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Zurück in Fami

Verfasst: 21.12.2010, 14:14
von lissje
Hallo,
hab auf mein Problem in den bereits bestehenden Threads keine Antwort gefunden.

Ich werde zum 01.01.11 die Kasse wecheln ; werde aber zum 30.06.11 mein Arbeitsverhältnis beenden und mein Abitur nachholen (2. Bildungsweg).

Ist ein Zurück in die Familienversicherung möglich, auch wenn dies eine andere Krankenkasse ist und ich noch in der 18- monatigen Bindefrist bin?

Was muss ich beachten; damit mich meine neue Kasse nicht irgendwie doch "abfängt" und ich irgendwelche Schülertarife bezahlen muss?


Würde mich über Antworten freuen!!

Grüße

Verfasst: 21.12.2010, 14:18
von CiceroOWL
Grundsätzlichist eine Familienversicherung bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres bei einer Berufs oder sChulausbildung möglich.
Endet das Bschäftigungverhältnis zum 30.06.11 und es besteht kein weiteres Beschäftigungsverhältnis mehr, wäre denn grundsätzlich die Familienversicherung vorrangig, immer. Sofern denn eine Schul oder Berufsausbildung vorliegt.

Verfasst: 21.12.2010, 17:25
von lissje
Vielen Dank schonmal.
Abschließend bin ich nur noch mit einer Sache planlos:

Wenn ich aus einem Pflichtversicherungverhältnis ausscheide, rutsche ich ja in die Möglichkeit einer Freiwilligen Versicherung.
Kann ich da denn nochmal wählen bei welcher Kasse ich diese abschließe trotz etwaiger laufender Bindungsfrist?

Wenn ich die Option zum Kassenwechsel habe; bis wann muss ich meine aktuelle MG kündigen?

Daaaaaaaaanke ;-D

Verfasst: 21.12.2010, 19:46
von CiceroOWL
Garnicht, mit Aufnahme in die Familienversicherung, entsteht eine Unterbrechung der Mitgliedschaft, sollte Versicherungspflicht entstehen, besteht ein neues Wahlrecht. Die 18 Monatige Bindungsfrist gilt denn nicht mehr.

Verfasst: 30.12.2010, 11:00
von RHW
Hallo lissje,

wenn nach dem Ende der Pflichtversicherung eine Familienversicherung (§ 10 SGB V) nicht möglich (z.B. Alters- oder Einkommensgrenze) oder nicht gewünscht ist, kann eine freiwillige Versicherung nach § 9 SGB V beantragt werden (wenn man mindestens 1 Jahr nahtlos gesetzlich versichert ist).

Der Übergang von einer Pflichtversicherung in eine freiwillige Versicherung berechtigt nicht zu einem vorzeitigen Kassenwechsel: die 18 Monate Bindungswirkung und die 2 Monate Kündigungsfrist sind einzuhalten.

Beim Abitur auf dem 2. Bildungsweg gilt u.U. Versicherungspflicht, wenn keine Familienversicherung möglich ist. Es gilt dann der Studentenbeitrag von ca. 65 Euro monatlich.

Gruß

RHW