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Mamma Carzinom und danach?

Verfasst: 20.01.2011, 00:11
von Betty
Liebe Freunde in diesem Forum,

ich denke, dass meine Geschichte unter der Suchrubrik "Betty" nachzulesen ist.
Ich arbeite wieder, ich habe keine Reha gemacht, ich schone mich auf meiner Arbeit. Als Chefin geht das besser. Aber die Angst, dass da wieder etwas kommt, bleibt. Nun werde ich alle 3 Monate untersucht, das bezahlt die Kasse, aber warum werden die Untersuchungen zur Messung der Knochendichte von der gesetzl. KK nicht übernommen? Warum muss ich diese notwendige Untersuchung selbst bezahlen? Warum werden die Untersuchungen der Eierstöcke/Jahr nicht von der gesetzl. KK übernommen? Diese Untersuchungen sind ebenfalls sehr wichtig. Kommt es hier zu Problemen, sind die Krümel teurer als die Brocken. Weitere Frage. Meine eigenen Haare kommen nach der Chemo sehr spärlich hervor, mein Haarersatzteil wurde im Mai 2010 aufgesetzt, lässt "Haare". Gibt es da eine Regel, innerhalb welcher Zeit man sich eine neue künstliche Haarpracht zulegen darf? Die meinige KK zahlt da einen Mini-ZUschuss von 165 Euronen, andere zahlen das Doppelte und mehr.

Für die Antworten bedanke ich mich sehr herzlich

Eure Betty

Mamma Carzinom und danach

Verfasst: 20.01.2011, 00:20
von Betty
Hallo,

ich hab da noch etwas in meiner Anfrage vergessen.

Ich habe meinen KK-Geld Anspruch nicht ausgeschöpft. Jedoch muss ich alle paar Wochen zur Untersuchung und bin und werde an diesem Tag arbeitsunfähig geschrieben. Gehen diese Tage zu Lasten meines Arbeitgebers oder zu Lasten der KK?? Es betrifft ja immerhin meine alte Krebserkrankung.

Betty

Knochendichtemessung

Verfasst: 20.01.2011, 02:21
von leser
Hallo Betty,
Betty hat geschrieben:warum werden die Untersuchungen zur Messung der Knochendichte von der gesetzl. KK nicht übernommen?
Das sagen die Fachleute:

Die Knochendichtemessung bzw. Osteodensitometrie ist eine anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethode bei Patienten, die eine Fraktur ohne adäquates Trauma erlitten haben und bei den gleichzeitig aufgrund anderer anamnistischer und klinischer Befunde ein begründeter Verdacht auf Osteoporose besteht. (BUB-Richtlinie 12/1999)


Zwischenzeitlich wurde auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zum Thema Osteodensitometrie bei primärer und sekundärer Osteoporose zu einer Nutzenbewertung beauftragt. Das Institut kommt im Abschlussbericht vom 11.10.2010 (D07-01) zu folgendem Fazit:

»Die Kernfrage des vorliegenden Berichts war, ob Frauen oder Männer mit primärer oder sekundärer Osteoporose, aber ohne vorbestehende osteoporosetypische Frakturen von einer Versorgungsstrategie mit Diagnostik einer erniedrigten Knochendichte bzw. eines erhöhten Frakturrisikos und Behandlung im Vergleich zu einer Versorgungsstrategie ohne Knochendichtemessung bzw. Erhebung des Frakturrisikos profitieren. Mangels ergebnissicherer Studien kann keine direkte Aussage zum Nutzen oder zum Schaden einer Versorgungsstrategie mit Knochendichtemessung abgeleitet werden.

Es liegt jedoch ein Hinweis auf einen Nutzen der Knochendichtemessung für postmenopausale Frauen ohne vorbestehende osteoporosetypische Frakturen vor, bei denen die Knochendichte mittels zentraler DXA-Messung bestimmt wird. Dieser Hinweis leitet sich aus dem Nachweis einer Wechselwirkung zwischen Knochendichte und Therapieeffekten ab. Dieser Nachweis beruht maßgeblich auf den Ergebnissen einer Studie.

Für einzelne Therapiemöglichkeiten zur Behandlung einer Osteoporose ohne Fraktur-manifestation bestehen Hinweise auf einen Schaden durch unerwünschte Ereignisse. Die Ergebnisse zu unerwünschten Ereignissen beruhen jedoch auf Auswertungen, in die auch Frauen mit Vorfrakturen eingeschlossen wurden. Der Nutzen sowie der Schaden eines Therapiemonitorings mithilfe einer Knochendichtemessung bleiben mangels Studien unklar und sind somit nicht belegt.

Es fand sich keine gleichwertige Alternative zur Erhebung der Knochendichte bzw. des Frakturrisikos, die als Ersatz zur zentralen DXA-Messung eingesetzt werden kann. Für ältere Männer mit Verdacht auf eine primäre Osteoporose existiert ein Beleg für einen statistischen Zusammenhang zwischen niedriger Knochendichte und erhöhtem Frakturrisiko. Für Risikogruppen für sekundäre Osteoporoseformen liegt weder ein Beleg für noch ein Hinweis auf einen solchen Zusammenhang vor. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass solch ein Zusammenhang nicht besteht.
«

Während ein Nutzen der Osteodensitometrie zur Tertiärprävention, also bei Personen mit vorbestehenden osteoporosetypischen Frakturen gezeigt wurde, ist der Nutzen im Rahmen der Primär- und Sekundärprävention, also bei Personen ohne osteoporosetypische Vorfrakturen, bisher unklar.

(falls der ausführliche Bericht interessiert: https://www.iqwig.de/download/D07-01_Ab ... porose.pdf )

siehe auch Beispiel TK (die haben es ganz gut erklärt): http://www.tk.de/tk/untersuchungen-a-z/ ... ilfe/32640
Betty hat geschrieben:Warum werden die Untersuchungen der Eierstöcke/Jahr nicht von der gesetzl. KK übernommen?
[...]
Gibt es da eine Regel, innerhalb welcher Zeit man sich eine neue künstliche Haarpracht zulegen darf?
Handelt es sich um eine besondere Untersuchungsmethode oder hat sich der Arzt zu einer fehlenden Indikation geäußert? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass bei einer bestehenden CA-Erkrankung die Untersuchungen der allgemeinen Prävention zugerechnet werden.

Bei den Hilfsmitteln kenn ich mich jetzt leider nicht so gut aus, vielleicht weiß da noch jemand Rat.
Betty hat geschrieben:Jedoch muss ich alle paar Wochen zur Untersuchung und bin und werde an diesem Tag arbeitsunfähig geschrieben. Gehen diese Tage zu Lasten meines Arbeitgebers oder zu Lasten der KK?
Gehst Du an diesen Tagen noch arbeiten? Normalerweise ist dann der Arbeitgeber zuständig (Entgeltfortzahlungsfrist 6 Wochen beginnt dann erst am Folgetag. Diese ist aber vermutlich ausgeschöpft, es sei denn, der Beginn der erstmaligen Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung liegt bereits mehr als 12 Monate zurück - dann besteht erneut Anspruch auf 6 Wochen). Rein formal begründet eine planbare Untersuchung keinen Entgeltfortzahlungsanspruch, da normalerweise keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und die Untersuchungen theoretisch auch vor oder nach der Arbeit erfolgen können. Bei derart schweren Erkrankungen sieht man als Arbeitgeber im Allgemeinen allerdings von formaljuristischen Entscheidungen ab, da sonst wohl gleich eine längere Arbeitsunfähigkeit drohen würde. Bei der Krankenkasse gibt es auch ein Problem, der Anspruch auf Krankengeld beginnt immer ab Tag nach ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (Ausnahme Krankenhausaufnahme). Vielleicht wissen unsere Krankengeldexperten aber noch Ausnahmen...?

Lg
Leser

Mamma Carzinom u. Folgebehandlung

Verfasst: 24.01.2011, 12:35
von Betty
Beitrag von Leser.

Gehst Du an diesen Tagen noch arbeiten? Normalerweise ist dann der Arbeitgeber zuständig (Entgeltfortzahlungsfrist 6 Wochen beginnt dann erst am Folgetag. Diese ist aber vermutlich ausgeschöpft, es sei denn, der Beginn der erstmaligen Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung liegt bereits mehr als 12 Monate zurück - dann besteht erneut Anspruch auf 6 Wochen). Rein formal begründet eine planbare Untersuchung keinen Entgeltfortzahlungsanspruch, da normalerweise keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und die Untersuchungen theoretisch auch vor oder nach der Arbeit erfolgen können. Bei derart schweren Erkrankungen sieht man als Arbeitgeber im Allgemeinen allerdings von formaljuristischen Entscheidungen ab, da sonst wohl gleich eine längere Arbeitsunfähigkeit drohen würde. Bei der Krankenkasse gibt es auch ein Problem, der Anspruch auf Krankengeld beginnt immer ab Tag nach ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (Ausnahme Krankenhausaufnahme). Vielleicht wissen unsere Krankengeldexperten aber noch Ausnahmen...?

Hallo Leser,

hier ist Betty. Zunächst vielen Dank für die Antwort. Die Sache mit der Untersuchung habe ich abgeklärt, die wird von der KK bezahlt. Nicht bezahlt wird die Untersuchung der Blase. Hierfür soll ich ca. 60 Euro berappen. Es tut mir zwar finanziell nicht weh, aber ich denke, dass es Frauen gibt, die sich das jährlich nicht leisten können, zumal auf die Patientinnen doch viele Kosten während der Behandlung auftreten. Zum Krankengeldanspruch ist zu sagen, dass ich seit April 2010 bis Ende Dezember 2010 Krankengeld bezogen habe. Mein Anspruch auf weiteres KG besteht also. Ab Januar bin ich wieder im Beruf, eine Reha habe ich nicht gemacht. Die Untersuchungen in der Klinik beginnen um 08 Uhr und dauern bis zum Nachmittag an. Ich bin zurzeit nur halbtags beschäftigt, mehr geht momentan nicht. Wenn meine Kräfte und mein Gesundheitszustand sich wieder normalisiert haben, werde ich wohl zur Privaten wechseln. Übrigens kann man bei den Krankenhausterminen als Kassenpatient nicht wählerisch sein. Kleine Dinge wie Portspülungen alle 6 Wochen etc., kann ich nachmittags machen lassen.

Beitrag von Leser.
Bei derart schweren Erkrankungen sieht man als Arbeitgeber im Allgemeinen allerdings von formaljuristischen Entscheidungen ab, da sonst wohl gleich eine längere Arbeitsunfähigkeit drohen würde.

Meine Stellungnahme:
Da habe ich allerdings eine ganz andere Einstellung, da ich meinen verantwortungsvollen Beruf sehr gerne ausübe, hoffentlich noch sehr lange.

Liebe Grüße

Betty

Re:

Verfasst: 25.01.2011, 02:06
von leser
Hallo Betty,
Betty hat geschrieben:...werde ich wohl zur Privaten wechseln.
Was meinst Du mit "zur Privaten wechseln"?
Betty hat geschrieben:Beitrag von Leser.
Bei derart schweren Erkrankungen sieht man als Arbeitgeber im Allgemeinen allerdings von formaljuristischen Entscheidungen ab, da sonst wohl gleich eine längere Arbeitsunfähigkeit drohen würde.

Meine Stellungnahme:
Da habe ich allerdings eine ganz andere Einstellung, da ich meinen verantwortungsvollen Beruf sehr gerne ausübe, hoffentlich noch sehr lange.
Ich meine das nicht negativ. Ich würde als Arbeitgeber hier einen unkomplizierten Weg wählen, um meine/n Mitarbeiter/in beim Gesundungsprozess zu unterstützen, wenn Du so willst aus Fürsorgepflicht. Bei den zeitlich langen Untersuchungen ist ja eine andere Lösung gar nicht möglich. Ich spreche da auch aus eigener Praxis. Es handeln nicht alle so, wie 'Lidl' oder 'kik'.

Ich kann mich aus alten Zeiten noch daran erinnern, dass wir auch bei einer Krankengeldzahlung in solchen Fällen unkompliziert vorgegangen sind, wenn der Versicherte schon aus Eigenmotivation wieder arbeiten gegangen ist, obwohl jeder Arzt ohne weiteres eine Krankschreibung vorgenommen hätte. Ich bin leider nicht mehr im Krankengeldbereich tätig und möchte da lieber keine falschen Erwartungen wecken. Im Prinzip brauchst Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die am Vortag ausgestellt wurde^^ Unter Berücksichtigung der Vorerkrankungen besteht dann Anspruch auf Krankengeld. Erst im April würde dann wieder Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen (12 Monatsfrist ab Beginn AU).

Hast Du vorher Vollzeit gearbeitet und arbeitest Du jetzt wegen der Erkrankung halbtags? Da hätte man Dich auch (z.B. Arzt oder Krankenkasse) hinsichtlich Wiedereingliederung beraten können. Im Falle einer Wiedereingliederung besteht übrigens auch Krankengeldanspruch, auch wenn Du teilweise wieder arbeitest, da formal die AU durchgehend weiter besteht. Das Ziel ist dann allerdings in überschaubarer Zeit wieder auf Vollzeit zu kommen.

Lg Leser

Mamma Carzinom u. danach

Verfasst: 03.02.2011, 13:04
von Betty
Leser schrieb:
Hast Du vorher Vollzeit gearbeitet und arbeitest Du jetzt wegen der Erkrankung halbtags? Da hätte man Dich auch (z.B. Arzt oder Krankenkasse) hinsichtlich Wiedereingliederung beraten können. Im Falle einer Wiedereingliederung besteht übrigens auch Krankengeldanspruch, auch wenn Du teilweise wieder arbeitest, da formal die AU durchgehend weiter besteht. Das Ziel ist dann allerdings in überschaubarer Zeit wieder auf Vollzeit zu kommen.

Hallo Leser,
hier ist Betty. Vielen Dank für Deine Meinung. Zur beruflichen Situation ist folgendes zu sagen. Ich hatte auch vor meiner Erkrankung nur 5 Stunden gearbeitet. Mitte des Jahres, ich hoffe, dass ich keine Rückschläge erleide, werde ich voll schichtig als Leiterin der Finanzen, Buchhaltung u. Personalwesen arbeiten. Während meiner Behandlung habe ich leider erfahren, wie unbürokratisch Privatpatienten behandelt werden. Da ich aufgrund meiner verantwortungsvollen Tätigkeit über die Verdienstgrenze von 49.500€€ komme, werde ich wohl zur UKV-Versicherung wechseln. Auch wenn die Privaten stärker die Beiträge als die Gesetzlichen anheben, bin ich mir das wert. Wenn ich zurück denke, welche Schwierigkeiten zu bewältigen waren, damit man mir während der Chemo-Behandlung die Blutbildkontrolle in der Klinik durchführen konnte, wird mir jetzt noch übel. Erst über Privathonorar als Selbstzahler konnte ich erreichen, dass diese wichtige Kontrolle meines Blutes in der Klinik durchgeführt wurde. Eine Blutentnahme an der Vene war nicht möglich. Blutbildkontrollen mittels Blutentnahme am Finger können die Hausärzte nicht machen, da diese die Laboreinrichtung nicht (mehr) haben. Privatpatienten bekommen solche Kleinigkeiten erst gar nicht mit. Es sind so viele Sachen, wo man als Privatpatient besser gestellt ist. Zur Wiedereingliederungshilfe ist zu sagen, dass eigentlich nur die Firma von dieser Maßnahme profitiert. Die Krankengeldzahlung geht für ein paar Wochen weiter, das hinzu verdiente Gehalt (freiwillige Zahlung) wird in Abzug gebracht. Das entsprechende Formular hatte ich mir besorgt, auf Anraten meiner Ärztin. Da gab es für mich nur eine Entscheidung. Selbst testen, ob ich schon arbeitsfähig bin oder nicht. Sicherlich hätte mich jeder Arzt weiter arbeitsunfähig geschrieben. Mein Ding ist das aber nicht. Und ich muss gestehen, dass die ersten 2 Wochen sehr schwierig waren, die Chemo hatte doch einiges im Gehirn bewirkt, leider nichts positives.
Nun denn, jetzt wird gespart, damit ich mir die Untersuchung der Blase leisten kann. Kostet ca. 60€ für gesetzlich Versicherte, die UKV übernimmt solche Kosten. Wobei wir wieder beim Thema wären.

In diesem Sinne.

LG
Betty

Verfasst: 03.02.2011, 19:58
von Czauderna
Hallo Betty,
da kann man dir bei der Suche nach der "richtigen" PKV nur Glück wünschen.
Billig wird das Ganze für dich mit Sicherheit nicht, aber ich denke das weisst du selbst. Ohne dir zu nahe treten zu wollen (ich selbst bin schon 57 Jahre alt), aber ich vermute mal, dass Du auch keine 30 mehr bist und mit deiner Erkrankung "im Gepäck", da wird eine PKV-Vollversicherung sicher wesentlich teurer werden als bei der GKV. Wie gesagt, ich denke, dass du das alles aber selbst weisst.
Allles Gute für dich !!
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.02.2011, 20:24
von Krankenkassenfee
Hallo Betty,

ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass irgendeine private Krankenversicherung Dich versichern wird. Nichts gegen Dich, aber Krebskranke mögen die so gerne wie der Teufel das Weihwasser.

In der Gesundheitsprüfung werden die Erkrankungen der letzten 3 Jahre abgefragt. Und als Krebspatientin hast Du zig Nachsorgen, so dass 3 Jahre ohne Krebs ganz schön weit in der Zukunft liegen können. Und auch danach neigen Ärzte dazu das gerne noch verschlüsselt als Diagnose anzugeben, so dass es noch als behandlungsbedürftig in Deiner Akte auftaucht, ohne, dass DU es vermutest.

Insofern würde ich mich vom Gedanken in die PKV zu wechseln verabschieden. Die mögen nämlich eines gar nicht: Kranke und Kranke, die viel an Behandlungen beanspruchen.

LG, Fee

Mamma-Carzinom

Verfasst: 14.02.2011, 12:48
von Betty
Beitrag von Krankenkassenfee:
ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass irgendeine private Krankenversicherung Dich versichern wird. Nichts gegen Dich, aber Krebskranke mögen die so gerne wie der Teufel das Weihwasser.

Meine Antwort:

Hallo Krankenkassenfee,
vielen Dank für Deine Meinung. Ich möchte Dir mitteilen, dass ich an Krebs erkrankt war, also nicht mehr bin (man muss Positiv denken, auch Tenor der KK) und dass es mir sehr gut geht. Dass es mir so gut geht, habe ich vielen Umständen zu verdanken.

Zum Thema "teufliches Weihwasser" kann ich berichten, dass sich die "Private KK" sehr ausführlich mit meiner Krankengeschichte beschäftigt hatte, rückwirkend über 5 Jahre. Ich zahle allerdings meinen Preis dafür, in diese edle Gesellschaft aufgenommen werden zu dürfen. Meine Entscheidung werde ich demnächst treffen. Es bleibt mir überlassen. Wenn ich allerdings die Zukunft der Kassenpatienten/Innen einstufen sollte, müsste ich sagen, dass dieser Personenkreis sich sehr warm anziehen sollte, nicht nur im Winter.

Liebe Grüße

Betty