AOK möchte Krankengeldzahlung zum Monatsende einstellen
Verfasst: 30.12.2010, 11:26
Hallo,
ich bin neu hier und habe ein dringendes Anliegen.
Ich komme sofort zum Thema:
Meine Frau ist seit August 2009 arbeitslos und bekommt Arbeitslosengeld.
Seit Anfang Juli diesen Jahres ist sie allerdings aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung AU geschrieben. 1 Woche nach Krankschreibung folgte dann, wie vom Hausarzt angekündigt, ein Stationärer aufenthalt in einer Klinik. Nach 6 Wochen began dann die Krankengeldzahlung der AOK.
Entlassen wurde sie erst im Oktober.
Mittlerweile hat sie auch einen Psychiater bei diesem sie einmal Monatlich vorstellig sein muss. Sie ist auch weiterhin AU geschrieben.
Der nächste Termin ist am 4. Januar.
Auf dem Auszahlungsschein ist das auch alles so vermerkt.
Laut diesem ist sie "bis auf weiteres" AU geschrieben und hat ihren nächsten Termin (siehe oben) am 4.1.11.
Soweit die Geschichte.
Am 22.12. bekam ich einen Anruf von "unserem Gesprächspartner" von der AOK.
Er teilte mir mit, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung festgestellt hat, dass meine Frau mindestens 3 Stunden arbeitsfähig sei. Ein entsprechender Brief würde folgen.
Der sah dann so aus:
Sehr geehrte Frau S,
der Medizinische Dienst der Krankenkasse hat festgestellt, dass Sie für leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Stunden arbeitsfähig sind. Wir bitten Sie sich zur Vermittlung einer entsprechenden Tätigkeit an die Agentur für Arbeit zu wenden. Durch den Bezug von Arbeitslosengeld wäre auch Ihr weiterer Krankenversicherungsschutz sichergestellt.
Krankengeld zahlen wir Ihnen noch bis zum 31.12.2010. Bitte reichen Sie uns dafür den von Ihnen unterschriebenen Krankengeld-Auszahlungsschein ein. Ihr behandelnder Arzt erhält eine Kopie dieses Schreibens.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter der unten bezeichneten Anschrift oder bei jedem anderen Kundencenter der AOK Widerspruch erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Drauf folgte unser Widerspruch. Der sah so aus:
Widerspruch
Ihr Schreiben vom 22.12.2010, Ihr Zeichen: XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben lege ich Widerspruch gegen Ihre Entscheidung ein.
Meine Arbeitsunfähigkeit geht über den 31.12.2010 hinaus. Nach einem Gespräch am 23.12.2010 mit Frau Dr. med. XXX (Fachbereich Psychiatrie) besteht auch nach einem erneuten Termin am 04.01.2011 (siehe Auszahlungsschein) aufgrund der schwere meiner Erkrankung (F32.3) weiterhin bis auf Weiters die Arbeitsunfähigkeit. Ein entsprechendes Attest wird in Kürze nachgereicht.
Ich bitte Sie daher, mir das zustehende Krankengeld weiterhin auszuzahlen. Sobald ich wieder arbeitsfähig bin, werden Sie von mir bzw. den zuständigen Stellen informiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Darauf folgte recht zügig:
Sehr geehrte Frau S,
wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruchs gegen unseren Bescheid vom 24.12.2010.
Wir prüfen zunächst, ob unsere Entscheidung zu Ihren Gunsten geändert werden kann. Sofern eine Änderung für uns nicht möglich ist, werden wir die für die Entscheidung ausschlaggebenden Gründe in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern und erforderlichenfalls die Unterlagen unserem Widerspruchsausschuss zur entgültigen Entscheidung vorlegen.
Um finanzielle Nachteile zu vermeiden (und den weiteren Versichrungsschutz sicherzustellen) empfehlen wir Ihnen, sich vorsorglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
So...
Bis jetzt habe ich noch nicht auf dieses Schreiben reagiert.
Auch habe ich meiner Frau davon abgeraten sich arbeitslos geschweige denn arbeitssuchend zu melden.
Ich habe schon einiges hier im Forum gelesen.
Der medizinische Dienst hat nur nach Aktenlage "festgellt".
Für mich sieht das Ganze so aus, als wenn die AOK meine Frau dazu nötigt sich Arbeitslos zu melden.
Eine Frechheit finde ich ausserdem, dass uns so ein Schreiben nur wenige Tage vor (der geplanten) Aufhebung des Krankengeldes zukommt.
Wir haben den Ausszahlungsschein natürlich auch noch nicht unterschrieben zurückgesendet.
Meine Frau war damals ein Arbeitstier, doch heute geht garnichts mehr.
Sie ist sehr oft müde, kann Nachts kaum schlafen und schläft daher häufig tagsüber.
Sie fällt jedes Mal wieder in ein tiefes Loch, sollten irgendwelche Schlüßelreize gegenwärtig sein.
Sie leidet an starken (für Angehörige kaum auszuhaltenden) Depressionen. Ihr Zustand hat sich ausserdem wieder verschlechtert.
Und dann noch dieser Ärger der mit zusätzlichem Stress verbunden ist.
Ihre Psychiaterin hat ihr gesagt, dass an Arbeit noch lange nicht zu denken ist und diese ganz hinten ansteht.
Aber mal wieder zum vorgehen der AOK.
Wie ich hier im Forum erfahren habe, hat ein Widerspruch mittlerweile aufschiebende Wirkung. Ich bin fest davon überzeugt, dass die AOK bzw. dieser Mitarbeiter reichlich Formfehler in seinem Versuch, die Ängste und Unsicherheit der Menschen auszunutzen, getan hat.
Wie sollte ich auf sein letztes Schreiben reagieren? Soll ich ihm schreiben, dass meine Frau sich nicht Arbeitslos meldet? Oder muss sie sich gar arbeitslos melden?
Soll ich ihn evtl. um Einsicht in die Entscheidung des MDK bitten?
Warum liegt unser Schreiben noch nicht bei der Widerspruchsstelle???
Sollte ich ihm mal das "Rundschreiben 49" (hier aus dem Forum zukommen lassen?
Sollte sich meine Frau noch vor Jahresende (also vor dem 31.12.) erneut AU schreiben lassen? Ihre Psychiaterin ist aber zwischen Weihnachten und Neujahr nicht da.
Was sollen wir tun?
ich bin neu hier und habe ein dringendes Anliegen.
Ich komme sofort zum Thema:
Meine Frau ist seit August 2009 arbeitslos und bekommt Arbeitslosengeld.
Seit Anfang Juli diesen Jahres ist sie allerdings aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung AU geschrieben. 1 Woche nach Krankschreibung folgte dann, wie vom Hausarzt angekündigt, ein Stationärer aufenthalt in einer Klinik. Nach 6 Wochen began dann die Krankengeldzahlung der AOK.
Entlassen wurde sie erst im Oktober.
Mittlerweile hat sie auch einen Psychiater bei diesem sie einmal Monatlich vorstellig sein muss. Sie ist auch weiterhin AU geschrieben.
Der nächste Termin ist am 4. Januar.
Auf dem Auszahlungsschein ist das auch alles so vermerkt.
Laut diesem ist sie "bis auf weiteres" AU geschrieben und hat ihren nächsten Termin (siehe oben) am 4.1.11.
Soweit die Geschichte.
Am 22.12. bekam ich einen Anruf von "unserem Gesprächspartner" von der AOK.
Er teilte mir mit, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung festgestellt hat, dass meine Frau mindestens 3 Stunden arbeitsfähig sei. Ein entsprechender Brief würde folgen.
Der sah dann so aus:
Sehr geehrte Frau S,
der Medizinische Dienst der Krankenkasse hat festgestellt, dass Sie für leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Stunden arbeitsfähig sind. Wir bitten Sie sich zur Vermittlung einer entsprechenden Tätigkeit an die Agentur für Arbeit zu wenden. Durch den Bezug von Arbeitslosengeld wäre auch Ihr weiterer Krankenversicherungsschutz sichergestellt.
Krankengeld zahlen wir Ihnen noch bis zum 31.12.2010. Bitte reichen Sie uns dafür den von Ihnen unterschriebenen Krankengeld-Auszahlungsschein ein. Ihr behandelnder Arzt erhält eine Kopie dieses Schreibens.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter der unten bezeichneten Anschrift oder bei jedem anderen Kundencenter der AOK Widerspruch erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Drauf folgte unser Widerspruch. Der sah so aus:
Widerspruch
Ihr Schreiben vom 22.12.2010, Ihr Zeichen: XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben lege ich Widerspruch gegen Ihre Entscheidung ein.
Meine Arbeitsunfähigkeit geht über den 31.12.2010 hinaus. Nach einem Gespräch am 23.12.2010 mit Frau Dr. med. XXX (Fachbereich Psychiatrie) besteht auch nach einem erneuten Termin am 04.01.2011 (siehe Auszahlungsschein) aufgrund der schwere meiner Erkrankung (F32.3) weiterhin bis auf Weiters die Arbeitsunfähigkeit. Ein entsprechendes Attest wird in Kürze nachgereicht.
Ich bitte Sie daher, mir das zustehende Krankengeld weiterhin auszuzahlen. Sobald ich wieder arbeitsfähig bin, werden Sie von mir bzw. den zuständigen Stellen informiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Darauf folgte recht zügig:
Sehr geehrte Frau S,
wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruchs gegen unseren Bescheid vom 24.12.2010.
Wir prüfen zunächst, ob unsere Entscheidung zu Ihren Gunsten geändert werden kann. Sofern eine Änderung für uns nicht möglich ist, werden wir die für die Entscheidung ausschlaggebenden Gründe in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern und erforderlichenfalls die Unterlagen unserem Widerspruchsausschuss zur entgültigen Entscheidung vorlegen.
Um finanzielle Nachteile zu vermeiden (und den weiteren Versichrungsschutz sicherzustellen) empfehlen wir Ihnen, sich vorsorglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
So...
Bis jetzt habe ich noch nicht auf dieses Schreiben reagiert.
Auch habe ich meiner Frau davon abgeraten sich arbeitslos geschweige denn arbeitssuchend zu melden.
Ich habe schon einiges hier im Forum gelesen.
Der medizinische Dienst hat nur nach Aktenlage "festgellt".
Für mich sieht das Ganze so aus, als wenn die AOK meine Frau dazu nötigt sich Arbeitslos zu melden.
Eine Frechheit finde ich ausserdem, dass uns so ein Schreiben nur wenige Tage vor (der geplanten) Aufhebung des Krankengeldes zukommt.
Wir haben den Ausszahlungsschein natürlich auch noch nicht unterschrieben zurückgesendet.
Meine Frau war damals ein Arbeitstier, doch heute geht garnichts mehr.
Sie ist sehr oft müde, kann Nachts kaum schlafen und schläft daher häufig tagsüber.
Sie fällt jedes Mal wieder in ein tiefes Loch, sollten irgendwelche Schlüßelreize gegenwärtig sein.
Sie leidet an starken (für Angehörige kaum auszuhaltenden) Depressionen. Ihr Zustand hat sich ausserdem wieder verschlechtert.
Und dann noch dieser Ärger der mit zusätzlichem Stress verbunden ist.
Ihre Psychiaterin hat ihr gesagt, dass an Arbeit noch lange nicht zu denken ist und diese ganz hinten ansteht.
Aber mal wieder zum vorgehen der AOK.
Wie ich hier im Forum erfahren habe, hat ein Widerspruch mittlerweile aufschiebende Wirkung. Ich bin fest davon überzeugt, dass die AOK bzw. dieser Mitarbeiter reichlich Formfehler in seinem Versuch, die Ängste und Unsicherheit der Menschen auszunutzen, getan hat.
Wie sollte ich auf sein letztes Schreiben reagieren? Soll ich ihm schreiben, dass meine Frau sich nicht Arbeitslos meldet? Oder muss sie sich gar arbeitslos melden?
Soll ich ihn evtl. um Einsicht in die Entscheidung des MDK bitten?
Warum liegt unser Schreiben noch nicht bei der Widerspruchsstelle???
Sollte ich ihm mal das "Rundschreiben 49" (hier aus dem Forum zukommen lassen?
Sollte sich meine Frau noch vor Jahresende (also vor dem 31.12.) erneut AU schreiben lassen? Ihre Psychiaterin ist aber zwischen Weihnachten und Neujahr nicht da.
Was sollen wir tun?