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Einstellung Krankengeld während laufendem EM-Rentenantrag ?
Verfasst: 08.01.2011, 18:50
von rico70260
Eine Bekannte von mir ist seit Juli 2010 ununterbrochen krank geschrieben und bezieht seither Krankengeld.
Der behandelnde Psychiater schreibt Sie auch bis auf weiteres und wohl bis zum St. Nimmerleinstag krank....
Die Krankenkasse hat sich bisher auch (noch) nicht gemeldet, wegen zu stellendem Rehaantrag etc. oder macht sonstwie Druck . Die zahlen bisher immer pünktlich das Krankengeld und haben sich auch nicht 1 x bei ihr in den 6 Monaten gemeldet wie es denn so aussieht und ob und wann Sie wieder arbeiten können etc. pp...
Arbeitsstelle besteht auch nur noch auf dem Papier. Eine Wiedereingliederung wird von ihr abgelehnt und den Ärzten auch nicht befürwortet, da der Arbeitsplatz ursächlich mit ihrer psychsichen Erkrankung zu tun hat . Arbeitgeber stimmt einer WE wahrscheinlich auch nicht zu. Deshalb wird auch demnächst ein Auflösungsvertrag mit dem AG angestrebt.
Wenn Sie jetzt freiwillig kurzfristig einen EM-Antrag stellen würde - also ohne Aufforderung durch die Krankenkasse - , könnte/dürfte die Krankenkasse dann die Zahlung des Krankengeldes einfach einstellen ?
Im Normalfall wartet die Krankenkasse ja dann solange ab bis ueber den gestellten EM-Antrag von der Rentenversicherung entscheiden wurde und zahlt dann solange treu und brav weiter das Krankengeld.
Hat die Kasse eine rechtliche Möglichkeit während der Laufzeit des EM-Antrages die Kranlkengeldzahlung zu verweigern ? Kommt dies bei einem gestellten und paralell laufendem EM-Antrag in der Praxis schon mal vor ?
Danke fur eure Antworten dazu.
Verfasst: 08.01.2011, 19:27
von Krankenkassenfee
Hallo,
die Stellung des EM-Rentenantrages hat erst mal keine Auswirkung auf die Krankengeldzahlung.
Was passieren wird ist, dass die Kasse im Hintergrund prüfen wird, ob die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Und dann wird sie Euch das Gestaltungsrecht einschränken. Das bedeutet, dass Ihr dann über den Rentenantrag nicht mehr entscheiden könnt. Sprich: Ohne Zustimmung der Kasse könnt Ihr den Antrag dann weder zurückziehen noch abwandeln.
Praktisch hat das für Euch ja keine Auswirkungen, da Ihr den Antrag freiwillig gestellt habt. Warum solltet Ihr ihn dann zuückziehen wollen?
Die Rentenversicherung hat den Grundsatz "Reha vor Rente", kann also sein, dass Du auch erst mal zur Kur fahren wirst. Das ist vom Gestaltungsrecht dann aber auch inbegriffen, die Kur musst Du dann machen und kannst das auch nicht verschieben.
Die Kasse wird beim Rentenversicherungträger einen Ersatzanspruch anmelden. Das machen die, falls rückwirkend eine Rente gezahlt wird, dass sie ihr Krankengeld mit der Rentenversicherung verrechnen können. Doppelt gibt es nämlich nichts.
Was die Krankenkasse angeht: Die errechnen, bis wann Du Ansprüche auf Krankengeld hast (Höchtbezugsdauer) und halten aller Wahrscheinlichkeit weiterhin die Füße still (Krankengeldmanagement), weil ja nun die Rentenversicherung das prüft.
LG, Fee
Verfasst: 08.01.2011, 20:03
von rico70260
@Fee - Danke für die Antwort.
Das mit der Einschränkung des Gestaltungsrechtes durch die Kasse ist mir bekannt . Hab auch seinerzeit freiwillig einen Rehaantrag und sogar noch 3 ! Monate n a c h der Reha hat die Kasse das Verfahren dann auch förmlich per Schreiben an sich gezogen. Die Kasse kann das also auch noch nachträglich nachschieben. Das heisst obwohl man alles freiwillig und frühzeitig ( vielleicht auch zu früh ... ) gemacht hat, entzieht einem die Kasse das Verfahren dann noch. Bei mir auf das Datum des Rehaantrages.
Auch meiner Bekannten wäre dies aber völlig egal, da auch meine Bekannte ja unbedingt eine EM-Rente anstrebt und haben möchte. Warum sollte Sie also den EM-Antrag zurücknehmen oderr eine zuerkannte EM-Rente ablehnen ?
Die zu erwartende gesetzliche volle EM-Rente plus einer privaten BU-Rente, wird höher sein als das jetzige Krankengeld und darum wäre eine schnelle Rentenzuerkennung auch finanziell für Sie von Vorteil.
Sie möchte also selbst so schnell wie möglich raus aus dem Krankengeldbezug und ist sich in dieser Hinsicht mit der Kasse ja einig....
Das jetzt der EM-Antrag auch erst zu einer Reha führen kann ist auch klar.
Problem ist , das Sie einfach Angst davor hat, das trotz des gestellten EM-Antrages Sie z.b. jetzt demnächst irgendwann mal beim MDK vorgeladen und begutachtet wird und der dann womöglich feststellt , das Sie Arbeitsfähig ist und die Kasse daraufhin dann die Krankengeldzahlung einfach einstellt und Sie ohne Geld dasteht.
Da ich selbst schon 7 ! x in 5 Jahren begutachtet worden bin
(in diversen Schwerbehinderten- und Rentenverlängerungsverfahren ) und dort sehr viel negatives erlebt habe , weiss ich das diese Gutachten sehr sehr kritisch zu sehen sind und nicht immer der Realität/ der Wahrheit entsprechen und schnell so ein Szenario wie oben beschrieben und befürchtet eintreten kann.
Das heisst also konkret, da der EM-Antrag nix mit der Krankengeldzahlung zu tun hat, kann/darf die Kasse durchaus - wenn der MDK Arbeitsfähigkeit attestieren würde - die Zahlung des Krankengeldes einstellen ?
Ich hatte gedacht, in der Praxis würde sich die Kasse während eines gestellten EM-Antrages und bis zur Entscheidung darüber durch die RV ruhig verhalten und auf jeden Fall das Krankengeld weiterzahlen. Weitere AU Schreibung durch den Arzt natürlich vorausgesetzt.
Dem ist dann also nicht so und man bewegt sich da schon auf dünnem Eis.
Verfasst: 08.01.2011, 20:56
von Czauderna
Hallo,
grundsätzlich kenne ich das auch nur so - bei einem gestellten Rentenantrag, vor allem nach einer "erfolglosen" Reha verhält sich die Kasse "ruhig", was allerdings die Regel i solchen Fällen ist, das das Gestaltungsrecht des Versicherten eingeschränkt wird, d.h. er darf dann z.B. den Rentenantrag ohne Zustimmung der Kasse nicht zurücknehmen, ansonsten wird das Krankengeld verweigert.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 08.01.2011, 21:28
von rico70260
Meine Bekannte wird die Krankenkasse natürlich sofort dann vom gestellten EM-Rentenantrag in Kenntnis setzen. Sie erhofft sich natürlich, das eben dadurch die Kasse dann " die Füße " erstmal weiterhin still hält...
Hoffentlich geht der EM-Antrag dann recht schnell durch und dann ist die Kuh und damit die ganze Krankengeldgeschichte sowieso vom Eis.
Aber aus eigener - leidiger - Erfahrung weiss ich, das so ein EM-Antragsverfahren und wenn man womöglich dann noch in den Widerspruch gehen muss, auch mal schnell bis zu 1 Jahr dauern kann. Gehts dananach noch vors das Sozialgericht sind auch 2 Jahre mal schnell rum..
.o.k. dann ist man ja sowieso schon längst aus der Krankenkasse " ausgesteuert " und die Agentur für Arbeit ( wegen ALG I ) käme erstmal ins Spiel. Ganz ohne Geld eines Leistungsträgers steht Sie ja niemals da.
Wenn die Kasse also jetzt auf den EM-Antrag hin dann sofort das Gestaltungsrecht einschränkt , ist das - wie gesagt - völlig in Ordnung . Nur sollte sie bitte eben nicht rumzicken und Probleme machen wegen der weiteren Krankengeldzahlung.
Natürlich ginge man dann schon alleine gegen die Androhung der Einstellung der Krankengeldzahlung sofort per VdK/SoVD/ Rechtsanwalt massiv vor und man wird die dann sicher auch wieder ans Laufen bekommen. Fragt sich nur wie lange das dann dauert...
Denke die ganzen Befürchtungen sind aber rein theoretischer Natur und werden praktisch so hoffentlich nicht vorkommen.
Verfasst: 09.01.2011, 13:27
von Krankenkassenfee
Hallo,
die Kasse wird den Fall Deiner Bekannten sicher im Rahmen des Vorlageverfahrens beim MDK durchsprechen/begutachten lassen. Und der MDK macht in den Fällen es oft so, dass er das Rentenverfahren abwartet. So viele Termine für eine körperliche Untersuchung hat die Kasse auch gar nicht, es gibt Kontingente.
Sicher seid Ihr vor der MDK-Vorladung nicht, aber die Erfahrung zeigt, dass bei der Konstellation es eher unwahrscheinlich ist.
LG, Fee
Re: Einstellung Krankengeld während laufendem EM-Rentenantra
Verfasst: 09.01.2011, 18:38
von Machts Sinn
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