Zuzahlung Fahrtkosten für Dialysefahrten
Verfasst: 14.01.2011, 14:03
Hallo,
ich wollte mal wissen, ob es eine Härtefallregelung gibt im SGB V, bezüglich der Fahrkosten bei chronisch Kranken.
Bsp:
A fährt 3 x wöchentlich zur Dialyse und bekommt Krankengeld.
Das Krankengeld ist das einzige existensichernde Einkommen für A und seine Ehefrau. Leistungen nach SGB II oder XII sind nicht möglich, da sonst das Haus verkauft werden muss.
Die KK verlangt von A eine 1% Zuzahlung (auf das jährl. Einkommen) zu den Fahrten.
Gibts da irgendwie ne Härtefallregelung, die zu einer kompletten Befreiung führen würde? Zumal A auch eine GdB von 100 hat.
Bis jetzt hab ich nichts gefunden, nur dass er ab GdB von 60 nicht mehr verpflichtet ist, die Beweise zu führen, da es nicht zumutbar ist (§ 62 I S. 7 SGB V)
Kann mir Jemand bitte weiter helfen? Vielen Dank und Lg, Mandy
ich wollte mal wissen, ob es eine Härtefallregelung gibt im SGB V, bezüglich der Fahrkosten bei chronisch Kranken.
Bsp:
A fährt 3 x wöchentlich zur Dialyse und bekommt Krankengeld.
Das Krankengeld ist das einzige existensichernde Einkommen für A und seine Ehefrau. Leistungen nach SGB II oder XII sind nicht möglich, da sonst das Haus verkauft werden muss.
Die KK verlangt von A eine 1% Zuzahlung (auf das jährl. Einkommen) zu den Fahrten.
Gibts da irgendwie ne Härtefallregelung, die zu einer kompletten Befreiung führen würde? Zumal A auch eine GdB von 100 hat.
Bis jetzt hab ich nichts gefunden, nur dass er ab GdB von 60 nicht mehr verpflichtet ist, die Beweise zu führen, da es nicht zumutbar ist (§ 62 I S. 7 SGB V)
Kann mir Jemand bitte weiter helfen? Vielen Dank und Lg, Mandy