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krankengeld nach fristloser kündigung

Verfasst: 16.12.2010, 11:34
von monty
hallo an alle,
folgende situation Arbeitgeber kündigt AN fistlos während AU. Also AN ist bis 16. 11 krank geht am 17 morgens zum Arzt bekommt weitere AU und gegen abend dem 17.11 bekommt die kündigung per bote. hat man jetzt anspruch auf KG?

Kündigung KRG

Verfasst: 16.12.2010, 13:57
von Aha
Wenn die Arbeitsunfähigkeit noch während des Arbeitsverhältnisses begonnen hat (hier scheinbar am 17.) besteht Krankengeldanspruch nach §192 SGB V, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlt. Die Kasse prüft von sich aus, ob hier gegebenefalls vom Arbeitgeber Krankengeld zurückgefordert wird, sollte die Kündigung nihct rechtmäßig gewesen sein (denn dann müßte der AG ja unter Umständen 6 Wochen Entgelt zahlen bevor die Kasse dran wäre).