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Rückkehr in die Familienversicherung

Verfasst: 11.01.2011, 13:55
von DerArmenier
Guten Tag - ich habe folgende Frage - besteht für eine 26 jährige Frau, die ab Februar diesen Jahres keinen ALGII Anspruch mehr hat und sich somit freiwillig versichern müsste die Möglichkeit in die Familienversicherung ihrer Eltern zurückzukehren. Die Dame ist aufgrund von Krankheit gegenwärtig nicht in der Lage Einkommen zu erwirtschaften, hat aber wohl eine Art ruhenden Arbeitsvertrag mit ihrem Arbeitgeber woraus jedoch keine KV resultiert. Im wesentlichen möchte ich auf den Passus hinaus, dass Kinder bei ihren Eltern ohne Altersgrenze familienversichert werden können, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten - dies wäre hier der Fall GDB 40 incl. erfolgreichem Gleichstellungsantrag. Die Dame fällt zwar in die Kategorie selbst versicherungspflichtig aber die Jahresarbeitsentgeldgrenze wird ja nicht überschritten bzw. es gibt kein Einkommen. Vielleicht hat ja jemand eine Idee wie sich dieses Dilemma sinnvoll lösen lässt - Vielen Dank für die Hilfe :)

Verfasst: 11.01.2011, 16:50
von Gast
da gibt es keine Möglichkeit, denn der Passus ist an folgende Ausführung gekoppelt:

...Voraussetzung ist jedoch, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorgelegen hat, in dem das Kind familienversichert war...

und das trifft der Beschreibung nach wohl nicht zu.

Verfasst: 11.01.2011, 18:32
von DerArmenier
Danke krümel2007 für die Antwort - leider ist dies genau so der Fall. Gibt es deiner Ansicht nach noch eine andere Möglichkeit in die Familienvers. zurückzukehren oder bleibt damit nur noch die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.

Verfasst: 12.01.2011, 19:23
von Gast
ja leider gibt es da nur noch die frw. Weiterversicherung.

warum wird denn die ALG2-Zahlung eingestellt? Wegfall der Erwerbsfähigkeit oder ähnliches?

es gibt noch die Möglichkeit Grundsicherung nach SGB XII zu beantragen (Sozialhilfe) beim zuständigen Sozialamt. auch da wird zwar eine frw. Versicherung bei der Krankenkasse notwendig, aber die Beiträge würde dann das Sozialamt übernehmen.

Verfasst: 19.01.2011, 14:40
von DerArmenier
Hallo krümel2007 - der algII Anspruch für die BG kam nur über die 6monatige Übernahme der unangemessenen Kosten für Unterkunft zustande - mit Ablauf dieser Zeit werden die angemessenen Unterkunftskosten übernommen und somit sind die Einkünfte des Partners zu hoch um noch einen algII Anspruch zu rechtfertigen - ähnlich wird dies auch das Sozialamt rechnen und somit besteht meines Erachtens auch hier kein Anspruch - ich sehe momentan leider keine andere Chance als eine freiwillige Weiterversicherung was für die Betroffenen natürlich eine massive finanzielle Belastung darstellt - aber nochmals vielen Dank für deine Mühe