Sonderregelung Versicherungsfreiheit
Verfasst: 14.12.2010, 12:28
Hallo,
hab auf diversen PKV-Seiten folgende Sonderregelung gefunden:
"2010 gilt eine Sonderregelung: Als Arbeitnehmer können Sie schon 2011 in die PKV wechseln, wenn Sie im Dezember 2010 mehr als 4125 Euro brutto erhalten."
-http://www.krankenversicherung.net/vora ... rsicherung
Demnach würde es ja ausreichen, wenn man im Dezember 2010 über den 4125,- € und vorraussichtlich auch im Jahr 2011 über den 49.500 € liegt um versicherungsfrei zu werden.
Hat da jemand zufällig eine gesetzliche Grundlage oder ein Rundschreiben in dem diese Sonderregelung aufgeführt ist?
Ciao
die Laus
hab auf diversen PKV-Seiten folgende Sonderregelung gefunden:
"2010 gilt eine Sonderregelung: Als Arbeitnehmer können Sie schon 2011 in die PKV wechseln, wenn Sie im Dezember 2010 mehr als 4125 Euro brutto erhalten."
-http://www.krankenversicherung.net/vora ... rsicherung
Demnach würde es ja ausreichen, wenn man im Dezember 2010 über den 4125,- € und vorraussichtlich auch im Jahr 2011 über den 49.500 € liegt um versicherungsfrei zu werden.
Hat da jemand zufällig eine gesetzliche Grundlage oder ein Rundschreiben in dem diese Sonderregelung aufgeführt ist?
Ciao
die Laus