Wechsel von PKV in GKV während der Elternzeit?
Verfasst: 18.01.2011, 16:15
Hallo Zusammen,
ich bin seit ca. 12 Jahren privat krankenversichert und habe immer gesagt bekommen, sobald ich kein eigenes Geld mehr verdiene, könne ich bei meinem Mann mitversichert werden (Familienversicherung). Das hat sich nun als Trugschluß herausgestellt, denn ich bin nun in Elternzeit und muss die Beiträge für die PKV komplett selbst zahlen.
Unter welchen Voraussetzungen könnte ich denn nun wieder fest in die GKV wechseln?
Ich weiß, dass ich während der Elternzeit bis zu 30 Std. Teilzeit arbeiten könnte und dann wieder in die gesetzliche Krankenkasse müsste. Wenn ich diese Arbeit dann aber wieder einstelle (z.B. wenn wir keinen Krippenplatz bekommen oder ein 2. Kind möchten) habe ich erfahren, dass ich dann wieder in die PKV müsste, wenn der Vorversicherungszeitraum unter 12 Monaten liegt.
Stimmt das?
Oder anders gefragt, heißt das, dass ich mindestens 12 Monate Teilzeit arbeiten muss - unter der Beitragsbemessungsgrenze - damit ich wieder fest in die GKV komme? Gibt es hier Sonderregelungen für die Elternzeit?
Müsste mich die GKV wieder nehmen, wenn ich meinen Arbeitsvertrag ändere, sodass ich nach der Elternzeit nur noch Teilzeit arbeite und damit unter die Beitragsbemessungsgrenze komme?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe. Es ist wirklich schwer, bei diesem Thema verlässliche Aussagen zu bekommen....
ich bin seit ca. 12 Jahren privat krankenversichert und habe immer gesagt bekommen, sobald ich kein eigenes Geld mehr verdiene, könne ich bei meinem Mann mitversichert werden (Familienversicherung). Das hat sich nun als Trugschluß herausgestellt, denn ich bin nun in Elternzeit und muss die Beiträge für die PKV komplett selbst zahlen.
Unter welchen Voraussetzungen könnte ich denn nun wieder fest in die GKV wechseln?
Ich weiß, dass ich während der Elternzeit bis zu 30 Std. Teilzeit arbeiten könnte und dann wieder in die gesetzliche Krankenkasse müsste. Wenn ich diese Arbeit dann aber wieder einstelle (z.B. wenn wir keinen Krippenplatz bekommen oder ein 2. Kind möchten) habe ich erfahren, dass ich dann wieder in die PKV müsste, wenn der Vorversicherungszeitraum unter 12 Monaten liegt.
Stimmt das?
Oder anders gefragt, heißt das, dass ich mindestens 12 Monate Teilzeit arbeiten muss - unter der Beitragsbemessungsgrenze - damit ich wieder fest in die GKV komme? Gibt es hier Sonderregelungen für die Elternzeit?
Müsste mich die GKV wieder nehmen, wenn ich meinen Arbeitsvertrag ändere, sodass ich nach der Elternzeit nur noch Teilzeit arbeite und damit unter die Beitragsbemessungsgrenze komme?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe. Es ist wirklich schwer, bei diesem Thema verlässliche Aussagen zu bekommen....