Die Situation ist folgende:
Es geht um eine rückwirkende Forderung von Krankenkassenbeiträgen innerhalb der Elternzeit, weil sich herausgestellt hat, dass ich nicht als pflichtversichert gelte.
Im März 2010 wurde mein Sohn geboren, kurz davor hatte ich mein Studium zum Gymnasiallehrer abgeschlossen.
Im August 2010 habe ich eine Stelle als Referendarin an einer Schule angenommen, diese jedoch nicht angetreten, da ich mich ja in Elternzeit befand und auch Elterngeld bekommen habe. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich noch familienversichert über meine Eltern.
Nun hatte ich ein Stelle und bekomme auch jeden Monat eine Gehaltsabrechnung über 0 € und dachte alles ist gut, denn meines Wissens nach sind pflichtversicherte Personen während der Elternzeit beitragsfrei weiterversichert.
Und nun schreibt die Krankenkasse mir nach 5 Monaten einen Brief um mir mitzuteilen, dass ich gar nicht als pflichtversichert gelte und möchte nachwirkend die Beiträge für eine freiwillige Versicherung haben.
Es stellte sich heraus, dass ich nicht als pflichtversichert gemeldet bin. Und laut Auskunft des Finanzamtes ist dies auch richtig so, da ich ja kein Einkommen habe (is ja aber klar, ich bin ja in Elternzeit!).
Und nun ist die Frage ab wann man als pflichtversichert eingestuft wird? Bei Antritt einer Arbeitsstelle oder wenn man das erste Gehalt kassiert hat?? Denn das Finanzamt meinte auch, dass wenn ich nur einen Monat gearbeitet hätte, dann wäre ich pflichtversichert und alles wär super.
Die Krankenkasse möchte nun eine nachwirkende Anmeldung als freiwillig Versicherter mit der damit verbundenen Nachzahlung.
Ich hoffe ich konnte die Situation einigermaßen verständlich beschreiben. Wenn nicht, dann lege ich gern noch nach, wenn mir jemand helfen möchte.
Danke