Wieder arbeitsfähig kurz vor Aussteuerung

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Andreas123
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Wieder arbeitsfähig kurz vor Aussteuerung

Beitrag von Andreas123 » 05.01.2011, 14:00

Hallo,
demnächst erlischt laut KK-Schreiben mein Krankengeldanspruch von 78 Monaten. Dann endet auch automatisch die Mitgliedschaft in der KK. Was passiert, wenn man vor Ablauf der 78 Wochen auf eine weitere AU verzichtet?

(Ok, dann gibt`s auch kein Krankengeld mehr und man müsste sich mit zusammengebissenen Zähnen beim Arbeitgeber anbieten oder endlich die Kündigung erhalten, damit man sich "ordentlich" arbeitslos melden kann, denn sonst sitzt man ja zwischen allen Stühlen ... ein SB-Antrag läuft und läuft, die Teilhabe am Arbeitsleben bei der RV läuft und läuft ..., Berufsunfähigkeit ist laut diverser Gutachten gegeben ... ).

Um auf die konkrete Frage zurückzukommen: Dann bleibe ich doch erst einmal in der gesetzlichen KV oder?
:roll:
Danke, Andreas

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 05.01.2011, 19:18

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Andreas123
Beiträge: 2
Registriert: 05.01.2011, 13:36

Ausgesteuert und ALG-1

Beitrag von Andreas123 » 05.01.2011, 20:27

Hallo Machts Sinn!
Über das Thema "Kein ALG-1 weil noch nicht gekündigt" stolpere ich seit Tagen im Internet. Deine Antwort macht mir Mut - hoffentlich wissen die das bei der Arbeitsagentur auch, scheint nicht der Fall zu sein, da dort oft genau dieses Problem auftaucht.

Also - habe ich richtig verstanden: Ruhig bis zur Aussteuerung warten und nahtlos ALG 1 beantragen (am besten jetzt schon melden) und sich dann zur Verfügung stellen...!?

Danke, Andreas :!:

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Ausgesteuert und ALG-1

Beitrag von Czauderna » 05.01.2011, 21:18

Andreas123 hat geschrieben:Hallo Machts Sinn!
Über das Thema "Kein ALG-1 weil noch nicht gekündigt" stolpere ich seit Tagen im Internet. Deine Antwort macht mir Mut - hoffentlich wissen die das bei der Arbeitsagentur auch, scheint nicht der Fall zu sein, da dort oft genau dieses Problem auftaucht.

Also - habe ich richtig verstanden: Ruhig bis zur Aussteuerung warten und nahtlos ALG 1 beantragen (am besten jetzt schon melden) und sich dann zur Verfügung stellen...!?

Danke, Andreas :!:

Hallo,

nein, das ist ein ganz "normaler" Vorgang - wenn der Arbeitnehmer das Schreiben der Kasse über das Leistungsende erhält geht er zum Arbeitsamt, legt den bescheid der Kasse dort vor und erhält Arbeitslosengeld (auch wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht). Ich kann aus meiner Praxis heraus nicht berichten dass sich da die Agentur für Arbeit schwer tun würde (jedenfalls nicht in unserer Region).
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Re: Ausgesteuert und ALG-1

Beitrag von Machts Sinn » 06.01.2011, 00:49

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

leser
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Registriert: 16.07.2010, 02:07

Beitrag von leser » 06.01.2011, 01:32

Hier auch noch eine Beschreibung der Sachlage:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/f ... rankengeld

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