Kündigung duch AG der KK melden?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Manu3010
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Kündigung duch AG der KK melden?

Beitrag von Manu3010 » 17.01.2011, 21:41

Guten Abend,

mich beschäftigt gerade die Frage, was eigentlich passiert, wenn ein(e) KG-Bezieher(in) in der Zeit durch den AG gekündigt wird.

Muss dies der KK gemeldet werden? Der Arge, ja, das weiß ich, aber wie sieht es der KK gegenüber aus?

Dabei tut sich gerade die 2. Frage auf, nämlich, was mit eventuellen Urlaubsansprüchen passiert? Können diese krankheitsbedingt nicht genommen werden, werden sie ja ausgezahlt. Sind diese dann der KK zu melden?

Spannendes Thema und ich bin sicher, mir fallen noch ein paar Fragen ein. ;-)

Für die Beantwortung vielen Dank und (inter)nette Grüße

Manu

Manu3010
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Hmmm...

Beitrag von Manu3010 » 18.01.2011, 20:14

73 Leser und keiner kann mir eine Antwort geben? :(

Schönen Abend noch und nette Grrüße

Manu

mister t
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Beitrag von mister t » 18.01.2011, 20:36

Die KK erfährt so oder so von dem Ende des Arbeitsverhältnisses,spätestens wenn dich dein Arbeitgeber abmeldet! :wink:
Auszahlung von Urlaub ist unerheblich für den Bezug von Krankengeld.
Bundessozialgericht am 30.05.2006, Az. B 1 KR 26/05 R) ...

Manu3010
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thx

Beitrag von Manu3010 » 19.01.2011, 10:33

Danke für die Auskunft mister t. :-)

Ich will ja nur nichts falsch machen oder den Eindruck erwecken, dass irgend etwas verschleiert werden soll.

Wie es aussieht, wird mein Mann jetzt wohl zum 31.01. mit einer Kündigungsfrist zum 30.06.2011 ( hat 5 Monate Kündigungsfrist) entlassen und da bin ich gern im Vorfeld informiert, ehe ich dann das Nachsehen habe.

Herzlichen Dank & nette Grüße

Manu

Grampa
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Beitrag von Grampa » 19.01.2011, 11:42

eine Änderung im Versicherungsverhältnis (aktuell als Arbeitnehmer versichert) ist generell der Kasse anzuzeigen

§ 60 SGB I
Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

...

2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen

die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit bei Ende der Beschäftigung ändert sich insoweit, dass nicht mehr auf die konkreten Anfordernisse des letzten Arbeitsplatzes abgestellt werden muss, in dem konkreten Fall wird die Kasse also die Verweisbarkeit an die Agentur für Arbeit prüfen

Manu3010
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Arbeitsunfähigkeit bei Ende der Beschäftigung

Beitrag von Manu3010 » 19.01.2011, 13:17

Hm, was heißt das denn jetzt? :?

Bedeutet dies, dass die KK also ab dem 01.02. meinen Mann an die Arge verweisen kann oder muss die Kündigungsfrist abgewartet werden und es kann erst ab dem 01.07. die Verweisbarkeit an die Agentur für Arbeit geprüft werden, da er - für den Fall, dass er zwischenzeitlich gesund geschrieben wird (5 Monate sind eine lange Zeit) - ja noch sein Arbeitsverhältnis erfüllen bzw. auch Urlaub nehmen muss.

Kann mir das bitte mal jemand auf "deutsch" erklären? Ich raff das leider alles irgendwie nicht. :(

Spielt es unter Anderem auch eine Rolle, dass er "auf dem Bau" niht mehr arbeiten kann, da er für Tätigkeiten dieser Art, berufsunfähig geschrieben wurde?

Fragen über Fragen......ich bedanke mich trotzdem herzliche für die Beantwortung.

Nette Grüße

Manu

Grampa
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Beitrag von Grampa » 19.01.2011, 14:25

solange das Beschäftigungsverhältnis besteht ist dieses auch Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen von AU, Verweisbarkeit kann somit erst ab 01.07.11 geprüft werden

wenn er für seine letzte Tätigkeit "berufsunfähig" ist wird er ja kaum nochmal da arbeiten gehen können, es sei denn, eine betriebsinterne Umsetzung kann realisiert werden, dass wiederum bedeutet natürlich, dass diese "neue" Tätigkeit dann auch Maßstab für die Verweisbarkeit ab 01.07.11 wird

Manu3010
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Beitrag von Manu3010 » 19.01.2011, 15:14

Wie der AG meinen Mann dann einsetzen will, kann ich wirklich nicht sagen, da unseres Wissen kein sogenanntes leidensgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist. Daher hat das Integrationsamt dem Kündigungsantrag des AG ja auch zugestimmt, weshalb wir nun mit der Kündigun rechnen.

Allerdings dürfte das nun auch nicht das Problem meines Mannes sein und es gilt ja auch noch den kompletten Urlaub aus 2010 und anteilmäßig aus 2011 zu nehme, abzugelten oder was auch immer.

Aber vielen lieben Dank für die Beantwortung meiner Fragen, ich bin sicher, es waren noch nicht die letzten. :-)

Nette Grüße

Manu

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