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nach dem Bund nicht mehr versichert-und nun??

Verfasst: 07.01.2011, 12:08
von nordskater
Hallo,
ich habe ein außergewöhnliches Problem und benötige dringend Hilfe. Da ich nicht weiß, an wen ich mich wenden sollte, möchte ich es zunächst mal hier probieren.
Ein Bekannter war beim Bund und hat das Medizinstudium begonnen. Nach einem Selbstmordversuch ist er nun zurück bei seinen Eltern und seit über einem Jahr nicht mehr Angehöriger der Bundeswehr. Seit diesem Zeitpunkt ist er nicht mehr krankenversichert und sieht die Notwendigkeit dieser gesetzlichen Pflichtversicherung auch nicht ein. Er lehnt die Arbeitslosmeldung kategorisch ab und meint, dass er ein normales Leben führt. Tatsächlich lebt er derzeit noch von Ersparnissen, die demnächst aber schwinden werden. Er hält sich selbst für einen gesunden Menschen, der die ggf. dringenden Arztbesuche selbst zahlt. Unvorhergesehene Krankheiten widerfahren ihm nicht, weil er kein gefährliches Leben führt, so seine Meinung. Tatsächlich sitzt er viel zuhause und meidet jegliche soziale Kontakte.

Da er schon 27 ist, können ihn seine Eltern auch nicht mehr familienversichern, oder? Gibt es irgendeine, wenn auch schwierige Lösung, wie er versichert werden kann? Ggf. auch ohne seine Einwilligung/ Unterschrift? Bevor er den Schritt Richtung pschychische Behandlung machen kann, muss er doch versichert sein?

Verfasst: 08.01.2011, 01:27
von leser
Erhält er noch Übergangsgebührnisse vom Bund (ist meist bei Zeitsoldaten der Fall)? Dann könnte er noch Beihilfeanspruch durch den Bund haben. Falls ja, ggf mit der Dienststelle klären, wie hoch die Beihilfeansprüche im Leistungsfall sind (70% oder so).
Darüber hinaus sollte ggf. zeitweise eine gerichtliche Betreuung (möglichst durch Angehörige) geprüft werden (Vormundschaftsgericht), um stellvertretend für ihn sämtliche Formalitäten und Anträge (Behörden, Sozialversicherung) stellen zu können, falls er selbst dazu nicht in der Lage ist. Ggf gibt er ja auch freiwillig eine zeitweise Zustimmung, bis seine gesundheitliche Lage sich wieder stabilisiert hat.
Eine Arbeitslosmeldung macht nur Sinn, wenn er auch zu einer Erwerbstätigkeit in der Lage und auch bereit ist, diese auszuüben.

Verfasst: 08.01.2011, 09:52
von Krankenkassenfee
Hallo,

er wird den Sinn dieser gesetzlichen Versicherung eines Tages schon noch einsehen - spätestens dann, wenn Leistungen nicht mehr selbst bezahlt werden können.
Nur dann wird es teuer, denn die Versicherung (wenn er zu dem Personenkreis der GKV zählt) beginnt rückwirkend ab 1.4.07 bzw. ab dem Zeitpunkt nach der Bundeswehr. Je schneller diese Einsicht reift, desto weniger hoch it die Nachzahlung.

Ich empfehle über die Eltern das anzuleiern, dier nämlich ggf. auch unterhaltspflichtig sind und den Spaß ggf. dann bezahlen dürfen, wenn es hart auf hart kommt.

Familienversicherung geht definitiv über die Eltern nicht. Nur über eine eventuelle Frau, was zumindestens für die Versicheurng die günstigste Variante wäre (wenn da was ansteht) ;-)

Und nein, als behindertes Kind über die Eltern klappt auch nicht, weil das zu Zeiten der Familienversicherung beantragt werden muss, ärztliche Atteste vorliegen müssen und noch div. andere Voraussetzungen.

LG, FEe