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Was ist ein krankenversicherungsrechtlich gesundern Körper?

Verfasst: 13.01.2011, 23:50
von Alexa68
Hallo zusammen,

im Zusammenhang mit Gerichtsentscheidungen wird immer wieder von einem krankenversicherungsrechtlich gesunden Körper geschrieben.

Wie wird ein krankenversicherungsrechtlich gesunder Körper definiert?

Ich habe bisher nichts finden können.

Vielen Dank.

Verfasst: 14.01.2011, 00:51
von leser
Damit dürfte das "Nichtvorliegen von Krankheit" gemeint sein. Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist die "Krankenbehandlung", die nach § 27 SGB V ( http://dejure.org/gesetze/SGB_V/27.html ) den Versicherungsfall "Krankheit" voraussetzt. Nach dieser Definition ist "Krankheit" ein regelwidriger Zustand des Körpers oder des Geistes, der der Heilbehandlung des Arztes bedarf und/oder Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht.

Die Definition der Krankheit orientiert sich hierbei am sog. Leitbild des gesunden Menschen. Gemeint ist aber nicht ein Ideal, sondern ein „durchschnittlich gesunder Mensch“, sozusagen der Normalzustand.

Regelwidrigkeit eines Körper- oder Geisteszustand liegt dann vor, wenn die üblichen körperlichen und geistigen Funktionen erschwert sind. Für die Frage der Regelwidrigkeit ist insbesondere auch das Alter mit einzubeziehen.

Altersbedingtes Nachlassen ist daher ebenso wenig regelwidrig wie eine Schwangerschaft, da beides dem natürlichen Gang der Dinge entspricht.

Behandlungsbedürftigkeit ist gegeben, wenn zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes ärztliche Hilfe notwendig ist. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn wegen des regelwidrigen Geistes- oder Körperzustandes der Versicherte nicht oder nur mit der Gefahr einer Verschlimmerung seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

siehe auch "Sozialrecht - Eberhard Eichenhofer", Definition Krankheit
http://books.google.de/books?id=9aXT0jS ... &q&f=false

Verfasst: 14.01.2011, 01:15
von Alexa68
Hallo leser,

vielen Dank. Das hilft schon weiter.