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Wechsel der GKV (SBK => MAN und MTU BKK) für mich sinnvol

Verfasst: 17.01.2011, 17:11
von Pustekuchen
Hallo,

ich habe zu dem Thema schon recherchiert, bin aber zu dem Schluss gekommen, doch Fachleute zu fragen:

Hat es für mich Nachteile, wenn ich jetzt nach über 30 Jahren durchgängiger Mitgliedschaft in der "SBK", dann zur "MAN und MTU BKK" in die Integrierte Versorgung wechsle?

Gibt es dazu Meinungen und Erfahrungen zu der MTU BKK und besonders deren Integrierte Versorgung (IV)?

Der Grund dafür: Mein Hausarzt möchte das sehr gerne, mit der Begründung, dass die MAN BKK einen "Betreuungsarzt/Koordinationsarzt"-Vertrag und Integrierten Versorgungsvertrag hat, der eine minutengenaue, faire Abrechnung ermöglicht, während es bei der SBK (und den meisten anderen KK) nur eine monatliche/quartalsweise Pauschale gibt, die nicht kostendeckend ist.

Allein in den ersten 15 Tagen des Jahres 2011 hat mein Hausarzt mich über 3 Stunden in der Praxis gut beraten. Grundsätzlich würde ich dem sehr engagierten Hausarzt gerne den Gefallen tun, gute Leistung für gutes Geld.

http://de.wikipedia.org/wiki/Integrierte_Versorgung

Doch davor möchte ich mich über "Risiken und Nebenwirkungen" eines solchen Kassenwechsels informieren, ich war noch nie in einer integrierten Versorgung.:

erst mal theoretisch:
- Nachdem ich von der SBK zur MAN BKK gewechselt habe, KÖNNTE ich wieder zurück wechseln?
Wie lange ist die Mindestmitgliedschaftspflicht und Kündigungsfrist?

dazu habe ich folgendes gefunden:

http://www.krankenkassenratgeber.de/kra ... chsel.html

Krankenkassenwechsel und Kündigungsfristen
Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, in die Krankenkasse seiner Wahl einzutreten.

Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkassen seit dem 01.01.2002 *mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen*. Wer also zum 01.04. seine Kasse wechseln möchte, muss spätestens im Januar zum 31.03. kündigen. *An die Wahlentscheidung sind die Mitglieder dann 18 Monate gebunden*.

stimmt das so?

- Hat es für mich einen Nachteil, wenn ich nicht mehr durchgängig seit meiner Geburt bei der SBK versichert bin, sondern ca. 2 Jahre (Mindestmitgliedschaftszeitraum bei neuer KK?) bei der MAN BBK bin, und danach wieder zur SBK wechsle? Oder kann man bei Kulanzleistungen trotzdem noch auf einen "Mitgliedschaftsveteranenbonus" von über 30 Jahren setzen?

Hier kenne ich mich leider nicht so gut aus.

Das ist der integrierte Versorgungsvertragspartner:

gmz-gmbh.de/index.php?id=11
GMZ-GmbH, Hauptstraße 28, 86926 Greifenberg

Dshalb würde ich mich über eine Antwort sehr freuen.

gmz-gmbh.de/index.php?id=260

- Wobei mir die zentrale Fallakte mit allen meinen Befunden schon schwer im Magen liegt, darauf hat jeder im Verbundnetz Zugriff.
gmz-gmbh.de/index.php?id=62&tx_ttnews[tt_news]=1462&tx_ttnews[backPid]=10&cHash=5aa187ac52
"Seit mehr als einem Jahr hat der Patient-Partner Verbund seine elektronische zentrale Fallakte in Betrieb. In dieser Fallakte dokumentieren Haus- und Fachärzte alle medizinischen Daten der Patienten, die sich in Verträge zur integrierten Versorgung eingeschrieben haben. Mehr als 17.000 Fallakten sind so bereits bei Patienten entstanden, die Ihre Genehmigung zur zentralen Dokumentation gegeben haben."

=> kann man die Erlaubnis zur zentralen Dokumentation auch NICHT erteilen?

hier sind die Tarife:
bkk-manmtu.de/versicherung_und_tarife/
vgl.
sbk.org/beitraege-und-tarife/

Was meint ihr dazu?

Verfasst: 20.01.2011, 10:43
von Pustekuchen
Weiß dazu wirklich niemand etwas?