Will das Thema mal neu aufrollen...
Ich möchte eigendlich mal wissen, auf welcher höhe von Krankengeld ich anspruch habe.?
Auf den erhöhten Satz nach Verdienstbescheinigung oder den auf höhe des Arbeitslosengeldes.
Da ich ja nun gegen die Krankenkasse gewonnen habe, beseht bei mir nun eine durchgehende Erkrankung, die auch vom Arzt bestätigt ist durch Zahlschein.
Hatte mir ja nur Arbeitslos gemeldet da ich ja wegen der Attestlücke aus dem Krankengeld geflogen war und sonst ohne Einkommen gewesen wäre.
Doch nun ist die Krankheit ja durchgehend.
Wäre dankbar für eine Antwort...
Kein Krankengeld mehr weil ein Tag zu spät beim Arzt
Moderator: Czauderna
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dann besteht auch Anspruch auf KRG aus dieser Beschäftigung, wenn die Kasse ihren Bescheid zurückgenommen hat, muss sie dir dann auch das alte KRG zahlen, sie wird aber erstmal den Erstattungsanspruch der Agentur abwarten müssen, bevor sie die Differenz auszahlen kann, schonmal bei der Kasse nachgefragt?