Hallo!
Ich bin neu hier und habe eine grundsätzliche Frage. Muss mich die Krankenkasse oder mein Arbeitgeber darauf hinweisen, dass ich über der Jahresarbeitsentgeltgsgrenze liege? Und wenn ja, was hat es für Konsequenzen, wenn ich dadurch schon vor Jahren in eine PKV hätte wechseln und Kosten sparen können?
Oder gibt es so eine Hinweispflicht nicht?
Danke.
Hinweispflicht KK oder AG
Moderator: Czauderna
Hallo jomo,
nein, so eine Hinweispflicht gibt es nicht. Du bekommst z.B. eine Durchschrift oder einen Ausdruck der Entgelt-Meldungen des AG an die Krankenkasse, das war's. Zusätzliche Hinweise durch Arbeitgeber erfolgen dann vielleicht eher aus Eigennutz, vielleicht wollte Dich Dein AG vor einem falschen Schritt bewahren und hat Dich deswegen nicht extra darauf hingewiesen
Wie kommst Du darauf, dass Du Geld sparst?
Gruß
Leser
nein, so eine Hinweispflicht gibt es nicht. Du bekommst z.B. eine Durchschrift oder einen Ausdruck der Entgelt-Meldungen des AG an die Krankenkasse, das war's. Zusätzliche Hinweise durch Arbeitgeber erfolgen dann vielleicht eher aus Eigennutz, vielleicht wollte Dich Dein AG vor einem falschen Schritt bewahren und hat Dich deswegen nicht extra darauf hingewiesen
Wie kommst Du darauf, dass Du Geld sparst?
Gruß
Leser
Hallo,
was den Arbeitgeber betrifft, kann ich "Leser" zustimmen - bei der Krankenkasse sieht das etwas anders aus. Diese hat schliesslich die Abmeldung als Krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ehalten und eine Anmeldung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Demzufolge muss die Krankenkasse das Versicherungsverhältnis des Mitgliedes umstellen, also entweder in Form der Willenserklärung dass eine Weiterversicherung erfolgt oder die Mitgliedschaft muesste kraft Gesetz beendet werden weil die Versicherungspflicht endete (Allerdings gilt hier die gesetzliche Grundlage mit den drei Jahren zu beachten)
Gruss
Czauderna
was den Arbeitgeber betrifft, kann ich "Leser" zustimmen - bei der Krankenkasse sieht das etwas anders aus. Diese hat schliesslich die Abmeldung als Krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ehalten und eine Anmeldung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Demzufolge muss die Krankenkasse das Versicherungsverhältnis des Mitgliedes umstellen, also entweder in Form der Willenserklärung dass eine Weiterversicherung erfolgt oder die Mitgliedschaft muesste kraft Gesetz beendet werden weil die Versicherungspflicht endete (Allerdings gilt hier die gesetzliche Grundlage mit den drei Jahren zu beachten)
Gruss
Czauderna
selbstverständlich hat die kasse eine mitteilungspflicht, wenn der arbeitnehmer aus der versicherungspflicht ausscheidet.
dann hat der arbeitnehmer nämlich die möglichkeit, seine versicherung freiwillig fortzusetzen. dieses bedarf keiner zusätzlichen mitteilung. vielleicht ist dieser hinweis schon vor einigen jahren gekommen und es wurde übersehen?
dann hat der arbeitnehmer nämlich die möglichkeit, seine versicherung freiwillig fortzusetzen. dieses bedarf keiner zusätzlichen mitteilung. vielleicht ist dieser hinweis schon vor einigen jahren gekommen und es wurde übersehen?