Hallo,
folgender Fall aus dem Bekanntenkreis.
Der Ehemann ist mit geringem Renteneinkommen (60 € monatlich) in der KK der verstorbenen Ehefrau familienversichert.
Der Ehemann hatte die Vorversicherungszeit von 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens nicht erfüllt, um bei Rentenbeginn in die KVdR aufgenommen zu werden.
Was passiert jetzt mit der KV des Ehemannes. Kann er jetzt als Haut versicherter die KV beibehalten oder wie wird seine Krankenversicherung sichergestellt?
Welche §§ finden hier Anwendung?
Links zum Nachlesen sind willkommen. Danke für ihre Mühe.
Hauptversicherte GKV ist verstorben.
Moderator: Czauderna
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Hm, war die verstorbene Ehefrau auch Rentnerin?
Hatte sie vielleicht die KVdR Voraussetzungen erfüllt?
Wenn ja, dann beantragt der Witwer doch wohl jetzt eine Witwerrente, oder nicht.
Dann geht das Spielchen wieder von vorne los. Die KVdR Voraussetzungen sind erneut - zum Zeitpunkt der Antragstellung auf die Witwerrente zu prüfen.
Wenn der Witwer die KVdR Voraussetzungen selber nicht erfüllt, kommt er dennoch in die KVdR rein, wenn die verstorbene Ehefrau sie erfüllt hat.
Hatte sie vielleicht die KVdR Voraussetzungen erfüllt?
Wenn ja, dann beantragt der Witwer doch wohl jetzt eine Witwerrente, oder nicht.
Dann geht das Spielchen wieder von vorne los. Die KVdR Voraussetzungen sind erneut - zum Zeitpunkt der Antragstellung auf die Witwerrente zu prüfen.
Wenn der Witwer die KVdR Voraussetzungen selber nicht erfüllt, kommt er dennoch in die KVdR rein, wenn die verstorbene Ehefrau sie erfüllt hat.
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- Registriert: 19.12.2010, 22:22
Hallo,
Danke für die Mühe.
Ja, sie war auch Rentnerin.Hm, war die verstorbene Ehefrau auch Rentnerin?
Ja, sie hatte die Voraussetzungen für die KVdr erfüllt.Hatte sie vielleicht die KVdR Voraussetzungen erfüllt?
Ja, der Witwer wird/muss jetzt die Witwerrente beantragen.Wenn ja, dann beantragt der Witwer doch wohl jetzt eine Witwerrente, oder nicht.
OK, dann ist die KV Versicherung für den Witwer wohl gesichert.Wenn der Witwer die KVdR Voraussetzungen selber nicht erfüllt, kommt er dennoch in die KVdR rein, wenn die verstorbene Ehefrau sie erfüllt hat.
Danke für die Mühe.