Krankengeldberechnung bei unwirksamen Arbeitsvertrag
Verfasst: 19.01.2011, 18:25
Im November 2006 begann meine Tätigkeit als Psychologin bzw. Psychotherapeutin bei einem Verein, der psychisch kranke Eltern und ihre Kinder betreut.
Der Arbeitsvertrag lautete formal über 10 Stunden/Woche. Real habe ich bis Januar 2010 im Durchschnitt 176 Stunden pro Monat gearbeitet. Es kam zu Konflikten mit meinem Arbeitgeber, der mir kündigte und mich nur noch auf der Basis des 10-Stunden-Vertrages bezahlte. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung für unwirksam erklärt und meine Entgeltforderung bestätigt. Wir einigten uns in einer Verhandlung im September auf eine Nachzahlung in Höhe von € 12.000,-.
Seit dem 14.06.2010 bin ich arbeitsunfähig. Meine Krankenkasse berechnet das Krankengeld auf der Grundlage des unwirksamen Arbeitsvertrages und weigert sich die Entgeltzahlung von € 12.000,-- auf die Monate ab Januar bis Juli 2010 anzurechnen. Mein Krankengeld beträgt € 31,44 pro Tag = ca. € 830,- im Monat.
Ich habe die TK bereits im Juli über die Situation informiert und meine Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate zur Verfügung gestellt. Nach mehrfachen Telefonaten, einem langwierigen Schriftwechsel fühle ich mich hilflos.
Meine Frage: Auf welcher Grundlage wird Krankengeld berechnet?
Es kann doch nicht angehen, dass ich real 3 1/2 Jahre über ein Einkommen von ca. € 2.700,-- verfügt habe, dementsprechend auch meine Beiträge gezahlt habe und jetzt auf eine 10-Stunden-Stelle reduziert werde.
Eigentlich bin ich nicht auf den Kopf gefallen aber gegenüber meiner Krankenkasse, die sich ja eigentlich um meine Gesundheit kümmern soll, habe ich Schwierigkeiten meine Forderungen durchzusetzen.
Für Hilfe bin ich dankbar und außerdem reizt mich die Rechtslage.
Sanka
Der Arbeitsvertrag lautete formal über 10 Stunden/Woche. Real habe ich bis Januar 2010 im Durchschnitt 176 Stunden pro Monat gearbeitet. Es kam zu Konflikten mit meinem Arbeitgeber, der mir kündigte und mich nur noch auf der Basis des 10-Stunden-Vertrages bezahlte. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung für unwirksam erklärt und meine Entgeltforderung bestätigt. Wir einigten uns in einer Verhandlung im September auf eine Nachzahlung in Höhe von € 12.000,-.
Seit dem 14.06.2010 bin ich arbeitsunfähig. Meine Krankenkasse berechnet das Krankengeld auf der Grundlage des unwirksamen Arbeitsvertrages und weigert sich die Entgeltzahlung von € 12.000,-- auf die Monate ab Januar bis Juli 2010 anzurechnen. Mein Krankengeld beträgt € 31,44 pro Tag = ca. € 830,- im Monat.
Ich habe die TK bereits im Juli über die Situation informiert und meine Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate zur Verfügung gestellt. Nach mehrfachen Telefonaten, einem langwierigen Schriftwechsel fühle ich mich hilflos.
Meine Frage: Auf welcher Grundlage wird Krankengeld berechnet?
Es kann doch nicht angehen, dass ich real 3 1/2 Jahre über ein Einkommen von ca. € 2.700,-- verfügt habe, dementsprechend auch meine Beiträge gezahlt habe und jetzt auf eine 10-Stunden-Stelle reduziert werde.
Eigentlich bin ich nicht auf den Kopf gefallen aber gegenüber meiner Krankenkasse, die sich ja eigentlich um meine Gesundheit kümmern soll, habe ich Schwierigkeiten meine Forderungen durchzusetzen.
Für Hilfe bin ich dankbar und außerdem reizt mich die Rechtslage.
Sanka