Einstufung hauptberuflich selbstständig
Verfasst: 19.01.2011, 21:21
Hallo zusammen,
folgender Fall liegt derzeit bei mir vor. Seit 5 Jahre bin ich in einem Vollzeit-Angestelltenverhältnis. Nebenbei (es ist und bleibt eine Nebentätigkeit für mich) verdiene ich durch Internetdienstleistungen ca 200 € mehr im Monat als durch mein Angestelltenverhältnis. Die Krankenkasse stuft mich dementsprechend als hauptberuflich Selbstständiger ein. Von den Kriterien zur Einstufung wurde meines Erachtens nur das Gehalt geprüft, aber damit habe ich mich abgefunden. Ich hab das so für mich akzeptiert, frage mich nur, wie es jetzt weitergeht.
Für nächstes Jahr erwarte ich eine Gehaltserhöhung und liege damit exakt +/- 100 € auf der Höhe meiner selbstständigen Tätigkeit. Kann ich dann erwarten, dass ich nach wie vor als hauptberuflich selbstständig eingestuft werde oder gelte ich dann als pflichtversichert in der GKV? Mit beidem könnte ich leben, da ich mich mittlerweile an die Argumentationsweise der gesetzlichen Krankenkassen gewöhnt habe.
Vielen Dank für alle Antworten im Voraus!
Lieben Gruß
Marie
folgender Fall liegt derzeit bei mir vor. Seit 5 Jahre bin ich in einem Vollzeit-Angestelltenverhältnis. Nebenbei (es ist und bleibt eine Nebentätigkeit für mich) verdiene ich durch Internetdienstleistungen ca 200 € mehr im Monat als durch mein Angestelltenverhältnis. Die Krankenkasse stuft mich dementsprechend als hauptberuflich Selbstständiger ein. Von den Kriterien zur Einstufung wurde meines Erachtens nur das Gehalt geprüft, aber damit habe ich mich abgefunden. Ich hab das so für mich akzeptiert, frage mich nur, wie es jetzt weitergeht.
Für nächstes Jahr erwarte ich eine Gehaltserhöhung und liege damit exakt +/- 100 € auf der Höhe meiner selbstständigen Tätigkeit. Kann ich dann erwarten, dass ich nach wie vor als hauptberuflich selbstständig eingestuft werde oder gelte ich dann als pflichtversichert in der GKV? Mit beidem könnte ich leben, da ich mich mittlerweile an die Argumentationsweise der gesetzlichen Krankenkassen gewöhnt habe.
Vielen Dank für alle Antworten im Voraus!
Lieben Gruß
Marie