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Zuzahlung Fahrtkosten für Dialysefahrten

Verfasst: 14.01.2011, 14:03
von iman1978
Hallo,

ich wollte mal wissen, ob es eine Härtefallregelung gibt im SGB V, bezüglich der Fahrkosten bei chronisch Kranken.

Bsp:

A fährt 3 x wöchentlich zur Dialyse und bekommt Krankengeld.
Das Krankengeld ist das einzige existensichernde Einkommen für A und seine Ehefrau. Leistungen nach SGB II oder XII sind nicht möglich, da sonst das Haus verkauft werden muss.
Die KK verlangt von A eine 1% Zuzahlung (auf das jährl. Einkommen) zu den Fahrten.

Gibts da irgendwie ne Härtefallregelung, die zu einer kompletten Befreiung führen würde? Zumal A auch eine GdB von 100 hat.
Bis jetzt hab ich nichts gefunden, nur dass er ab GdB von 60 nicht mehr verpflichtet ist, die Beweise zu führen, da es nicht zumutbar ist (§ 62 I S. 7 SGB V)

Kann mir Jemand bitte weiter helfen? Vielen Dank und Lg, Mandy

Verfasst: 14.01.2011, 15:59
von GerneKrankenVersichert
Unter diesen 1 % Zuzahlung (abzüglich Freibeträge für Angehörige) geht leider nix, sorry.

Hast du dich zu den Leistungen nach SGB II oder XII mal beraten lassen? Ich kenne Fälle, in denen das Haus gehalten werden konnte, wie die genauen Bestimmungen sind, weiß ich nicht. Da kann Rossi bestimmt weiter helfen.

Verfasst: 14.01.2011, 17:56
von iman1978
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Unter diesen 1 % Zuzahlung (abzüglich Freibeträge für Angehörige) geht leider nix, sorry.

Hast du dich zu den Leistungen nach SGB II oder XII mal beraten lassen? Ich kenne Fälle, in denen das Haus gehalten werden konnte, wie die genauen Bestimmungen sind, weiß ich nicht. Da kann Rossi bestimmt weiter helfen.
Danke....

in jenen Fällen war der Wohnraum sicher angemessen, das wäre auch hier nicht der Fall, da bin ich mir sicher. :(

Weißt Du zufällig, wie hoch die Freibeträge sind, habe bisher in Gesetzbuch nichts finden können...
Dankeschön.

Verfasst: 17.01.2011, 17:11
von GerneKrankenVersichert
Die Freibeträge sind für den Ehegatten 4599,-- € und je Kind 7008,-- €, die vom Jahresbruttoeinkommen abgezogen werden.