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Falsche Beitragsbescheide

Verfasst: 20.12.2010, 17:52
von circus-clown
Hallo,

meine Frau und ich haben ab 01.07.2010 unsere KK geändert.

Die neue Krankenkasse schickte mit Datum vom 22.07.2010 und 14.08.2010 die Beitragsbescheide für meine Frau und für mich.

Am 19.08.2010 habe ich mit meiner Frau bei der neuen KK persönlich vor gesprochen und auf die falschen Beitragsbescheide hingewiesen.

Wir haben jeder eine BFA Rente, meine Frau zusätzlich eine Werksrente und ich eine VBL Rente.

Unsere Renten wurden jeweils den falschen Personen zugeordnet.

Wir haben bei dieser Vorsprache am 19.08.2010 erneut unsere vier Rentenbescheide vorgelegt.

Diese Bescheide wurden erneut kopiert und man versicherte uns auf unsere Nachfrage, dass wir neue korrigierte Beitragsbescheide bekommen würden.

Merkwürdigerweise sind nur die Bescheide falsch. Die Beiträge sind jeweils richtig abgeführt.

Unsere letzte Vorsprache am 03.12.2010 hat leider auch nichts gebracht.

Leider haben wir bisher weder korrigierte Beitragsbescheide noch eine sonstige Nachricht von unserer neuen KK erhalten.

Wir sind jetzt ein wenig ratlos. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir noch, dass wir korrekte Beitragsbescheide bekommen.

Für eine Antwort bedanke ich mich.

Gruß circus-clown

Verfasst: 20.12.2010, 21:48
von zost
sind sie freiwillig versichert? Sie zahlen also ihre beiträge selbst an die kasse?

Dann hat man wohl bei der kasse die renten richtig zugeordnet, wenn die beiträge nun stimmen.

Dann sind doch die bescheide nicht ausschlaggebend- zwar ärgerlich aber kein drama.

Vielleicht sollten sie noch einmal mit den falschen bescheiden zur kasse gehen und vor ort -also gleich beim besuch- einen korrigierten verlangen.

Verfasst: 20.12.2010, 22:43
von circus-clown
Hallo,

danke für die Antwort.

Nein, wir sind beide in der GKV Pflicht versichert.
Die falschen Bescheide sind beide mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Eigentlich hätte die KK unsere Vorsprache am 19.08.2010 auch als Widerspruch bewerten können, denn wir haben darauf hingewiesen, dass die Bescheide definitiv falsch sind.

Das wir bis zum heutigen Tag trotz zwei persönliche Vorsprachen keinerlei Reaktionen der KK feststellen, macht mir den Sachverhalt auch nicht gerade sympathischer.

Ich denke eigentlich, dass wir einen korrekten Beitragsbescheid erhalten müssen.

Deshalb die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir noch, dass wir korrekte Beitragsbescheide bekommen.

Gruß circus-clown

Verfasst: 20.12.2010, 23:06
von leser
Hallo circus-clown,
schöner Name :D Hat die Kasse bislang auf Deinen Einwand gar nicht reagiert, bislang alles nur mündlich? Evtl noch einmal anrufen? Eine Berichtigung ist eigentlich nur eine Kleinigkeit.

Ansonsten, wenn Du es formell möchtest, stell bitte einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X und zwar nur bei dem Beitragsbescheid, der eigentlich niedriger sein müsste (mit Einschreiben ggf. zzgl. Rückschein). Mal schauen, ob die Kasse dann wach wird. Wenn nicht, kannst Du noch schriftlich anfragen, warum bei dem anderen Betrag mehr abgebucht wird, als im Bescheid steht und gleichzeitig um Rückerstattung bitten.

PS nur der Vollständigkeit halber: es ist denkbar, das der korrigierte Bescheid bloß nicht bei Dir angekommen ist. Auch das ist möglich. Und falls Du tatsächlich eine Erstattung bekommst, das Geld nicht gleich ausgeben. Beide Bescheide können korrigiert werden (bei offensichtlichen Fehlern)

Verfasst: 21.12.2010, 15:16
von circus-clown
Hallo leser,

danke auch für deine Antwort und den Hinweis zum Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X.

Wir haben bei der KK zweimal (19.08.2010 + 03.12.2010) persönlich vor gesprochen.

Außerdem haben wir am 04.11.2010 die KK per Mail nochmals auf die falschen Bescheide aufmerksam gemacht und um korrigierte Bescheide gebeten.

Bis zum heutigen Tag haben wir absolut keine Reaktion der KK erhalten.
Hätten Bescheide nicht zugestellt werden können, wären wir sicher bei unserer letzten Vorsprache am 03.12.2010 darauf hingewiesen worden.

Bei jeder persönlichen Vorsprache (2) wurden unsere vier Rentenbescheide kopiert, aber trotzdem erfolgte einfach keine Reaktion der KK.

Haben wir eigentlich keinen Rechtsanspruch auf korrekte Beitragsbescheide oder warum passiert da nichts?

Gruß circus-clown

Verfasst: 21.12.2010, 15:30
von CiceroOWL
Darf ich fragen um welche Kasse es sich handelt?

Verfasst: 21.12.2010, 20:05
von zost
ich verstehe grad den sinn der beitragsbescheide nicht ganz. wenn sie pflichtversichert sind, dann wird von der rentenversicherung der beitrag einbehalten und an die kasse abgeführt.
hier bekommt der rentner keinen beitragsbescheid.

bei den beiden betriebsrenten/versorgungsbezügen müsste die zahlstelle die beiträge einbehalten und an die kasse abführen.

hier wäre der beitragsbescheid nur deklaratorisch, da die zahlstelle die beiträge berechnet.

selbstverständlich besteht ein recht auf einen korrekten bescheid.

eigentlich unglaublich was die kasse sich da erlaubt, bzw. wie sehr sie schlampt.

vielleicht gehen sie bei der nächsten vorsprache an den vorgesetzten.

Verfasst: 21.12.2010, 21:39
von circus-clown
@ CiceroOWL

Die KK ist die Knappschaft.

@ zost
ich verstehe grad den sinn der beitragsbescheide nicht ganz. wenn sie pflichtversichert sind, dann wird von der rentenversicherung der beitrag einbehalten und an die kasse abgeführt.
hier bekommt der rentner keinen beitragsbescheid.
Fakt ist aber, dass wir beide Beitragsbescheide bekommen haben.

Wie ich schon im vorherigen Beitrag schrieb, die Bescheide sind falsch, aber die Abführung der Beiträge richtig.

In meinem Beitragsbescheid ist die BfA Rente und die Werksrente meiner Ehefrau angegeben. Im Beitragsbescheid meiner Frau dafür meine BfA Rente und meine VBL Rente.

Ich will mich nicht damit abfinden, dass dermaßen falsche Bescheide bestand haben sollen.

Wenn schon Bescheide geschrieben werden, dann sollten sie meiner Meinung nach auch korrekt sein.

Gruß circus-clown