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GKV für Rentner und "dauernde Last"

Verfasst: 07.01.2011, 10:17
von Löffel
Hallo zusammen,
ich bin per Zufall auf dieses Forum gestoßen - ein toller "Marktplatz" für Fragen und Antworten. Ich habe schon viel gelesen, aber eine Antwort auf meine Frage noch nicht gefunden.
Es geht um folgendes:
Ich plane, mit meinen Eltern - beide Rentner - das Konstrukt der Schenkung von Wohneigentum entgegen einer dauernden Last zu vereinbaren. Es ist klar, dass meine Eltern diese Einkünfte steuerlich geltend zu machen haben.
Meine Eltern sind beide in der TK versichert. Müssen sie auf die Einnahmen aus der dauernden Last eigentlich KV-Beiträge zahlen?
Wo finde ich weitere Informationen dazu?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Löffel

Verfasst: 07.01.2011, 12:08
von GerneKrankenVersichert
Sind deine Eltern in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert? Das ist (von einigen Ausnahmen abgesehen) dann der Fall, wenn die Rentenversicherung die Beiträge zur Krankenversicherung einbehält und an die Krankenkasse abführt.

Verfasst: 07.01.2011, 12:44
von Löffel
Hallo GerneKrankenVersichert!
Vielen Dank für deine rasche Antwort.
Meine Eltern sind pflichtversichert. Ist das von Bedeutung? Gibt es da Unterschiede?
LG,
Löffel

Verfasst: 07.01.2011, 18:57
von heinrich
ja Löffel, sonst hätte KGV dies nicht abgefragt.

Sie sind also pflichtversicherte Rentner. Also Rentner, die in der KVdR (Krankenversicherungspflicht der Rentner).


Dabei sind solche Einnahmen NICHT beitragspflichtig.

Bei einer freiwilligen Versicherung, also auch bei freiwillig versicherten Rentnern, sind ALLE Einnahmen beitragspflichtig.

Ob die Eltern wirklich pflichtversichert sind, wenn Du Zweifel hast, kann man leicht durch einen Anruf bei der Krankenkasse erfragen.

Verfasst: 07.01.2011, 22:48
von Löffel
Vielen Dank für diese rasche und unbürokratische Hilfe!!!
Euch allen ein schönes Wochenende,
Löffel