Wechsel zu studentischer Versicherung - welche Leistungen?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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moep
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Wechsel zu studentischer Versicherung - welche Leistungen?

Beitrag von moep » 05.01.2011, 14:08

Hallo,
ich habe eine Frage, die mir Google leider nicht beantworten kann und die mich langsam zur Verzweiflung treibt...

Bis März 2011 bin ich regulär familienversichert bei der DAK, dann werde ich 25 und trete in die studentische Versicherung ein. Da ich bei derselben Kasse bleibe, kann man das ja nicht wirklich als Kassenwechsel bezeichnen - ich verstehe es eher als Tarifwechsel. Meine Frage ist nun: bleiben meine Daten bestehen oder werde ich als neues Mitglied aufgenommen? Oder anders gefragt - welche Leistungen kann ich beziehen?

Der Hintergrund ist folgender:
bis vor einigen Monaten habe ich eine Psychotherapie gemacht, die auf zunächst ein Jahr ausgelegt war und auch zu Ende gebracht wurde. Der Therapeut hat mich darüber informiert, dass ich nun 2-3 Jahre warten müsse, um eine neue Therapie beginnen zu können oder ich könne innerhalb eines halben Jahres wieder zu ihm kommen und einen Verlängerungsantrag stellen.
Ich will nicht sagen, dass die Therapie nutzlos war, doch lag mir der Ansatz (tiefenpsychologisch) so gar nicht. Gerne würde ich so bald wie möglich etwas Neues versuchen. Die Frage ist nur - geht das? Bin ich nach meinem Wechsel zur Studentenversicherung quasi wieder ein unbeschriebenes Blatt (als hätte ich zu einer anderen Kasse gewechselt) und mir steht eine weitere Therapie zu oder muss ich tatsächlich 2-3 Jahre warten, da die Kasse quasi alle Infos über mich hat?

Czauderna
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Re: Wechsel zu studentischer Versicherung - welche Leistunge

Beitrag von Czauderna » 05.01.2011, 21:14

moep hat geschrieben:Hallo,
ich habe eine Frage, die mir Google leider nicht beantworten kann und die mich langsam zur Verzweiflung treibt...

Bis März 2011 bin ich regulär familienversichert bei der DAK, dann werde ich 25 und trete in die studentische Versicherung ein. Da ich bei derselben Kasse bleibe, kann man das ja nicht wirklich als Kassenwechsel bezeichnen - ich verstehe es eher als Tarifwechsel. Meine Frage ist nun: bleiben meine Daten bestehen oder werde ich als neues Mitglied aufgenommen? Oder anders gefragt - welche Leistungen kann ich beziehen?

Der Hintergrund ist folgender:
bis vor einigen Monaten habe ich eine Psychotherapie gemacht, die auf zunächst ein Jahr ausgelegt war und auch zu Ende gebracht wurde. Der Therapeut hat mich darüber informiert, dass ich nun 2-3 Jahre warten müsse, um eine neue Therapie beginnen zu können oder ich könne innerhalb eines halben Jahres wieder zu ihm kommen und einen Verlängerungsantrag stellen.
Ich will nicht sagen, dass die Therapie nutzlos war, doch lag mir der Ansatz (tiefenpsychologisch) so gar nicht. Gerne würde ich so bald wie möglich etwas Neues versuchen. Die Frage ist nur - geht das? Bin ich nach meinem Wechsel zur Studentenversicherung quasi wieder ein unbeschriebenes Blatt (als hätte ich zu einer anderen Kasse gewechselt) und mir steht eine weitere Therapie zu oder muss ich tatsächlich 2-3 Jahre warten, da die Kasse quasi alle Infos über mich hat?
Hallo,
bei einem Wechsel von der Familienversicherung in die eigene Mitgliedschaft und dies bei der gleichen Kasse gibt es keine Nachteile und keine Vorteile - der Leistungsanspruch (Geldleistungen wie Krankengeld oder Mutterschaftsgeld bei Arbeitnehmern und Selbständigen mal ausgenommen) bleibt gleich.
Speziell zur Psychotherapie - bei einem Kassenwechsel uind der beantragung einer Psychotherapie innerhab von zweei Jahren fragt die Nachfolgekasse bei der Vorgängerkasse an ob eine Behandlung stattgefunden hat.
Gruss
Czauderna

moep
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Beitrag von moep » 06.01.2011, 17:13

Hallo Czauderna,

danke für die schnelle und hilfreiche Antwort! Ist zwar nicht unbedingt das, was ich gehofft hatte, aber irgendwie hatte ich schon vermutet, dass ich um die Wartezeit nicht herum komme ;)

Noch eine kurze Frage: wird bei der Beantragung einer neuen Therapie ein Unterschied darin gemacht, ob man denselben Ansatz erneut verfolgt oder einen anderen wählt?

Gruß, moep

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.01.2011, 21:44

moep hat geschrieben:Hallo Czauderna,

danke für die schnelle und hilfreiche Antwort! Ist zwar nicht unbedingt das, was ich gehofft hatte, aber irgendwie hatte ich schon vermutet, dass ich um die Wartezeit nicht herum komme ;)

Noch eine kurze Frage: wird bei der Beantragung einer neuen Therapie ein Unterschied darin gemacht, ob man denselben Ansatz erneut verfolgt oder einen anderen wählt?

Gruß, moep
Hallo,
dazu bin ich zuwenig Fachmann - in solchen Fragen fragen wir den medizinischen Dienst. Ich habe es aber schon erlebt dass auch ohne die Einhaltung der "Wartefrist" neu bewilligt wurde, kommt eben auf den Einzelfall an.
Gruss
Czauderna

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