Kündigung duch AG der KK melden?
Moderator: Czauderna
Kündigung duch AG der KK melden?
Guten Abend,
mich beschäftigt gerade die Frage, was eigentlich passiert, wenn ein(e) KG-Bezieher(in) in der Zeit durch den AG gekündigt wird.
Muss dies der KK gemeldet werden? Der Arge, ja, das weiß ich, aber wie sieht es der KK gegenüber aus?
Dabei tut sich gerade die 2. Frage auf, nämlich, was mit eventuellen Urlaubsansprüchen passiert? Können diese krankheitsbedingt nicht genommen werden, werden sie ja ausgezahlt. Sind diese dann der KK zu melden?
Spannendes Thema und ich bin sicher, mir fallen noch ein paar Fragen ein.
Für die Beantwortung vielen Dank und (inter)nette Grüße
Manu
mich beschäftigt gerade die Frage, was eigentlich passiert, wenn ein(e) KG-Bezieher(in) in der Zeit durch den AG gekündigt wird.
Muss dies der KK gemeldet werden? Der Arge, ja, das weiß ich, aber wie sieht es der KK gegenüber aus?
Dabei tut sich gerade die 2. Frage auf, nämlich, was mit eventuellen Urlaubsansprüchen passiert? Können diese krankheitsbedingt nicht genommen werden, werden sie ja ausgezahlt. Sind diese dann der KK zu melden?
Spannendes Thema und ich bin sicher, mir fallen noch ein paar Fragen ein.
Für die Beantwortung vielen Dank und (inter)nette Grüße
Manu
thx
Danke für die Auskunft mister t.
Ich will ja nur nichts falsch machen oder den Eindruck erwecken, dass irgend etwas verschleiert werden soll.
Wie es aussieht, wird mein Mann jetzt wohl zum 31.01. mit einer Kündigungsfrist zum 30.06.2011 ( hat 5 Monate Kündigungsfrist) entlassen und da bin ich gern im Vorfeld informiert, ehe ich dann das Nachsehen habe.
Herzlichen Dank & nette Grüße
Manu
Ich will ja nur nichts falsch machen oder den Eindruck erwecken, dass irgend etwas verschleiert werden soll.
Wie es aussieht, wird mein Mann jetzt wohl zum 31.01. mit einer Kündigungsfrist zum 30.06.2011 ( hat 5 Monate Kündigungsfrist) entlassen und da bin ich gern im Vorfeld informiert, ehe ich dann das Nachsehen habe.
Herzlichen Dank & nette Grüße
Manu
eine Änderung im Versicherungsverhältnis (aktuell als Arbeitnehmer versichert) ist generell der Kasse anzuzeigen
§ 60 SGB I
Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
...
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen
die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit bei Ende der Beschäftigung ändert sich insoweit, dass nicht mehr auf die konkreten Anfordernisse des letzten Arbeitsplatzes abgestellt werden muss, in dem konkreten Fall wird die Kasse also die Verweisbarkeit an die Agentur für Arbeit prüfen
§ 60 SGB I
Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
...
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen
die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit bei Ende der Beschäftigung ändert sich insoweit, dass nicht mehr auf die konkreten Anfordernisse des letzten Arbeitsplatzes abgestellt werden muss, in dem konkreten Fall wird die Kasse also die Verweisbarkeit an die Agentur für Arbeit prüfen
Arbeitsunfähigkeit bei Ende der Beschäftigung
Hm, was heißt das denn jetzt?
Bedeutet dies, dass die KK also ab dem 01.02. meinen Mann an die Arge verweisen kann oder muss die Kündigungsfrist abgewartet werden und es kann erst ab dem 01.07. die Verweisbarkeit an die Agentur für Arbeit geprüft werden, da er - für den Fall, dass er zwischenzeitlich gesund geschrieben wird (5 Monate sind eine lange Zeit) - ja noch sein Arbeitsverhältnis erfüllen bzw. auch Urlaub nehmen muss.
Kann mir das bitte mal jemand auf "deutsch" erklären? Ich raff das leider alles irgendwie nicht.
Spielt es unter Anderem auch eine Rolle, dass er "auf dem Bau" niht mehr arbeiten kann, da er für Tätigkeiten dieser Art, berufsunfähig geschrieben wurde?
Fragen über Fragen......ich bedanke mich trotzdem herzliche für die Beantwortung.
Nette Grüße
Manu
Bedeutet dies, dass die KK also ab dem 01.02. meinen Mann an die Arge verweisen kann oder muss die Kündigungsfrist abgewartet werden und es kann erst ab dem 01.07. die Verweisbarkeit an die Agentur für Arbeit geprüft werden, da er - für den Fall, dass er zwischenzeitlich gesund geschrieben wird (5 Monate sind eine lange Zeit) - ja noch sein Arbeitsverhältnis erfüllen bzw. auch Urlaub nehmen muss.
Kann mir das bitte mal jemand auf "deutsch" erklären? Ich raff das leider alles irgendwie nicht.
Spielt es unter Anderem auch eine Rolle, dass er "auf dem Bau" niht mehr arbeiten kann, da er für Tätigkeiten dieser Art, berufsunfähig geschrieben wurde?
Fragen über Fragen......ich bedanke mich trotzdem herzliche für die Beantwortung.
Nette Grüße
Manu
solange das Beschäftigungsverhältnis besteht ist dieses auch Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen von AU, Verweisbarkeit kann somit erst ab 01.07.11 geprüft werden
wenn er für seine letzte Tätigkeit "berufsunfähig" ist wird er ja kaum nochmal da arbeiten gehen können, es sei denn, eine betriebsinterne Umsetzung kann realisiert werden, dass wiederum bedeutet natürlich, dass diese "neue" Tätigkeit dann auch Maßstab für die Verweisbarkeit ab 01.07.11 wird
wenn er für seine letzte Tätigkeit "berufsunfähig" ist wird er ja kaum nochmal da arbeiten gehen können, es sei denn, eine betriebsinterne Umsetzung kann realisiert werden, dass wiederum bedeutet natürlich, dass diese "neue" Tätigkeit dann auch Maßstab für die Verweisbarkeit ab 01.07.11 wird
Wie der AG meinen Mann dann einsetzen will, kann ich wirklich nicht sagen, da unseres Wissen kein sogenanntes leidensgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist. Daher hat das Integrationsamt dem Kündigungsantrag des AG ja auch zugestimmt, weshalb wir nun mit der Kündigun rechnen.
Allerdings dürfte das nun auch nicht das Problem meines Mannes sein und es gilt ja auch noch den kompletten Urlaub aus 2010 und anteilmäßig aus 2011 zu nehme, abzugelten oder was auch immer.
Aber vielen lieben Dank für die Beantwortung meiner Fragen, ich bin sicher, es waren noch nicht die letzten.
Nette Grüße
Manu
Allerdings dürfte das nun auch nicht das Problem meines Mannes sein und es gilt ja auch noch den kompletten Urlaub aus 2010 und anteilmäßig aus 2011 zu nehme, abzugelten oder was auch immer.
Aber vielen lieben Dank für die Beantwortung meiner Fragen, ich bin sicher, es waren noch nicht die letzten.
Nette Grüße
Manu