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Teilrente und KK-Beiträge
Verfasst: 22.12.2010, 12:00
von windsong
Hallo,
leider hab ich z. Zt. sehr viele Baustellen. Bei einer bin ich etwas verwirrt, vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich bekomme seit August 2009 rückwirkend eine Teilrente.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich Krankengeld bezogen.
Der Rentenbescheid kam im Juni 2010.
Die Techniker will jetzt von mir aus der Teilrente Beiträge für ein halbes Jahr haben, also von August 2009 - März 2010. Bis März habe ich Krankengeld bekommen, danach ALG. Deshalb der Zeitraum.
Jetzt hat die Rentenvers. aber meine Rente (da hätte es ja eigentlich Nachzahlungen gegeben) mit der Krankenkasse verrechnet und zwar den vollen Rentenbetrag.
Wie soll ich denn von dieser Rente, von der ich ja keinen Cent bekommen habe, noch Beiträge zahlen ?
Die Techniker sagt, sie habe das mit dem Krankengeld verrechnet.
Ist ja gut und schön - aber dann können sie doch davon keine Beiträge mehr erheben bzw. der Beitragsanteil wäre dann doch entsprechend als Beitrag zu verbuchen, oder ?
Die Rentenvers. hat mir keinen Beitragszuschuß gezahlt, weil die 3-Monatsfrist zur Beantragung abgelaufen sei. Kunststück - der Rentenbescheid kam ja erst 8 Monate nach Beginn der Rente. Da läuft der Widerspruch noch.
Muß ich also die Krankenkassen-Beiträge noch bezahlen ?
Beim Lohn ist es doch auch so, daß erst mal vom Brutto die Sozialvers.-Beiträge abgezogen werden und was dann noch übrig ist kann mit sonstigen Forderungen verrechnet werden.
Wie seht ihr das ?
Verfasst: 22.12.2010, 16:01
von heinrich
wie warst Du denn von August 2009 bis Juni 2010 versichert
freiwillig als Arbeitnehmer, weil mit dem Verdienst oberhalb der
Jahresarbeitsentgeltgrenze
oder
als Pflichtversicherter
Re: Teilrente und KK-Beiträge
Verfasst: 22.12.2010, 18:18
von Gast
windsong hat geschrieben:Die Rentenvers. hat mir keinen Beitragszuschuß gezahlt, weil die 3-Monatsfrist zur Beantragung abgelaufen sei. Kunststück - der Rentenbescheid kam ja erst 8 Monate nach Beginn der Rente. Da läuft der Widerspruch noch.
der Antrag auf Beitragszuschuss kann meines Erachtens bereits mit dem Rentenantrag gestellt werden. den Zuschuss bekommt aber nicht jeder. deshalb meine Frage ergänzend zu heinrich: Werden die Voraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner von ihnen erfüllt oder nicht?
Verfasst: 25.12.2010, 21:47
von windsong
Hallo,
erstmal danke für eure Aufmerksamkeit und ... noch schöne Restweihnachten.
Im fraglichen Zeitraum war ich krank geschrieben und bezog Krankengeld.
Vor meiner längeren Erkrankung war ich freiwllig versichert als Arbeitnehmer mit Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Aber ich habe ab diesem Termin (August 2009) die Teilrente bewilligt bekommen und war weiterhin krank geschrieben.
Die Teilrente liegt natürlich weit unterhalb dieser Grenze.
Eigentlich müßte ich in die Pflichtversicherung gerutscht sein, was die Krankenkasse aber verneint. Sie richtet sich nach dem letzten "Status".
Das sind Fragen, die für mich auch noch nicht wirklich geklärt sind.
Aber sie haben die komplette Rentenzahlung für diese Zeit kassiert.
Wenn ich von dieser Rente Beiträge zahlen soll, dann muß mir davon doch erst mal was bleiben und das war ja nicht der Fall.
Verfasst: 25.12.2010, 22:26
von test
Hallo,
möglicherweise stellt es sich so dar:
1. Krankengeldbezug, und deshalb in der Zeit beitragsfrei.
2. rückwirkende Rentenbewilligung.
3. durch die Rente rückwirkender Wegfall des Krankengeldes (beide Leistungen können in diesem Fall nicht parallel bezogen werden).
4. die Rente ist geringer als das Krankengeld. Aber durch "Günstigkeitsvergleich" darf der Rentner das höhere Krankengeld behalten, muss dafür aber die geringere Rente an die Kasse abtreten (also einen Teil des Krankengeldes zurückzahlen). Dafür ist auch keine Erklärung/Einverständnis der Rentners erforderlich, darauf hat die Krankenkasse einen eigenen Rechtsanspruch.
5 durch rückwirkenden Rentenbeginn besteht auch wieder rückwirkend ab Rentnenbeginn Beitragspflicht zur Krankenkasse..
6. Weil vor Rentenantrag entsprechend lange freiwillige Versicherung bestand, gibts als Rentner trotz geringeren Einkommens keine Versicherungspflicht. Bleibt damit nur die freiwillige Versicherung.
7. Die Rentenhöhe ist auch massgeblich für die Berechnung der Beiträge zur freiwilligen Versicherung. Denn: die Rente hast Du bekommen. Sie ist nur in voller Höhe an die Krankenkasse gegangen, damit Du das höhere Krankengeld behalten konntest.
8 Du hast also in der Zeit zwischen Rentenantrag und Rentenbescheid Geld bekommen, aber keine Krankenkassenbeiträge bezahlt. Das musst Du nun nachholen. Der Liquiditätsvorteil einschliesslich möglicher Zinsgewinne geht zu Deinen Gunsten.
9. Der Antrag auf Beitragszuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung wäre m.W. schon ein einfaches Kreuz auf der Meldung zur Krankenversicherung der Rentner gewesen. Zu diesem Thema würde ich mich nochmal an die Krankenkasse wenden.
10. Üblicherweise sind die Krankenkassen bei Beitragsrückständen mit Ratenzahlungsvereinbarungen einverstanden. Muss aber schriftlich beantragt und begründet werden.
Schöne Weihnachten und mehr Glück im kommenden Jahr!
Verfasst: 26.12.2010, 03:28
von windsong
Hallo test,
vielen Dank für Deinen Beitrag. Du hast die Situation im Prinzip richtig dargestellt.
Aber
test hat geschrieben:
7. Die Rentenhöhe ist auch massgeblich für die Berechnung der Beiträge zur freiwilligen Versicherung. Denn: die Rente hast Du bekommen. Sie ist nur in voller Höhe an die Krankenkasse gegangen, damit Du das höhere Krankengeld behalten konntest.
Auf das Krankengeld hatte ich einen Anspruch, der aus jahrzehntelangen Beitragszahlungen resultiert. KG bekommt man doch auch bei Teilrente,
wenn man noch arbeitet und wegen Krankheit länger ausfällt.
test hat geschrieben:
8 Du hast also in der Zeit zwischen Rentenantrag und Rentenbescheid Geld bekommen, aber keine Krankenkassenbeiträge bezahlt. Das musst Du nun nachholen. Der Liquiditätsvorteil einschliesslich möglicher Zinsgewinne geht zu Deinen Gunsten.
Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Per Gesetz ist man beitragsfrei bei Krankengeldbezug. Darauf dürfen also keine Beiträge erhoben werden.
Einen Liquiditätsvorteil und Zinsgewinn hatte ich nicht. Denn ich habe keinen Cent von der Rente bekommen. Diese Vorteile hatte höchstens die Rentenversicherung, die ja erst sehr spät den Bescheid erteilt hat.
Natürlich sind keine Zinsen für die Renten-Nachzahlung berechnet und ausgezahlt worden.
Zur Versicherung der Rentner:
Mir hat die Krankenkasse direkt nach dem Rentenbescheid mitgeteilt, daß ich als Rentner weiter versichert bin. Erst mehrere Monate später kam dann die Zahlungsaufforderung für dieses halbe Jahr.
Ab April 2010 war ich lt. Krankenkasse aber wieder pflichtversichert, da ich zu diesem Zeitpunkt ausgesteuert wurde und AL bezog. Ab da war ich über das Arbeitsamt krankenversichert.
Das ich das Krankengeld teilweise zurück zahlen muß ist mir klar. Ist ja auch in Ordnung. Was ich aber nicht verstehe ist, daß man sozusagen das Brutto komplett abgeführt hat. Normalerweise werden Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zuerst abgezogen und dann das "Netto" mit Forderungen verrechnet.
Das ganze Übel resultiert allerdings nur daher, weil man mich als weiter freiwillig Versicherte eingestuft hat, trotz sehr geringen Einkommens.
Deshalb hat die Rentenversicherung keinen Beitrag abgeführt.
Deshalb muß ein "Beitragszuschuß" extra bei der RV beantragt werden, was der ehrenamtl. Rentenberater, der den Rentenantrag für mich gestellt hat, angeblich nicht getan hat.
Bei Rückfragen und dem Wunsch nach Erklärung bekomme ich sowohl von der KK als auch von der RV nur den Spruch: legen Sie Widerspruch ein.
Das hab ich natürlich gemacht ...... schon vor Monaten .........
Der Widerspruch dümpelt natürlich seitdem vor sich hin und die Krankenkasse will ihr Geld; keine Ratenzahlung, sofort und komplett.
Da ich nun schon lange krank bin, keine Aussicht auf Genesung besteht, im Gegenteil, bin ich bereits seit längerer Zeit natürlich finanziell stark eingeschränkt. Das wirkt sich auf Dauer schon sehr aus.
Das Krankengeld ist ja kein Almosen; das habe ich durch lange Beitragszahlungen (ca. 35 Jahre) sozusagen erwirtschaftet und somit einen Rechtsanspruch. Es ist übrigens das erste Mal in meinem Arbeitsleben, daß ich KG bezogen habe.
Ein Arbeitnehmer muß doch auch nicht noch Geld mitbringen für Beitragszahlungen. Das wird vom Brutto-Lohn abgezogen. Und das verlangt man von jemandem, der aus gesundheitlichen Gründen stark eingeschränkt ist ?
Verfasst: 26.12.2010, 11:37
von GerneKrankenVersichert
windsong hat geschrieben:Per Gesetz ist man beitragsfrei bei Krankengeldbezug. Darauf dürfen also keine Beiträge erhoben werden.
Ja. Auf das Krankengeld. Steht so im § 224 SGB V. "Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in Satz 1 genannten Leistungen". Dies gilt jedoch nicht für andere beitragspflichtige Einnahmen wie z. B. die Rente. Hier ist der § 240 Abs. 3 SGB V interessant. Ich kenne es nur so, dass die Krankenkasse bei dieser Konstellation Anspruch auf den Beitragszuschuss erhebt. Deshalb wird bei uns penibel darauf geachtet, dass der Antrag auch gestellt wurde und versucht, eine Abtretungserklärung einzuholen. Damit erübrigt sich die Rechnungsstellung beim Versicherten. Das scheint bei dir schiefgelaufen zu sein. Oder wurde dir tatsächlich der komplette Beitrag und nicht nur der Beitragszuschuss in Rechnung gestellt?
windsong hat geschrieben:
Zur Versicherung der Rentner:
Mir hat die Krankenkasse direkt nach dem Rentenbescheid mitgeteilt, daß ich als Rentner weiter versichert bin. Erst mehrere Monate später kam dann die Zahlungsaufforderung für dieses halbe Jahr.
Ab April 2010 war ich lt. Krankenkasse aber wieder pflichtversichert, da ich zu diesem Zeitpunkt ausgesteuert wurde und AL bezog. Ab da war ich über das Arbeitsamt krankenversichert.
Ab April hätte die Krankenkasse der Rentenversicherung die Pflichtversicherung melden müssen und die Rentenversicherung müsste die KV-Beiträge sofort von der Rente abgezogen haben. Ist das geschehen?
windsong hat geschrieben:
Das ich das Krankengeld teilweise zurück zahlen muß ist mir klar.
Wie, teilweise? War dein Krankengeld höher als die Rente?
Wegen der Sache mit dem nicht beantragten Beitragszuschuss könnte ich mir vorstellen, dass du eine Chance über die Schiene Beratungsfehler hast.
Verfasst: 29.12.2010, 14:36
von heinrich
sag doch mal : wie hoch ist die Bruttorente mtl.
wie hoch ist der mtl. Beitrag den die Krankenkasse fordert
untereilt nach Krankenversicherung
und
Pflegeversicherung
für den fraglichen Zeitraum natürlich.
Bitte präzise Angabe.
Danach kommt ausführlich Antwort
Verfasst: 01.01.2011, 10:57
von windsong
Hallo,
danke erst mal für eure Antworten.
Die Brutto-Rente beträgt 691,41 Euro.
Die Krankenkasse fordert 48,40 Euro.
Eine Unterteilung nach Krankenvers. und Pflegeversicherung ist nicht angegeben.
Das ich von der Rente Beiträge zahlen muß ist mir ja klar.
Das Problem ist halt, daß die TK quasi bevor ich die Chance hatte, von dieser Rente Beiträge zu zahlen,
alles abgeschöpft hat.
Inzwischen hab ich mit dem Rentenberater der DRV, der damals die Antragstellung gemacht hat, gesprochen.
Er sagt, es sei überhaupt nicht üblich, bereits zu diesem Zeitpunkt einen Beitragszuschuß zu beantragen,
weil man unmöglich wissen kann, ob das überhaupt relevant ist.
Das habe er noch nie gemacht und es gab daher bisher noch nie Probleme, obwohl Renten meistens
(wenn sie denn bewilligt werden) rückwirkend bewilligt werden.
Es ist wohl offensichtlich so, daß die TK versäumt hat, der DRV rechtzeitig meinen korrekten
Versicherungsstatus mitzuteilen. Würde mich nicht wundern, denn sie hat sich auch bisher
in anderen Bereichen teils rechtswidrig und schlampig verhalten.
Z.B. hat sie es versäumt, rechtzeitig die Krankengeldzahlung einzuleiten. Erst 6 Wochen später
und nach mehrmaliger Aufforderung hat man mir die entspr. Unterlagen geschickt, so daß ich
fast 2 Monate kein Einkommen hatte. So kleine Spässchen gab es ja schon.........
Ich hab inzwischen viel nachgelesen und demnach ist es wohl eindeutig, daß ich
pflichtversichert bin in der Krankenversicherung der Rentner, wie es so schön heißt.
Nicht freiwillig.
Die TK hatte mir, nachdem der Rentenbescheid im Juni da war, ja auch ein Info-Blatt
geschickt, nach dem Motto: herzlichen Glückwunsch, sie sind jetzt als Rentner pflichtversichert.....
3 Monate später verlangen sie von mir Beitragszahlung, da ich ja als Arbeitnehmerin freiwillig versichert gewesen sei.....
Nee, die haben wieder mal was versäumt. Die DRV hat den Beitragszuschuß daher auch zu Recht abgelehnt, denn den gibt es nur, wenn man freiwillig versichert ist und die Beiträge selbst abführen muß.
Und jetzt wollen sie ihr Versäumnis auf meinem Rücken austragen. Denn, wie gesagt, sie haben den vollen
Brutto-Rentenbetrag mit dem Krankengeld verrechnet.
Inzwischen hab ich schon wieder einen Drohbrief bekommen. Sie drohen mit Vollstreckung und damit,
nur noch akute Schmerzzustände und Geburt/Schwangerschaft zu bezahlen.
Ganz toll !
Ich muß Montag in die Klinik, Krebs-OP. Super - kann ich mir jetzt auch den Kopf machen, ob
mich dann später nette Krankenhaus-Rechnungen erwarten, weil die TK das wegen Beitragsrückständen
nicht zahlen will. Ich wette fast drauf, daß sie das tun.
Wird mir nix andres übrig bleiben, als mir einen Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht zu suchen.
Doof nur, daß ich mich jetzt nicht zeitnah drum kümmern kann, weiß nicht wie lange ich in der
Klinik bleiben muß und wie es mir nach der OP geht.
Bis zum 5. Januar soll ich zahlen, den Brief hab ich am letzten Freitag bekommen.
Wie wehrt man sich eigentlich gegen solche Vorgehensweisen ?
Ich habe von der TK nie einen Bescheid bekommen, wo sowas wie eine Rechtsbehelfsbelehrung drinsteht,
daß man z.B. Widerspruch einlegen kann.
Sie haben einfach ne Rechnung geschickt und dann weiter Mahn- und Drohbriefe.
Verfasst: 01.01.2011, 20:04
von heinrich
es kann bei der Geschichte um die Beitragsforderung ja nur um die Zeit gehen, in der Krankengeld bezogen wurde.
So ich es verstehe, warst Du als Arbeitnehmer ja wegen Überschreitens
der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig versichert.
Die Beibehaltung dieses Status während der Krankengeldzeit und Rentenantragstellerzeit ist richtig, sonst hätte kein Krankengeldanspruch bestanden.
Erst jetzt sehe ich, dass die Krankenkasse (KK) nicht den Beitrag aus der Rente fordert.
Dies wäre nämlich Rente 691,41 x ca. 17 % = ca. 117 EUR gewesen.
Die Krankenkasse fordert genau 7 % von 691,41 EUR = 48,40 EUR.
Dies ist dann die Kiste, dass die Krankenkasse
bei Beibehaltung des Status und eigentlicher Beitragsfreistellung
"nur" den Zuschuss (dieser beträgt 7%) des Rentenversicherungsträgers
fordert.
Nach meiner Auffassung ist dies nicht richtig.
Schauen wir doch mal, was das Gesetz hierzu sagt.
§ 240 Abs. 3 Satz 2 SGB V ist hierzu entscheidend. Hier die wichtigen Worte:
......nur der Zuschuß des Rentenversicherungsträgers einzuzahlen.
Hast Du zur Rente einen Zuschuss erhalten: nein
Jetzt müsste man überlegen, ob es ein Gesetz und Urteil oder Literatur gibt, die besagt, dass, wenn mann ist mal einfach so vergisst, diesen Zuschuss beim RV-Träger zu stellen (oder der Berater oder wer auch immer Schuld hat).
Ich habe in meiner Praxis zu dem Thema auch mal so einen Fall gehabt.
Ich habe nicht gefunden.
Also habe ich mich an den Gesetzestext gehalten.
Wurde Zuschuss gezahlt: nein
Also Beitragspflicht: Antwort . Nein.
So meine bescheidene Ausarbeitung.
Wenn Du meine Ausführungen hier liest, dann schreibe ich immer wieder, dass man mit seiner KK in Gespräch kommen soll. REDEN meine ich.
Also sprich mit einem Abteilungsleiter Abschnittleiter, also z.B. dem Vorgesetzten der Person, die Dir den Brief geschrieben hat.
Und hier an dieser Stelle muss ich Dir Vorwürfte machen. Es kam nicht heraus, dass Du bisher Kontakt mit Deiner Krankenkasse aufgenommen hast.
Außerdem befindest Du Dich sicherlich in einer Mahnstadium, dass
schon eine Anfrage kam
Eine Beitragsanforderung
Eine Mahnung
2. Mahnung
und jetzt steht das Ruhen der Leistungen nach § 16 SGB V kurz bevor.
rechtlich müsstest Du jetzt so handelt, dass die geforderte Summe sofort gezahlt wird um dies vermeiden.
Echt kurisos ist aber, dass Deine KK genau auf dieser Seite Deiner Frage einen Werbebanner hat, dass sie 24 Stunden 365 Tage im Jahr erreichbar ist.
Also Junge. schwing Dich an den Hörer. Steck den Kopf nicht mehr in den Sand.
Mit uns hier schwätzen bringt nichts. Man muss mit seiner KK reden. ach das sagte ich ja bereits und werde es immer wieder sagen.
Verfasst: 01.01.2011, 20:30
von windsong
Hallo Heinrich,
erstmal vielen Dank, daß Du Dir zu meiner Sache 'n Kopf machst und für Deine Ausführungen.
Hmmmmmm.......... Kontakt aufgenommen hatte ich natürlich sofort: mit der Krankenkasse und auch mit der DRV.
Bei der Krankenkasse bin ich mehrmals ziemlich böse abgefertigt worden.
Aber man hat mir ja auch weisgemacht, daß ich ja "nur" diesen Antrag stellen muß, dann würde der Beitragszuschuß ja auch überwiesen.
Und das ist eben falsch. Den Antrag hab ich sofort gestellt, aber wie alles bei der DRV, dauert es Wochen bis ein Bescheid kommt. Und der war dann negativ.
Deine Argumentation kann ich schon nachvollziehen.
Aber was ich echt nicht kapiere: mit Beginn der Rente bin ich doch pflichtversichert !Also das hab ich nun schon an mehreren Stellen nachlesen können.
z.B. hier:
http://www.rententips.de/rententips/grv/tricks/01.php
Die TK hat mir das ja auch mitgeteilt.
Beides geht doch nun aber nicht, oder ? Ich kann doch nicht gleichzeitig freiwillig als AN aber auch pflichtversichert als Rentner sein ???
Ja sicher muß ich jetzt in die Hufe kommen, geht aber nicht stante pede, weil ich Montag in die Klinik muß und das ist nicht aufschiebbar (Krebs).
Leider bin ich bisher von meinen Beratern (SOVD und wohl auch der ehrenamtliche Rentenberater der DRV) ziemlich im Stich gelassen worden.
Die Krankenkasse hat von mir (jetzt) einen Brief bekommen, in dem ich Widerspruch einlege und mitteile, daß ich nicht zahlen werde.
Da im urspr. und auch keinem sonstigen Bescheid auch nur ein Anflug von einer Rechtsbehelfsbelehrung enthalten war denk ich mal, daß ein Widerspruch auf jeden Fall noch möglich ist. Mündlich war's längst erledigt, aber das wurde ja von der TK penetrant ignoriert....
Verfasst: 01.01.2011, 21:11
von heinrich
1. man muss genau lesen
genau in dem link steht doch drin
ich kopiere jetzt hier mal die wichtigen Dinge rein:
Ausschluss der KVdR (das heißt KEINE Krankenversicheungspflicht als Rentner, sondern WEITER FREIWILLIG versichert)
Die KVdR tritt n i c h t ein, wenn der Rentner oder Rentenantragsteller aufgrund eines anderen Sachverhalts krankenversicherungsfrei ist (z. B. als Beamter, Ruhegehaltsempfänger oder aufgrund einer B e s c h ä f t i g u n g mit einem Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze UND genau diesen Status hat Duuuu ja weiter behalten, ich beschrieb es bereits
). Nur wenn die Krankenversicherungsfreiheit endet, kann die KVdR wirksam werden.
Du solltest Dich jetzt nicht auf Nebenkriegschauplätzen tummeln, die nix bringen.
§ 240 Abs. 3 Satz 2 SGB V kann nur Dein Gewinner werden (meiner Meinung nach)
nämlich: kein Zuschuss = kein Beitrag daraus.
Übrigens hätte ich jetzt erwartet, dass Du bereits beim 24 Stunden-Dienst angerufen hast.
Aber mach den Fall nicht zu kompliziert (wie hier). Da sitzt jetzt nämlich kein Abteilungsleiter mehr.
Sag einfach § 240 Abs. 3 Satz 2 SGB V Kein Zuschuss = kein Beitrag daraus
und die sollen dem Abteilungsleiter am 03.01.2011 den Fall SOFORT auf den Tisch legen, Mail schreiben informieren oder was auch immer.
ABer nochmals: auch wenn ich diese Auffassung habe.
Auch bei einem eingelegten Widerspruch. man ist ist trotzdem zu Zahlung verpflichtet. Ich kann Dir also nur empfehlen, unverzüglich zu zahlen.
Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Das Ruhen von Leistungen tritt auch nicht ein, wenn man eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen hat.
So UND JETZT. Hörer in die Hand. Muss ich leider so sagen. Ich muss meine Versicherten auch immer zum Glückl zwingen.
PS: natürlich alles Gute für die Behandlung.
Verfasst: 01.01.2011, 22:16
von windsong
24 Stunden-Service ....
... japs.........
Also ich hab mir den Spaß jetzt erlaubt und da angerufen.
Und erfahren, daß man gar nichts weiß und mir gar nicht weiter helfen kann, weil, logisch es ist ja Feiertag und außerdem auch noch WE.
Wieso schalten die so ne Nummer ...grübel.....???
Nein, natürlich hab ich nichts kompetentes erwartet.
Aber die immerhin recht nette Dame hat mir versprochen, daß die zuständige Stelle dann am Montag informieren will. Na denn.......
Und da ich ja mit "meiner" Krankenkasse sprach hab ich gleich mal gefragt, ob es besser sei die Krebs-OP besser abzusagen wegen des Kostenrisikos.
Das wußte sie jetzt dann aber auch nicht, was sie mir raten soll.
Seufz, sorry Heinrich, so richtig hab ich das immer noch nicht kapiert mit der Pflichtversicherung bzw. wieso das nun nicht sein soll.
Was wäre denn, wenn es keine Rente wäre sondern ein kleines Gehalt, z.B. bei Teilzeitbeschäftigung ? Wär ich dann auch weiter freiwillig versichert, obwohl fett unter der JAE-Grenze ?
Ich versteh es so, daß man sich freiwillig versichern kann, wenn man z.B. die Vorversicherungszeit nicht erfüllt hat. Das ist bei mir aber nicht der Fall.
Ich war nie krankenversicherugnsfrei, wohl aber beitragsfrei während des Krankengeldes.
Kein Zuschuß = kein Beitrag daraus ...... ich weiß nicht.
Wenn es denn wirklich so wäre, daß ich diesen Antrag rechtzeitig hätte stellen müssen .... dann wär's doch mein (bzw. das des Rentenhelfers) Verschulden, daß die Frist versäumt wurde. Daraus kann man doch nicht ableiten, daß der Beitrag dann nicht gezahlt werden muß.
Eigentlich ist und bleibt das ganze eine Verrechnungsfrage.
Die TK hat komplett alles mit dem Krankengeld verrechnet.
Das ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung. Soweit ich weiß sind SV-Beiträge immer vorrangig vor anderen Forderungen.
Okay, aber danke, Heinrich. Ohne Deinen Hinweis hätt ich das fragwürdige Vergnügen mit der 24 St-Nr. grad nicht gehabt, die kannte ich nämlich noch nicht.
Verfasst: 02.01.2011, 13:43
von heinrich
natürlich warst Du versicherungsfrei (und nicht versicherungspflichtig).
Arbeitnehmer oberhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze sind (unter bestimmen Voraussetzungen) versicherungsfrei.
Steht in § 6 ABs. 1 Nr. 1 SGB V.
Weil versicherungsfrei, hat man dann die Möglichkeit sich privat zu versichern oder eben eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen KK.
Von dieser freiwilligen Versicherung in der gesetzl. KK hast Du dann ja allem Anschein nach auch Gebrauch gemacht.
Du solltest jetzt nicht noch alle möglichen Fälle: was wäre wenn zu erforschen.
Es hat auch nichts mit verrechneten Renten der Krankenkasse zu tun.
Wenn aus der Rente der Beitrag berechnet worden wäre, dann wäre 17 % berechnet worden.
Hier ist aber nur der Zuschuss (7%) berechnet worden. Wo es da drauf ankommt, hatte ich bereits geschrieben.