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KVdS über 30, Verlängerung über „3.Bildungsweg“ möglich?

Verfasst: 15.12.2010, 11:47
von Taldor
Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Wie viele andere auch, habe ich nach meinem 30.Geburtstag ein nettes Schreiben meiner Krankenkasse bekommen, dass deswegen meine KVdS endet .
Nach einigen Recherchen und Diskussionen stellte ich einen Antrag auf Verlängerung, mit den 2 Begründungen: Dienstzeit bei der Bundeswehr und Art der Hochschulzugangsberechtigung (gehe ich gleich noch näher drauf ein..).
Daraufhin wurde mir die KVdS um 1 Semester verlängert, mit dem Zusatz dass meine Dienstzeit keine Verlängerung rechtfertigt.
Nachdem ich nun ein zweites Mal, um eine Verlängerung gebeten hatte (diesmal nur unter Angabe der Art der Hochschulzugangsberechtigung) erhielt ich eine Absage ohne jegliche Begründung.
Bevor ich mich nun anfange mit der Krankenkasse zu streiten, wollt ich gern eure Meinung hören.

Also, laut diesem Rundschreiben 06b wird doch bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung über den 2. Bildungsweg, diese Zeit angerechnet.
Ich habe nun aber meine Hochschulzugangsberechtigung ohne Abitur erhalten, d.h. ich habe nach meinem Realschulabschluss eine 3,5jährige Ausbildung absolviert und danach, wie von der Hochschule gefordert, 4 Jahre Berufserfahrung gesammelt.
Da dies doch ebenso eine Art der Hochschulzugangsberechtigung darstellt, sollte da doch auch die Zeit zur Erlangung dieser berücksichtigt werden, oder lieg ich da falsch?
Und da mich meine KV ja bereits 1 Semester verlängert hat, muss es ja einen Grund dafür gegeben haben! Das machen die doch nicht, wenn keine akzeptablen Gründe vorliegen?! Deswegen verstehe ich jetzt die Absage nicht so ganz..

Hoffe auf zahlreiche Antworten ;)

Verfasst: 15.12.2010, 15:57
von zost
ich würde jetzt bei der kk nachfragen, warum für ein semester verlängert wurde.

die zeit der ges. dienstzeit bzw. zivi wird auf das 30. lebensjahr angerechnet.

bsp: geburtstag im nov 10, ende der kv zum ende des semesters: 31.3. 11.
nun rechnet man die z. 9 monate der dienstzeit auf den 31.3. drauf und kommt auf den 31.12.11 , ende der kvds am 31.3.12.

für die hochschulzugangsberechtigung auf den 2. bildungsweg kann man die zeit der ausbildung anrechnen.

Verfasst: 15.12.2010, 17:11
von CiceroOWL
Zu den Tatbeständen, die zur Verlängerung der Versicherungspflicht der Studenten führen und in der Art der Ausbildung begründet sind, gehören insbesondere das Aufbaustudium oder der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zum Studium in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs

1.4 Versicherungspflicht der Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs

[1] Auszubildende des Zweiten Bildungswegs , die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem BAföG befinden, sind in der Krankenversicherung den Praktikanten gleichgestellt. Es handelt sich hierbei um Personen, die nach Besuch der allgemein bildenden Schule und einer berufsbedingten Unterbrechung zur Erlangung eines höheren allgemeinen Bildungsabschlusses (Hauptschulabschluss, Sekundarstufe I und II) z. B. eine der nachfolgenden schulischen Ausbildungsstätten besuchen:

* Fachoberschulen,
* Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.

Deine Ausbildung in´m Beruf wird nicht als 2 Bildungsweg angesehen, ist zwar Vorraussetzung fürs Studium aber.. kein 2 Bildungsweg.

Re: KVdS über 30, Verlängerung über „3.Bildungsweg“ möglich?

Verfasst: 15.12.2010, 21:21
von Gast
Taldor hat geschrieben:...stellte ich einen Antrag auf Verlängerung, mit den 2 Begründungen: Dienstzeit bei der Bundeswehr und Art der Hochschulzugangsberechtigung....
Daraufhin wurde mir die KVdS um 1 Semester verlängert, mit dem Zusatz dass meine Dienstzeit keine Verlängerung rechtfertigt.
also du hast 1 Antrag gestellt und und in diesem Antrag 2 Begründungen aufgeführt. daraufhin hat die Krankenkasse diesen Antrag bewilligt und dir die KVDS um 1 Semester verlängert undzwar aufgrund des 2. Bildungsweges. der Wehrdienst wurde nicht angerechnet, weil nicht anrechenbar.

man kann nur 1mal die Verlängerung beantragen und das ist mit dem 1. Antrag geschehen. herzugehen und nach Ablauf der Verlängerung nochmal eine Verlängerung zu beantragen, aufgrund des bereits berücksichtigen 2. Bildungsweges aus dem 1. Antrag, geht meines Erachtens nicht.

Verfasst: 18.12.2010, 13:12
von Hucky
Mann muss hier unterscheiden:

Eine Verlängerung der Verlängerung geht nicht. Das ist soweit richtig.

Jedoch muss die gesetzliche Dienstpflicht bei der Verlängerung Berücksichtigung finden, wenn sie vor der eigentlichen Verlängerung absolviert worden ist, wovon ich ausgehe. Somit sind der Zweite Bildungsweg als auch der vorgeschriebene Wehrdienst anzuerkennen und entsprechend zu berücksichtigen.

Achtung:

Ist eine Verlängerung um z.B. grundsätzlich 3 Jahre möglich aber das 14. FS wird beispielsweise bereits nach 1 Semester innerhalb der Verlängerung erreicht, dann wird die Verlängerung eingekürzt auf eben nur 1 Semester. Treffen beide Tatbestände zusammen muss für beide Verlängerungstatbestände vorliegen.

Gruß
Hucky

Verfasst: 18.12.2010, 13:58
von Gast
Hucky hat geschrieben:Jedoch muss die gesetzliche Dienstpflicht bei der Verlängerung Berücksichtigung finden, wenn sie vor der eigentlichen Verlängerung absolviert worden ist, wovon ich ausgehe. Somit sind der Zweite Bildungsweg als auch der vorgeschriebene Wehrdienst anzuerkennen und entsprechend zu berücksichtigen.
das würde ich so nicht unterschreiben. nicht jeder geleistete Wehrdienst verlängert die KVDS. entscheidend hierbei ist, WANN der Wehrdienst geleistet wurde, und nicht das er grundsätzlich geleistet wurde.

Verfasst: 21.12.2010, 21:39
von Hucky
Musst du ja auch nicht. Dass obliegt beispielsweise mir. Scherz bei Seite.

Die gesetzliche Dienstpflicht (also nicht der freiwillige Teil) ist stets ein Eingriff in den Lebenslauf. Somit findet er immer Berücksichtigung bei Verlängerung für das 30. LJ. Dass der WD vor dem Antritt des Studiums oder während dem Studium und somit vor der eigentlichen Verlängerung absolviert werden muss, ist logisch.

Jedoch ist eine Verlängerung der KVdS eine Ermessensentscheidung der jeweiligen KK. Somit können Entscheidungen bei gleichn Gründen varieren.

Verfasst: 22.12.2010, 12:28
von Taldor
Danke für eure Antworten.

Ich hab mich mal ein bißchen durch dieses Rundschreiben gewühlt und dabei garnichts über dieses "Studium ohne Abitur" gefunden. In einem Beispiel wird aber erläutert wie geforderte Berufsausbildung + Berufstätigkeit anerkannt wird:


Tit. 1.1.2.b
Beispiel 3:
Sachverhalt:
Abschluss der Höheren Handelsschule im Alter von 22 Jahren. Aufnahme einer für das Studium notwendigen 3-jährigen Berufsausbildung und anschließende 2-jährige Berufstätigkeit. Im Anschluss daran wird ein Studium aufgenommen.
Beurteilung:
Die Versicherungspflicht endet grds. mit Ablauf des 14. Fachsemesters, spätestens mit Ablauf des Semesters in dem das 33. Lebensjahr vollendet wird. Nur die 3-jährige Berufsausbildung und nicht die anschließende Berufstätigkeit wird als Verlängerungstatbestand angerechnet



Nur der Begriff "Höhere Handelsschule" stört mich hier ein bißchen ;)
Ansonsten würde dieses Beispiel in etwa meinen Fall widerspiegeln.
Die Anerkennung meiner Berufsausbildung würde mir ja schon reichen..

Zu meinem Wehrdienst:
Ich hatte mich für 4 Jahre verpflichtet. Aber "darin" enthalten ist doch auch eigentlich der gesetzliche Wehrdienst, den ich sowieso hätte absolvieren müssen. Darum hat es mich auch gewundert, dass meine Dienstzeit nicht mal anteilig anerkannt wurde.

Ich werde mich auch mal in den nächsten Tagen an mein Studentenwerk wenden, mal schaun was die dazu sagen, evt. auch zu einer anderen KK..
Mich stört halt irgendwie, dass sich bei meiner KK niemand so recht mit meinem Weg zur Hochschulzugangsberechtigung auskennt oder auskennen will..

Ist schon heftig, auf der einen Seite hab ich letztens erst einen Artikel gelesen in dem unsere Bildungsministerin das Studium ohne Abitur weiter fördern will und auf der anderen Seite darf ich jetzt im 3.Semester 20% meines BaföG's für die KK raushauen.. :x

Verfasst: 22.12.2010, 12:59
von CiceroOWL
Bei Zeitsoldaten wied nur der GWD angerechnet, wie schon geschreiben Berufsausildung heißt hier Schulaausbildung und nicht Ausbildung gegen Entgelt, die wird nicht angerechnet.

Verfasst: 22.12.2010, 13:57
von Taldor
Ok, dann habe ich schonmal einen Punkt an dem ich ansetzen bzw. nachfragen kann. Ein paar Monate sind besser als garnix..

Danke Dir!

Verfasst: 23.12.2010, 20:10
von Hucky
4 Jahre? Ich habe es zwar nur vermutet und daher nicht angesprochen. Wenn du 4 Jahre beim Bund warst, dann hast du Pech. Denn es wird nicht einmal mehr der GWD berücksichtigt.

Schöne Feiertage

Hucky