Seite 1 von 1

Beiträge bei Frau GKV pflicht, Mann PKV, Elternzeit 5 Jahre

Verfasst: 12.01.2011, 17:23
von brieftaube
Hallo Zusammen,

ich habe eine sehr spezielle Frage.

Ich erwarte im Mai Zwillinge. Ich bin in einem festen Angestelltenverhältnis, und pflichtversichert bei der IKK Südwest.
Mein Mann ist Beamter und privat versichert.

Um zu entscheiden, wie lange ich Elternzeit nehme, müssen wir wissen, was finanziell auf uns zu kommt.

Für beide nachfolgend genannten Konstelationen ergeben sich 2 Fragen:

1. Wie lange bleibe ich (und die Kinder in der Familienversicherung) beitragsfrei versichert?

2. Mit welchen Beiträgen muss ich rechnen, wenn ich mich freiwillig dort weiterversichern muss. (z.B. wenn ich NICHT in meinen alten Job zurück gehen möchte)

Konstellation 1: 3 Jahre Elternzeit
Konstellation 2: 5 Jahre Elternzeit (das ist bei Zwillingen durch Übertragung möglich)

Ich würde mich freuen, wenn mich jemand ausführlich aufklären kann. Vielen Dank im Voraus!

Verfasst: 12.01.2011, 19:51
von Rossi
Für die Dauer der Elternzeit bleibt die Mitgliedschaft in der IKK erhalten und das Schöne daran ist, dass sie sogar kostenlos ist.

Die Kinder bleiben in der kostenlosen Familienversicherung, wenn der Ehemann (Beamter) unterhalb von 4.125,00 Euro mtl. (brutto incl. Weihnachtsgeld abzgl. Kinderzuschläge und Werbungskostenpauschale) verdient.

Verfasst: 13.01.2011, 11:34
von brieftaube
Und das für die ganzen 5 Jahre? Sicher?

Verfasst: 13.01.2011, 18:20
von Gast
Der Anspruch auf die Familienversicherung wird einmal jährlich von der Krankenkasse geprüft. Wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, dann endet eben auch die Familienversicherung. Aber wie gesagt, dass wird einmal jährlich geprüft - indem die Einkommensverhältnisse abgefragt werden.

Verfasst: 13.01.2011, 18:56
von Rossi
So sagen es zumindest die geseztlichen Bestimmungen


§ 192 Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger



(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange

....

2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,


Und dann geht es weiter

§ 224 Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld oder Elterngeld



(1) Beitragsfrei ist ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in Satz 1 genannten Leistungen.


Die besonderen Bestimmungen des § 224 SGB V sagen dann auch aus, dass Du selbst aus dem Elterngeld keine Beiträge zur Kasse entrichtet musst.

Daher bist Du 5 Jahre beitragsfrei in der GKV, vorausgesetzt Du hast auch gesetzlich Anspruch auf diese 5 jahre Elternzeit!

Verfasst: 14.01.2011, 10:05
von brieftaube
Prima, sehr schön! Ich danke Euch für die Antworten!

Verfasst: 18.01.2011, 22:58
von Puschi
Hallo,

ich kann das aus eigener Erfahrung bestätigen. Ich bin auch pflichtversichert in EZ. Zwar nicht mit Zwillingen aber mit zwei Kindern mit kurzem Abstand.
Meine Chefin hat mir komplette 6 Jahre EZ genehmigt und ich bin die kompletten 6 Jahre beitragsfrei in der Techniker weiterversichert.
Bei uns ist es allerdings so, dass mein Mann über dieser Grenze liegt und die Kinder PKV-versichert sind. Aber selbst wenn die Kinder in die PKV müssten bei euch, bekommt ihr noch Beihilfe. Hauptsache die Frau muss nicht mit rein denn das wird richtig teuer (ich würde bei meinem Mann über 400 Euro kosten.......)

Alles Gute für Dich und die Kleinen,

Puschi

Verfasst: 19.01.2011, 15:09
von brieftaube
Puschi hat geschrieben:Hallo,

ich kann das aus eigener Erfahrung bestätigen. Ich bin auch pflichtversichert in EZ. Zwar nicht mit Zwillingen aber mit zwei Kindern mit kurzem Abstand.
Meine Chefin hat mir komplette 6 Jahre EZ genehmigt und ich bin die kompletten 6 Jahre beitragsfrei in der Techniker weiterversichert.
Bei uns ist es allerdings so, dass mein Mann über dieser Grenze liegt und die Kinder PKV-versichert sind. Aber selbst wenn die Kinder in die PKV müssten bei euch, bekommt ihr noch Beihilfe. Hauptsache die Frau muss nicht mit rein denn das wird richtig teuer (ich würde bei meinem Mann über 400 Euro kosten.......)

Alles Gute für Dich und die Kleinen,

Puschi
Vielen Dank Puschi, dann sieht es ja gar nicht so dunkelblau aus ;-)