BSG Urteil ALGII Übernahme aller Beiträge zur PKV
Verfasst: 19.01.2011, 12:11
Hallo Forum !
Nach dem BSG-Urteil B 4 AS 108/10 R vom 18. Januar 2011
müssen die JobCenter jetzt die PKV-Beiträge voll übernehmen.
Das ist wesentlich mehr als für ALGII/SGBXII-Bezieher in der GKV.
Wird jetzt eventuell versucht die ALGII/SGBXII-Empfänger irgendwie aus Kostengründen bei der GKV zu melden ?
Meldung an irgendeine Kasse ?
Wie sehen die Vorsichtsmaßnahmen aus (Meldung ohne VVZ)
Meldungsstornierung von Kassenseite ?
Wenn solche Meldung eingeht, ohne VVZ, erst einmal zu Einzelprüfung ?
Sind die "Schutzmaßnahmen" der GKV schon da ? Wie sehen die aus ?
Danke für Eure Antworten
Nach dem BSG-Urteil B 4 AS 108/10 R vom 18. Januar 2011
müssen die JobCenter jetzt die PKV-Beiträge voll übernehmen.
Das ist wesentlich mehr als für ALGII/SGBXII-Bezieher in der GKV.
Wird jetzt eventuell versucht die ALGII/SGBXII-Empfänger irgendwie aus Kostengründen bei der GKV zu melden ?
Meldung an irgendeine Kasse ?
Wie sehen die Vorsichtsmaßnahmen aus (Meldung ohne VVZ)
Meldungsstornierung von Kassenseite ?
Wenn solche Meldung eingeht, ohne VVZ, erst einmal zu Einzelprüfung ?
Sind die "Schutzmaßnahmen" der GKV schon da ? Wie sehen die aus ?
Danke für Eure Antworten